Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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WhatsApp hat keinen Platz im Berliner Schulbetrieb

Schon im Bericht der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Jahre 2016 wurde ein Vorfall vermerkt, in dem ein Klassenlehrer für eine schnelle Kommunikation zwischen Klassenleitung und Eltern eine WhatsApp-Gruppe eröffnete. Das kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte deutlich – und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nunmehr auf einen Berichtsauftrag aus dem Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine allgemeine rechtliche Einschätzung von Messengerdiensten im Schulbetrieb übermittelt.

PDF-Volltext: Bericht der SenBJF an den KDAT-Ausschuss vom 13. November 2018.

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Zukunftspakt Verwaltung – Verwaltung, aber modern!

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018.

Mit dem Dialog- und Integrationsprozess, der den Zukunftspakt begleitet, legt der Senat eine wichtige Maßnahme vor. Es geht einerseits darum, alle Beteiligten in diesen Prozess einzubinden und eine Kultur des Miteinanders aufzubauen; andererseits aber auch darum, hier zügig tätig zu werden und die Herausforderungen zeitnah umzusetzen. So ambitioniert der Plan des Senats ist, so notwendig ist ein schnelles und entschlossenes Handeln.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die zweite Ausgabe meines monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin. Dieses Mal mit dem Datenschutzbericht 2017 als herausragendes Thema der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und zum Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin – und weitere Entwicklungen aus meiner parlamentarischen Tätigkeit. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Umgang mit Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Den Aufgabengebieten der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Berlin liegen so genannte BAK zu Grunde. Doch immer wieder gibt es um diese Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Streit. Da es in Berlin an einem Konzept zur Personalentwicklung mangelt, erstellt jede Senatsverwaltung und jedes Bezirksamt eigene BAK’s. Diese sind nicht ohne weiteres vergleichbar und führen zu unterschiedlichen Bezahlungen und Einstufungen für vergleichbare Tätigkeiten. Dies muss sich ändern.

Die Erstellung von standardisierten Beschreibungen für standardisierte Aufgaben muss einheitlich erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Dabei muss Transparenz zwischen den Bezirken und auch den Senatsverwaltungen hergestellt werden. In einer Antwort auf meine Anfrage erklärt der Senat, dass in einer Veröffentlichung der standardisierten Beschreibungen kein Mehrwert gesehen wird (Drucksache 18/16764). Klar ist aber: so wie bisher lässt sich Personalentwicklung und Gewinnung für den öffentlichen Dienst in Berlin nicht erfolgreich gestalten. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von Senat zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

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Geschäftsprozessoptimierung in den Bezirken und Politikfeldern

Die Rot-Rot-Grüne Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine umfangreiche Geschäftsprozessoptimierung vorgenommen. Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung.

Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.

Ich habe mal nachgefragt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Antwort (Druchsache 18/16559) macht deutlich, dass sich das Thema GPM im Land Berlin nach wie vor im Aufbau befindet. Es wurden dezentrale GPM-Einheiten in den Häusern eingerichtet. Insgesamt gibt es 70 Stellen für Geschäftsprozessmanagerinnen und -manager in diesen GPM-Einheiten sowie der Geschäftsstelle GPM der Bezirke. Von den Häusern wurden im Rahmen des ersten Reportings 131 Projekte/Vorhaben im Bereich GPO angegeben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf Optimierung und Digitalisierung externer Prozesse.

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Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standards im Land Berlin

IT-Sicherheit wird auch in Berlin immer wichtiger. Ich habe den Senat zum Stand der Zertifizierungen der Berliner Landesbehörden befragt (Drucksache 18/16571). Das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin, ist nach den aktuellen Standards vom BSI zertifiziert. Das Berlin-CERT strebt eine Zertifizierung bei der internationalen Organisation „Trusted Introducer“ für 2019 an. Darüber hinaus sind alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) gemäß den Standards des BSI aufzubauen und weiterzuentwickeln (vgl. § 23 EGovG Bln). Eine darauf aufbauende Zertifizierung der Behörden nach IT-Grundschutz ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben und wird vom Senat auch nicht als strategisches Ziel verfolgt. Es wird sich zeigen, ob diese Entscheidung auch zukünftig so bleiben kann.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Bürokratieabbau für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zu teuer

Die Umsetzung des Bildung und Teilhabe (BuT) verursacht ein Höchstmaß an Bürokratie bei allen Beteiligten. Dazu kommt es bei zu vielen Kindern- und Jugendlichen nicht an. Im Bereich Schule haben von den durchschnittlich 136.690 anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 98.004 Personen die Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Quote von 71,7 %. Von den durchschnittlich 72.644 anspruchsberechtigten Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren haben gar nur 10.361 Kinder die Angebote im Rahmen des BuT genutzt. Dies entspricht einer Quote von 14,26 %. (Quelle: rote Nummern: 0451 B). Die Verwaltungskosten für die Gewährung der BuT – Leistungen betrugen im Land Berlin im Jahr 2017 ca. 16,9 Mio. Euro. Wie absurd das ganze ist, macht auch der folgende Fakt deutlich: “Wegen der komplexen Leistungsgewährung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Hauptverwaltung ist eine bezirksweise Aufteilung der Verwaltungskosten, die im Land Berlin in den Bezirken, den Jobcentern und in der Hauptverwaltung entstehen, nicht sinnvoll möglich.”

Seit 2013 gibt es nun den Versuch die schulnahen BuT-Leistungen durch ein IT-gestütztes Verfahren zu vereinfachen. “Die Entwicklung und Umsetzung eines IT-gestützten Verfahrens für die schulnahen BuTLeistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wurde im Jahr 2013 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die Firma IMTB Consulting GMBH bereits geprüft.” Auf meine aktuelle Anfrage erklärt der Senat nun: “Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen.

Fazit: Das beste wäre das ganze BuT abzuschaffen und Ländern, Kommunen oder den Betroffenen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen. Damit können dann die Schulen unbürokratischer unterstützt werden. Und am Ende kommt mehr Geld bei den Betroffenen Kindern und Jugendlichen an. Und ein IT-System braucht es dafür dann auch nicht mehr.

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berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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