Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Wie hilft das Digitale-Familienleistungen-Gesetz Berliner Familien?

Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Damit wird es möglich in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen.

Ich habe den Senat gefragt, wann Berliner Familien davon profitieren werden (Drucksache 18/25909). Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng abstimmen. Sie planen die Umsetzung der Möglichkeit sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen bis Anfang 2022 zu ermöglichen.

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Datencockpit auf dem Weg – ein Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung

Aus einem erneuten Bericht zur Umsetzung meines Parlamentsantrages “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Drucksache 18/1477) geht hervor, dass inzwischen ein Datencockpit (Projektbegriff) als Prototyp in einem Digitalisierungslabor erdacht wurde (Drucksache 18/3248). Das Datencockpit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, online den Datenaustausch zwischen Behörden transparent nachzuvollziehen. Die Referenzimplementierung wird nun federführend beim Land Bremen realisiert.

Im Rahmen der Entwicklung wurde eine umfassendere Befragung der Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt. Dazu sind Fragen von Speicherung und Schutz der Daten untersucht wurden. Im vollständigen Bericht finden sich die weiteren Details. Ich freue mich, dass meine Initiative auf einem guten Weg ist, und in Bremen auch in guten Händen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2020

Nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es hiermit wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand neben unseren Antrag “Digitalisierung der Verwaltung – Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten ausweiten” insbesondere der erste Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz. Dazu war geplant, dass Sabine Smentek, Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik über die erfolgreiche Vergabe der E-Akte informiert. Nach Problemen im Vergabeverfahren kann es endlich mit der E-Akte losgehen. Ein technisches Problem verhinderte diesen Punkt leider, der Ausschuss musste 15 Minuten vor dem Ende abgebrochen werden.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind ein Open-Source-Arbeitsplatz für Berlin sowie die Frage eines digitalen Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben.

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes?

Seit Oktober informiert das OZG-Dashboard über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung – auf einen Blick. Ich habe den Senat befragt, ob ein solches Dashboard eine Möglichkeit wäre, den Fortschritt bei der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes transparent darzustellen (Drucksache 18/25351).

Die Antwort stellt die bisherigen Orte dar, an denen der Senat bereits heute über die Fortschritte informiert.

Neben dem in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Veröffentlichungen im Service-Portal findet die Berliner Bevölkerung auf der aktualisierten Internetseite „Moderne Verwaltung“ www.berlin.de/moderne-verwaltung/ oder im regelmäßigen Newsletter www.berlin.de/moderne-verwaltung/aktuelles/newsletter/artikel.973144.php grundlegende Informationen zur Arbeit der IKT-Steuerung. Über abgeschlossene Projekte und Vorhaben informiert die Staatssekretärin im Rahmen der regelmäßigen Presse- und Medienarbeit, wie zum Beispiel in Pressemitteilungen, Interviews oder Fachartikeln.

Ich bin überzeugt, dass ein zentrales Dashboard zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes, nach Vorbild der Bundesregierung, würde der digitalen Verwaltung Berlins gut tun.

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Berlin braucht ein digitales Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben

Bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind Bewerber/Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung zu unterschreiben. Allerdings muss während des Vergabeverfahrens die Tariftreue der Bewerber/Bieter geprüft werden. Dies geschieht durch die Einsicht in das gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg. Im Moment ist dies mit aufwändigen händischen Prüfung durch die Senatsverwaltung von in Papierform vorliegenden Tarifverträgen verbunden. Berlin sollte sich daher auf den Weg machen, ein ein digitales Tarifregister zu etablieren.

Der Senat erklärt dazu auf meine Anfrage: “Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung bietet ein digitales Tarifregister die Chance, dass alle Vergabestellen, Bieter aber auch Bürgerinnen und Bürger einfachen Zugang zu den Tarifregelungen hätten. Die vollumfängliche Einstellung der Tarifverträge in ein elektronisches Tarifregister erlaubt es darüber hinaus insbesondere auch den Vergabestellen, die für die Tariftreue maßgeblichen Regelungen in einen größeren tariflichen Zusammenhang zu stellen.” (Drucksache 18/25355).

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Erster Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz

Mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 B). Auf 38 Seiten wird detailliert dargelegt, wie es um die Umsetzung der Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es viele Baustellen gibt und Corona zwar die Bedeutung der Digitalisierung verdeutlicht hat, der Umsetzung aber nicht nur geholfen hat.

Die parlamentarische Beratung soll in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am 7. Dezember 2020 erfolgen. Einige Bemerkungen an dieser Stelle. Auffällig ist die geringe Mittelverwendung. Angesichts der Herausforderungen durch Corona, hätte ich dies anders erwartet. Insbesondere die Neukonzeption elektronisches IT-Controlling (IT-BePla) erscheint mir weit nach hinten gerückt. Den aktuellen Planungen zu Folge soll die IT-BePla NEU erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen. Das ist in meinen Augen viel zu spät. Weitere wichtige Aspekte aus dem Bericht in der Übersicht:

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Dataport Phoenix: Open-Source-Arbeitsplatz auch für Berlin?

Heise berichtete im Oktober über das neue Projekt Phoenix von Dataport. Der Dienstleister für Behörden bietet seit neuesten mit Phoenix Open Source Grundfunktionen für die Arbeit am Computer, darunter ein E-Mail-Programm, Kalender und Funktionen für Videokonferenzen. Ich habe aus diesem Anlass den Senat befragt, ob ein BerlinPC Phoenix, also einen standardisierten Open-Source-Arbeitsplatz für die Berliner Verwaltung vorgesehen ist (Drucksache 18/25352).

Bei dem Projekt Phoenix wird notwendige Software per Webbrowser genutzt und muss entsprechend nicht auf dem jeweiligen PC installiert werden. Der Einsatz von webbasierter Software im Kontext von Fachverfahren ist bereits seit längerem durch die Vorgaben der IKT-Architektur durch die IKT-Steuerung von SenInnDS vorgegeben. Neu ist der Ansatz, auch verfahrensunabhängige IT darüber zur Verfügung zu stellen.

Für mich ist das ein Arbeitsauftrag. Ich bin überzeugt, dass Berlin mehr Open Source braucht.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2020

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz auch wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand neben eines Gesetzes zur Bestimmung der eID-Karte-Behörden vor allem eine Besprechung zur Schuldigitalisierung (EGovernment@school: Wie ist der aktuelle Stand? sowie Der Digitalpakt und die Berliner Schulen – was ist geplant?).

Weitere Themen dieser Ausgabe sind der Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin, das Grünbuch für die Berliner Digitalisierungsstrategie sowie der Open Source Code-Austausch der öffentlichen Verwaltung.

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