Wie hilft das Digitale-Familienleistungen-Gesetz Berliner Familien?
Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Damit wird es möglich in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen.
Ich habe den Senat gefragt, wann Berliner Familien davon profitieren werden (Drucksache 18/25909). Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng abstimmen. Sie planen die Umsetzung der Möglichkeit sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen bis Anfang 2022 zu ermöglichen.
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