Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 08/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei und die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus steht weiterhin unter dem Eindruck der COVID-19-Entwicklungen – und der sommerlichen Hitze. Viel Spaß mit den Themen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Auswertung der Anhörung zum und die Auswertung der Anhörung zur Infrastruktur für eine gemeinwohlorientierte Smart City: LoRaWAN und Co. Weitere Themen der Ausgabe sind der Evaluationsbericht zum E-Government-Gesetz sowie der Wohnberechtigungsschein (WBS), der ab 2022 auch als Online-Antrag erscheinen soll.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab 2022 auch als Online-Antrag

Ich habe die Diskussion um Termine im Bürgeramt zum Anlass genommen, mit meiner Kollegin Anja Kofbinger den Senat zu den Bearbeitungszeiten und die Digitalisierungsperspektive für Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu befragen (Drucksache 17/27966). Schon vorher klar ist, dass die Beantragung schriftlich erfolgen kann. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Aus der Antwort geht nun hervor, dass es knapp 60.000 Anträge pro Jahr gibt. Und dass nach gegenwärtiger Zeitplanung ist die Realisierung eines Online-Antrages für den WBS im I. Quartal 2022 geplant. Hieraus ergibt sich für die Sachbearbeitung der positive Effekt, von zeitaufwändiger Erfassungstätigkeit entlastet zu werden. Die Konzeptarbeit für die Verfahrensmodernisierung ist bereits abgeschlossen und die Umsetzungsarbeiten haben begonnen und werden bis ins IV. Quartal 2021 hineinreichen.

Dies zeigt, dass in den letzten Jahren zwar viel passiert ist, aber die Erfolge der Digitalisierung erst in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar werden. Dies ist ein ermutigender Ausblick!

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Umsetzung Zielvereinbarung Straßenbäume in Marzahn-Hellersdorf

Im Januar hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgeteilt, dass die erste gesamtstädtische Zielvereinbarung des „Zukunftspakt Verwaltung“ für die Pflege und Nachpflanzung von Straßenbäumen in Kraft getreten ist. Ich habe den Beginn des Sommer 2021 genutzt, um beispielhaft für Marzahn-Hellersdorf nachzufragen, ob die darin vereinbarten Ziele erreicht wurden (Drucksache 18/27520). Ziel war bis Sommer 2021 die Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im Grünflächeninformationssystem (GRIS) abzuschließen. Dazu sollte eine Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf die Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort) erfolgen.

Die Antwort ist kurz, lässt aber hoffen: “Die Bauminspektion im Fachbereich Grün arbeitet mit Hochdruck daran, die Datengrundlage zu vervollständigen.” Der aktuelle Datenstand lässt sich hier auf einer Karte auf den Seiten des FIS-Broker einsehen. Auch eine weitere Informationen hat meine Anfrage hervor gebraucht: “Die Daten enthalten auch Informationen zu potenziell bepflanzbaren Baumstandorten”. Dies ist dann die Grundlage für ein Baumpflanzprogramm für Marzahn-Hellersdorf.

Bisher sind leider nur potenziell bepflanzbaren Baumstandorten in den Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf im System eingetragen. Die bepflanzbaren Baumstandorte in Mahlsdorf, Biesdorf oder Kaulsdorf müssen in meinen Augen nachgetragen werden. Hierbei muss aber beachtet werden, dass viele Straßen im Siedlungsgebiet in den kommenden Jahren mal saniert oder mit Gehwegen ergänzt werden sollen. Das Pflanzen neuer Straßenbäume wird dann leider erst in diesem Zuge erfolgen.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 06/2021

Nach der Juni-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und der heutigen Plenarsitzung mit einem Schwerpunkt zum Thema Bürgerämter, möchte ich Sie wieder im Rahmen meines Newsletters Bits & Berlin über das aktuelle Geschehen rund um den Ausschuss und die Themen Digitalisierung und Verwaltung informieren. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem eine Änderung des E-Government Gesetzes und die Terminverfügbarkeit in Berliner Bürgerämtern. Weitere Themen der Ausgabe sind der Stand von Low-Code Fachverfahren in der Berliner Verwaltung und das Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde über die Lage der Bürgerämter gesprochen. Auf die Frage, welche Maßnahmen der Senat zur Bekämpfung des Terminmangels eingeleitet hat, verwies die Staatssekretärin Frau Smentek auf verschiedene Vorschläge wie eine erhöhte Arbeitszeit in den Bezirken mit einem Kontingent für Kenrtätigkeiten (Ausweise, Führungszeugnisse etc.), die Notfallvergabe per Hotline, die Neueinstellungen von 38 Personen und die Inbetriebnahme eines neues Bürgeramts im August in Mitte. Jedoch setzen nicht alle Bezirke die Vorschläge des Senats um, die Stellenbestzeungsquote ist ebenso schwankend. Insgesamt zeigte Sie sich optimistisch, dass sich die Neueinstellungen schon im Juni auswirken sollten. Wir sind gespannt und bleiben dran.

