Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2020

Gestern fand der erste Ausschuss KTDat nach der Corona-Pause und der letzer vor der politischen Sommerpause statt. Daher heute wieder eine Ausgabe von Bits & Berlin. Corona beschäftigt uns weiter,  aber das parlamentarische Leben findet mit den nötigen Einschränkungen wieder statt. Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass der Ausschuss erstmals in dieser Legislaturperiode gestreamt wird – schade, dass es für diese Entwicklung erst eine globale Pandemie braucht. In dieser Ausgabe haben wir spannende Themen auf der Tagesordnung – aus dem Ausschuss und darüber hinaus – als Ergänzung empfehle ich noch einmal in die letzte Ausgabe zur virtuellen Ausschusssitzung zu schauen, in der ich viele Themen schon angesprochen hatte. Eine interessante Lektüre wünsche ich – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin

Als 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) am 30. Mai 2016 verabschiedet wurde, war die Resonanz in der Republik groß. Das Gesetzeswerk galt als die fortschrittlichste Rechtsgrundlage eines Bundeslandes zur Digitalisierung der Verwaltung. Den Kern bildete die starke Zentralisierung der IKT im Land Berlin, die Einrichtung einer partizipativen Steuerung unter Einbindung der Bezirke, einer starken Verankerung von Verantwortungspositionen und klare Fristen für politische Prämissen: zentralisierte IKT, E-Akte, End-to-End-verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten. Schon bei Verabschiedung war klar, dass dieser Zeitplan ambitioniert war – aber auch sein sollte. Eine Belastungsprobe für das “Change Management“ in der Berliner Verwaltung.

EINLADUNG zur Geburtstagsfeier und Debatte

“Verwaltung, aber modern! – Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin”

Mit:

  • Thomas Birk (ehemaliger Sprecher der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung und Vorkämpfer für E-Government in Berlin)
  • Dr. Konstantin von Notz (MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion)
  • Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin)

Wann: 29.05.2020 um 08:30 Uhr
Wo: Videokonferenz

Anmelden können sie sich hier.

Unterlagen zur Veranstaltung:

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2020

Aus dem Home Office begrüße ich Sie und Euch zurück zu „Bits & Berlin“ – der monatliche Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Wir stehen in diesen Wochen vor großen Herausforderungen, die sich auch auf den parlamentarischen Betrieb stark auswirken. Während der KTDat-Ausschuss aktuell nicht stattfindet, möchte ich den Lesern dieses Formats und meinen Follower*innen auf Twitter mit einer virtuellen Ausschusssitzung auf dem Laufenden halten. Viel Spaß beim Lesen – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.

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Wie viel Beschäftigte der Berliner Verwaltung haben wie viel IKT-Arbeitsplätze?

Wie viele Beschäftige hat die Berliner Verwaltung und wie viele IKT-Arbeitsplätze stehen ihr zur Verfügung. Und welche IKT-Arbeitsplätze laufen unter Windows 10 und sind für mobiles Arbeiten geeignet? Noch vor der aktuellen Corona-Krise habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen gefragt (Drucksache 18/22797).

Da der Berliner Senat keine aktuelle Übersicht über die Zahl der IKT-Arbeitsplätze, wurden mir die Zahlen von 2019 übermittelt. Es wäre gut, wenn Berlin bald wieder eine Übersicht über die vorhandenen IKT-Arbeitsplätze hat! Im Jahr 2019 standen knapp 100.000 Beschäftigten knapp 10.000 mobile Geräte zur Verfügung.

In Sachen Windows 10-Umstellung geht es sichtbar voran. Einzig zwei Senatsverwaltungen haben zusammen noch 3200 Nicht-Windows 10-Arbeitsplätze im Einsatz. Über alle Verwaltungen liegt der Umstellungsgrad bei über 90%.

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