Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Online Anträge Infektionsschutz

Unsere Gesellschaft wandelt sich ständig und mit der anhaltenden Welle der Modernisierung und Digitalisierung sollen natürlich auch Servicedienstleistungen der Berliner Verwaltung mithalten können. Nicht zuletzt haben die Covid-19-Pandemie und die damit verbunden Maßnahmen zum Infektionsschutz die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Aufgrund viele Vorarbeiten, die lange vor Corona entstanden, gelang es in der Pandemie schell auch Onlineverfahren für die vielfältigen Anträge umzusetzen. Grundlage hierfür ist der Basisdienst “Digitaler Antrag”. Dies war und ist beispielsweise für Unternehmer*innen und Selbstständige mit Verlusten durch die Pandemie ein wichtiges Mittel zur Begleichung der Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch natürlich auch für alle Bürger und Bürgerinnen von Nutzen.

Das folgende aktuelles Video der Finanzverwaltung zeigt dem Weg zu den aktuellen Online-Anträgen anschaulich.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Low-Code Fachverfahren für die Berliner Verwaltung?

In der letzten Zeit taucht das Thema Low-Code immer wieder auf der Tagesordnung auf. Daher ich ich die Berliner IKT-Steuerung gefragt (Drucksache 18/27448), wie sie zur Bedarfsanmeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht, eigene Programmierungen (sog. „Kleinstanwendungen“) zur Ergänzung von Fachanwendungen zu benötigen (u.a. in Drucksache 18/26417)? Im Raum steht dabei die Frage, welche Bestrebungen im Berliner Senat existieren, den Bedarf für Low-Code Fachverfahren mit einem sichereren Angebot zentral zu erfüllen.

Die Antwort zeigt den weiter großen Handlungsbedarf. Denn die Nutzung von MS Access ist ab Juni 2021 nicht mehr gestattet. Die von den politikfeldverantwortlichen Senatsverwaltungen erbetenen Übersichten für die Kleinstanwendungen, für die eine Modernisierungsvereinbarung erforderlich wird, liegen jedoch noch nicht vollständig vor. Aus den Übersichten sollen dann die Art der Ablösung und die geplanten Ablösungstermine ersichtlich. Da der Juni 2021 vor der Tür steht, müssen die Senatsverwaltungen endlich ihrer Verantwortung für ihre Politikfeld gerecht werden.

Positiv ist, dass sich der Senat dazu bekennt, aus strategischer Sicht eine Low Code Plattform standardisiert für die gesamte Berliner Verwaltung anzubieten, um Spezialisierung und Skaleneffekt zu ermöglichen. Demnach ist auch die Aufnahme in eine zukünftige Version der IKT-Architektur ist geplant.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2021

Nach der Mai-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz informiert heute wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin – meinem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – über die wichtigsten Entwicklungen. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung standen unter anderem das Transparenzgesetz. eine Besprechung zur Einführung der E-Akte für die Berliner Verwaltung sowie das Lobbyregister.

In dieser Ausgabe geht es dazu um Open-Source für die Berliner Verwaltung und die Nutzung des Berliner Datenportals.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde nach den Abfragen des NSU-Drohbriefschreibers aus Polizeidatenbanken gefragt. Aufgrund laufender Ermittlungen wurde dazu wie üblich keine substantielle Auskunft erteilt. Die Datenschutzbeauftragte kündigte jedoch eine Prüfung der Praxis telefonischer POLIKS-Anfragen an. Zudem wurde das bekannte Thema der schwierigen Terminverfügbarkeit in den Bürgeramtern thematisiert. Der Senat wies auf Verbesserungen des Terminangebots trotz pandemiebedingter Beschränkungen im Vergleich zu den beiden Vorjahren hin. Auf meine Frage, ob die jüngsten Neueinstellungen schon in der jetzigen Lage berücksichtigt sind, antwortete Sie, dass die Neueinstellungen erst zukünftig wirken werden. Es handelt sich dabei um 50 bis 70 Stellen, wovon ein Teil der neuen Beschäftigten am 01.05. begonnen hat und der andere am 01.06. starten wird. Hoffen wir, dass sich dies bei der Terminvergabe bemerkbar machen wird!

Der zentrale Punkt der Sitzung war die Anhörung zur Senatsvorlage für ein Transparenzgesetz. Aus der Anhörung nehme ich verschiedene Punkte mit, an denen der Entwurf, der sowohl hinter dem Hamburger Transparenzgesetz als auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück bleibt, im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden muss. Die Gesrpräche mit den Kolleg*innen von SPD und Linken laufen dazu noch.

