Sanktionsparagraphen sofort aussetzen!!
Sanktionen nach § 31 SGB II verletzen die Menschenwürde! Täglich wird Erwerbslosen ihr Existenzminimum durch Saktionen gekürzt, weil ihnen Fehlverhalten unterstellt wird. Logischstes Handlen, wie das Verweigern unsinniger Maßnahmen oder sittenwidriger Arbeit, wird durch Kürzungen bestraft. Erwerbslose werden damit allein verantwortlich und ihr Verhalten ursächlich für ihre Erwerbslosigkeit gemacht, das eigentliche Problem der fehlenden existenzsichernden Arbeitsplätze wird unterschlagen.
Unterhalb des absoluten Lebensminimums kann man nicht leben! Menschenunwürdige Kürzungen des lebensnotwendigen Existenzminimums und die sinnlose Gängelung muss sofort gestoppt werden! Dafür setzt sich das “Bündnis für ein Sanktionsmoratorium” ein. Unterzeichnet alle den Aufruf des Bündnisses und fordet damit die Aussetzung des § 31 SGB II!
Unterschreibt außerdem unbedingt die online-Petition bis 28.10., welche die Abschaffung des § 31 SGB II fordert!