Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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IT-Sicherheitsrisiko: Windows Server in der Berliner Verwaltung

Die Berliner Verwaltung kommt bei der Standardisierung ihrer IT nur sehr langsam voran. Eine aktuelle Anfrage zeigt die heute dezentral verantworteten Versionen von Windows Server die im Einsatz sind (Drucksache 19/13976). Positiv: es gibt nur wenige Windows Server 2008 (R2) sowie noch ältere im aktiven Dienst.

Doch insbesondere Polizei und Feuerwehr setzen noch immer auf Windows Server 2012. Das Problem: Am 10. Oktober 2023 endet der Support für Windows Server 2012 und Windows Server 2012 R2. Ab diesem Zeitpunkt stellt stellt Microsoft keine Sicherheitsupdates für diese Systeme mehr zur Verfügung. Das Sicherheitsrisiko steigt damit mit jedem Tag. Die Innenverwaltung und der CDO Ralf Kleindiek sind in der Verantwortung den Umstieg auf zeitgemäßere Versionen zeitnah umzusetzen.

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Im Februar muss erneut gewählt werden: ein Aus- und Rückblick

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Der Urteilsspruch der Richter*innen ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Wichtig: Am 12. Februar 2023 muss nun alles funktionieren.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über das Urteil und die Wahlfehler sprechen, sondern einen Rückblick auf meine Arbeit zu den Themen Verwaltung, Digitalisierung und Bezirke sowie in Marzahn-Hellersdorf geben. Dazu möchte ich einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen.

Wir hatten uns viel vorgenommen. In der der “ersten” Ausgabe von Bits & Berlin in dieser Legislatur hatte ich einen Blick auf den Koalitionsvertrag geworfen. Wie weit sind wir im ersten Jahr gekommen? Einen guten Überblick geben dazu die Ausgaben meines Newsletters Bits & Berlin.

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Nutzungszahlen des Berliner Datenportals

Seit 2019 erhebt das Berliner Datenportal Nutzungszahlen. Sie zeigen einen kontinuierlichen Zugriff auf das Portal. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlichen dabei die meisten Datensätze. Die meistaufgerufenen Kategorien sind Geographie und Stadtplanung sowie Gesundheit. Eine aktuelle schriftlichen Anfrage (19/13752) zeigt Einzelheiten der Nutzung.

Was als Erstes auffällt, auch diese Nutzungszahlen sind offene Daten. Ein Github Repository macht die weitere zur Nutzung dann einfach – sehr gut!

Was als Zweites auffällt, ist dass die Nutzungszahlen mit 5000 bis 10.000 (Zahl der Seitenabrufe) über die Jahre konstant sind. Open Data in Berlin hat damit noch einiges an Potential. Dazu gehört auch ein Kulturwandel in der Verwaltung. Denn auch diese kann von offenen Daten profitieren durch das Aufbrechen von Informationssilos.
Grafische Darstellung von Nutzungsstatistiken des Datenportals Berlin.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2022

Im heutigen Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind unter anderem die funktionierende Stand und ein Update für die Berliner Verwaltung, der Breitbandausbau in Berlin, die Vorstellung der neuen Datenschutzbeauftragte Meike Kamp und das wichtige Thema Digitalisierung in den Schulen.

Viel Spaß beim Lesen!

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Neue IT-Bestands- und Planungsübersicht wohl erst 2023

Benötigt die digitale Verwaltung eine Übersicht über die eigene IT-Hardware und IT-Software? Das klingt auf den ersten Blick selbstverständlich. Der Berliner Senat sieht hier offenbar weiter keine Dringlichkeit. Bereits im Jahr 2020 habe ich kritisiert, dass die Neukonzeption des elektronischen IT-Controlling (IT-BePla NEU) erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen soll. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart:

“Die Koalition wird in 2022 ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem für die IKT-Infrastruktur sowie die Fachverfahren umsetzen, um dauerhaft eine erweiterte IT-Bestands- und Planungsübersicht, inklusive der IT-Fachverfahren, und einer Software-Lizenzübersicht zu erhalten.”

In einem aktuellen Bericht muss der CDO Ralf Kleindiek nun eingestehen, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle nicht mehr in 2022 umgesetzt wird (Rote Nummer 0071 A). Immerhin könnte es 2023 klappen. Möglich ist demnach die Neu-Entwicklung der IT-BePla auf Basis einer Low-Code Plattform auszuschreiben und in 2023 umsetzen zu lassen. Das klingt vielversprechend. Low-Code Verfahren können dazu beitragen, dass die Verwaltung zukünftig flexibler innerhalb der Verwaltung Verfahren ändern und anpassen kann, ohne auf externe Entwicklungsagenturen abhängig zu sein.

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Aktueller Stand zum Umgang von Daten in Berlin

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).

Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.

In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.

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Umsetzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) nimmt in Berlin weiter zu. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 19/13531). Demnach gab es im Jahr 2021 insgesamt bereits 30.683 i-KFZ-Vorgänge. Dies sind doppelt so viele wie im Jahr 2020. Die Anzahl der Präsenztermine ist allerdings immer noch recht hoch (442.550 in 2021). Da in Berlin über 1,2 Millionen Autos zugelassen sind, ist die digitale und medienbruchfreie Bearbeitung mittels i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine wichtige Entlastung für die Berliner Verwaltung und Bürger*innen.

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft. Die Verwaltung ist darüber hinaus vorbereitet die letzte Stufe 4 von i-Kfz umzusetzen. Damit dann auch Händler*innen Leistungen online in Anspruch nehmen.

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Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung und geeigneter Organisationseinheiten in Berlin

Digitalisierung ist Schwerpunkt dieser Legislatur. Darauf haben wir uns mit den Koalitionspartner*innen im Koalitionsvertrag verständigt. Konkret haben wir uns folgendes vorgenommen: “Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt.” (S. 129) Nach einem Jahr Regierungsarbeit habe ich beim Senat nachgehakt, wie weit der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung voran gekommen ist (Drucksache 19/13470).

Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung noch im Gange ist. Es werden derzeit noch diverse Themen wie Schaffung gemeinsamer Organisationsgrundlagen der lösungsorientierten Zusammenarbeit und zielgerichteten Steuerung, Berichts- und Besprechungszeiträume, Ermittlung von Synergieeffekten und Evaluierung bearbeitet. Mit Schreiben vom 31.03.2022 wurden die Bezirksbürgermeister*innen gebeten, auch im Bezirk eine solche Organisationseinheit einzurichten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Es ist bekannt, dass das von einigen Bezirken bereits umgesetzt wurde.

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Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein erst Ende Januar 2023

Der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzögert sich bis Ende Januar 2023. Die Planungen sahen das neue digitale Angebot bereits im I. Quartal 2022 vor, später gab der Senat eine Verzögerung auf das 2. Halbjahr 2022 bekannt. Nun wird auch dieses Ziel verfehlt. Bleibt zu hoffen, dass der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein nun im Januar 2023 auch wirklich startet (Drucksache 19/13471).

Warum ist der Online-Antrag wichtig? Bereits im Jahr 2020 wurden knapp 60.000 Anträge gestellt. Ein Online-Antrag erleichtert die Bearbeitung, da zeitaufwändige Erfassungstätigkeit vermieden wird und damit die Ressourcen für schnelle Entscheidungen zur Verfügung stehen.

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