Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Verschlüsselte Kommunikation und Berliner Behörden passen noch nicht zusammen

Verschlüsselte Kommunikation scheint auch im Jahr 2020 für die öffentliche Verwaltung noch kein Alltag zu sein. Wie meine Anfrage ergab, bieten nach aktuellem Kenntnisstand des Senats bzw. des ITDZ Berlin immerhin 26 Berliner Behörden eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln an (Drucksache 18/26212).

Überzeugend ist die folgende Antwort auf die Frage, welche Behörden die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem E-Government-Gesetz nicht erfüllen, aber keineswegs.

Alle Berliner Behörden, die nicht in der unter 6. dargestellten Liste aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln. nicht. Entsprechende Begründungen liegen dem Senat nicht vor und sind auch nicht beizubringen, da die Behörden eine (Nicht-)Umsetzung des § 4 II EGovG Bln eigenständig verantworten.

Im Rahmen der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes werden wir darüber sprechen müssen, wie es gelingen kann, dass alle Berliner Behörden das Gesetz auch umsetzen. Der Verzicht auf verschlüsselte Behördenkommunikation ist kein Weg in die digitale Verwaltung.

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Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement in den Senatsverwaltungen

Mit dem Beschluss für einen Zukunftspakt Verwaltung am 20. November 2018 hat sich der Berliner Senat dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung verschrieben. Ich habe nun reichlich zwei Jahr später mal nachgefragt, wie der Aufbau der Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement, als ein Baustein der Verwaltungsmodernisierung, fortgeschritten ist (Drucksache 18/26068). Die Ergebnisse folgend als Überblick. Bereits nach einem Jahr hatte ich den Senat befragt. Die Ergebnisse von Dezember 2019 finden sich hier.

Mein kurzes Fazit: Der personelle und organisatorische Aufbau der Organisationseinheiten ist soweit geschafft. Dies ist Grundlage für die Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse und die anschließende Digitalisierung.

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Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 01/2021

Ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr. Die erste Ausgabe von „Bits & Berlin“ – meinem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – informiert wie immer über die wichtigsten Entwicklungen.

Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Jahr 2021 stand neben der Fortsetzung der Besprechung des Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin, die Einführung der E-Akte nach der Entscheidung der Vergabekammer sowie die Stellungnahme des Senats zum Datenschutzbericht für das Jahr 2019. Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung, der Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung sowie das Digitale-Familienleistungen-Gesetz.

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Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.

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Wie hilft das Digitale-Familienleistungen-Gesetz Berliner Familien?

Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Damit wird es möglich in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen.

Ich habe den Senat gefragt, wann Berliner Familien davon profitieren werden (Drucksache 18/25909). Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng abstimmen. Sie planen die Umsetzung der Möglichkeit sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen bis Anfang 2022 zu ermöglichen.

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Datencockpit auf dem Weg – ein Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung

Aus einem erneuten Bericht zur Umsetzung meines Parlamentsantrages “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Drucksache 18/1477) geht hervor, dass inzwischen ein Datencockpit (Projektbegriff) als Prototyp in einem Digitalisierungslabor erdacht wurde (Drucksache 18/3248). Das Datencockpit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, online den Datenaustausch zwischen Behörden transparent nachzuvollziehen. Die Referenzimplementierung wird nun federführend beim Land Bremen realisiert.

Im Rahmen der Entwicklung wurde eine umfassendere Befragung der Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt. Dazu sind Fragen von Speicherung und Schutz der Daten untersucht wurden. Im vollständigen Bericht finden sich die weiteren Details. Ich freue mich, dass meine Initiative auf einem guten Weg ist, und in Bremen auch in guten Händen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2020

Nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es hiermit wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand neben unseren Antrag “Digitalisierung der Verwaltung – Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten ausweiten” insbesondere der erste Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz. Dazu war geplant, dass Sabine Smentek, Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik über die erfolgreiche Vergabe der E-Akte informiert. Nach Problemen im Vergabeverfahren kann es endlich mit der E-Akte losgehen. Ein technisches Problem verhinderte diesen Punkt leider, der Ausschuss musste 15 Minuten vor dem Ende abgebrochen werden.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind ein Open-Source-Arbeitsplatz für Berlin sowie die Frage eines digitalen Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben.

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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