In der Debatte zur Änderung des E-Government-Gesetzes konzentrierte sich die Aussprache auf das Thema IT-Sicherheit. Die Vorfälle an der TU Berlin und am Kammergericht zeigen die Relevanz guter IT-Sicherheit. Die Debatte zeigte einen klaren Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit für mehr zentraler Vorgaben und Steuerung und eine Stärkung der IT-Sicherheit. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.

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Online Anträge Infektionsschutz

Unsere Gesellschaft wandelt sich ständig und mit der anhaltenden Welle der Modernisierung und Digitalisierung sollen natürlich auch Servicedienstleistungen der Berliner Verwaltung mithalten können. Nicht zuletzt haben die Covid-19-Pandemie und die damit verbunden Maßnahmen zum Infektionsschutz die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Aufgrund viele Vorarbeiten, die lange vor Corona entstanden, gelang es in der Pandemie schell auch Onlineverfahren für die vielfältigen Anträge umzusetzen. Grundlage hierfür ist der Basisdienst “Digitaler Antrag”. Dies war und ist beispielsweise für Unternehmer*innen und Selbstständige mit Verlusten durch die Pandemie ein wichtiges Mittel zur Begleichung der Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch natürlich auch für alle Bürger und Bürgerinnen von Nutzen.

Das folgende aktuelles Video der Finanzverwaltung zeigt dem Weg zu den aktuellen Online-Anträgen anschaulich.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Low-Code Fachverfahren für die Berliner Verwaltung?

In der letzten Zeit taucht das Thema Low-Code immer wieder auf der Tagesordnung auf. Daher ich ich die Berliner IKT-Steuerung gefragt (Drucksache 18/27448), wie sie zur Bedarfsanmeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht, eigene Programmierungen (sog. „Kleinstanwendungen“) zur Ergänzung von Fachanwendungen zu benötigen (u.a. in Drucksache 18/26417)? Im Raum steht dabei die Frage, welche Bestrebungen im Berliner Senat existieren, den Bedarf für Low-Code Fachverfahren mit einem sichereren Angebot zentral zu erfüllen.

Die Antwort zeigt den weiter großen Handlungsbedarf. Denn die Nutzung von MS Access ist ab Juni 2021 nicht mehr gestattet. Die von den politikfeldverantwortlichen Senatsverwaltungen erbetenen Übersichten für die Kleinstanwendungen, für die eine Modernisierungsvereinbarung erforderlich wird, liegen jedoch noch nicht vollständig vor. Aus den Übersichten sollen dann die Art der Ablösung und die geplanten Ablösungstermine ersichtlich. Da der Juni 2021 vor der Tür steht, müssen die Senatsverwaltungen endlich ihrer Verantwortung für ihre Politikfeld gerecht werden.

Positiv ist, dass sich der Senat dazu bekennt, aus strategischer Sicht eine Low Code Plattform standardisiert für die gesamte Berliner Verwaltung anzubieten, um Spezialisierung und Skaleneffekt zu ermöglichen. Demnach ist auch die Aufnahme in eine zukünftige Version der IKT-Architektur ist geplant.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2021

Nach der Mai-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz informiert heute wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin – meinem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – über die wichtigsten Entwicklungen. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung standen unter anderem das Transparenzgesetz. eine Besprechung zur Einführung der E-Akte für die Berliner Verwaltung sowie das Lobbyregister.

In dieser Ausgabe geht es dazu um Open-Source für die Berliner Verwaltung und die Nutzung des Berliner Datenportals.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde nach den Abfragen des NSU-Drohbriefschreibers aus Polizeidatenbanken gefragt. Aufgrund laufender Ermittlungen wurde dazu wie üblich keine substantielle Auskunft erteilt. Die Datenschutzbeauftragte kündigte jedoch eine Prüfung der Praxis telefonischer POLIKS-Anfragen an. Zudem wurde das bekannte Thema der schwierigen Terminverfügbarkeit in den Bürgeramtern thematisiert. Der Senat wies auf Verbesserungen des Terminangebots trotz pandemiebedingter Beschränkungen im Vergleich zu den beiden Vorjahren hin. Auf meine Frage, ob die jüngsten Neueinstellungen schon in der jetzigen Lage berücksichtigt sind, antwortete Sie, dass die Neueinstellungen erst zukünftig wirken werden. Es handelt sich dabei um 50 bis 70 Stellen, wovon ein Teil der neuen Beschäftigten am 01.05. begonnen hat und der andere am 01.06. starten wird. Hoffen wir, dass sich dies bei der Terminvergabe bemerkbar machen wird!

Der zentrale Punkt der Sitzung war die Anhörung zur Senatsvorlage für ein Transparenzgesetz. Aus der Anhörung nehme ich verschiedene Punkte mit, an denen der Entwurf, der sowohl hinter dem Hamburger Transparenzgesetz als auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück bleibt, im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden muss. Die Gesrpräche mit den Kolleg*innen von SPD und Linken laufen dazu noch.

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OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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