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OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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Open Source: Konzept für Depot zum Code-Austausch in der Verwaltung steht

Der Einsatz von Open Source Software bietet öffentlichen Verwaltungen viele Vorteile. Tatsächlich wird auch an vielen Stellen bereits vereinzelt Open Source eingesetzt, es mangelt aber bislang an einer kohärenten Strategie, und auch das Wissen über die Vorzüge von Open Source ist weiterhin nicht sehr verbreitet. Am 19.05.2021, 16-17 Uhr, wird in einer Onlineveranstaltung des Citylab diskutiert, welche Rolle Open Source Software bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung spielen kann, was die Voraussetzungen für den konsequenten Einsatz von OSS sind, welche Erfolgsbeispiele es schon gibt und wo es noch hapert.

Zu diesem Thema habe ich aktuell auch den Senat befragt (Drucksache 18/27447). Ich wollte wissen, wie der Senat die neue Open-Source-Bibliothek bewertet und ob auch alle Open-Source-Anwendungen, die von öffentlichen Verwaltungen im Land Berlin entwickelt, beauftragt oder gefördert werden, im neuen Portal auf bereitgestellt werden. Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Open-Source-Bibliothek einem agilen Ansatz folgt. Das Portal ist mit ersten Projekten online gegangen, weitere Projekte werden sukzessive hinzugefügt. Jede Person hat die Möglichkeit, vom Land Berlin geförderte Open-Source-Projekte unkompliziert auf dem Portal einzureichen. In einem ersten Schritt wurden bekannte Open-Source-Projekte im Land kontaktiert. Ziel ist es, alle Projekte, die Open Source beauftragt werden, auf dem Portal zu listen.

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Wer ist Zuständig für OpenData und wo ist die Dokumentation der API von Ordnungsamt Online?

Zuletzt hatte ich über die Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online berichtet. Dabei informierte ich auch, dass seit dem 20.01.2021 Daten auf dem OpenDataPortal des Landes Berlin bereitgestellt werden. Damit sind die Anforderungen des § 13 Abs. 1 E-Government-Gesetz Berlin erfüllt, u.a. die Daten auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund einiger Nachfragen zu technischen Details, habe ich zur Dokumentation der API nochmal nachgefragt (Drucksache 18/27064). Aus der Antwort geht hevor, dass die API für die Nutzung der OpenData-Schnittstelle von Ordnungsamt Online alle aktuell veröffentlichten Meldungen zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum in den Bezirken beeinhaltet. Erledigte Meldungen werden aber nach 30 Tagen entfernt. Die Dokumentation wird zurzeit erarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2021

Nach der Märzsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Themen Schuldatenverordnung, Datenschutz bei der Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Open-Data Rechtsverordnung. Zudem wurden der aktuelle Stand der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes in der Berliner Verwaltung besprochen. In diese Zusammenhang dokumentieren wir in dieser Ausgabe auch die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung.

Aus der aktuellen Ausschusssitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde habe nach den Datenlecks bei Tierpark und Zoo gefragt. 200.000 Personen mit 400.000 Buchungen sind betroffen. Die Sicherheitslücke war zwischen Ende April und Anfang August 2020 aktiv.

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Transparenzgesetz – für eine transparente Verwaltung

Endlich hat der Senat den Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorgelegt. Damit wird ein zentrales Anliegen der rot-rot-grünen Koalition einen Schritt voran gebracht. Das Gesetz soll allen Berliner:innen aktive Mitbestimmung und Kontrolle erlauben, Politik und Verwaltungshandeln nachvollziehbarer machen, sowie die Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen schaffen.

Leider bleibt der konkrete Gesetzesentwurf hinter dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hamburger Transparenzgesetz und auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück. Das wird keine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingen wird den Koalitionsvertrag umzusetzen. Unsere Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen liegen vor. Ausnahmen z.B. für Justiz, Verfassungsschutz und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen werden wir kritisch prüfen. Ebenso kritisch sind die Gebühren zu sehen: Informationen und Transparenz dürfen keine Frage des Geldbeutel sein.

Erfreulich im Entwurf ist, dass Berliner:innen mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Einzelfall Akteneinsicht für bestimmte Informationen beantragen müssen. So werden zum Beispiel alle Rechtsvorschriften, wesentliche Daten über die Landesunternehmen, Umweltdaten, Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Alle Daten an einem Ort: davon profitieren nicht nur engagierte Bürger:innen und Journalist:innen, sondern auch die Verwaltungen selbst wie die Erfahrungen aus Hamburg zeigen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2021

Nach der Februarsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand das Thema Verwaltungsmodernisierung mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung, dazu unser Antrag das “Stadtportal berlin.de in öffentlicher Hand neu aufstellen” sowie der Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2019.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die (un)verschlüsselte Kommunikation in Berliner Behörden, die Zunahme der Online-KFZ-Zulassung sowie aktuelle Zahlen zu IT-Sicherheitsvorfällen in Berlin.

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