Bußgeldverfahren aufgrund abgelaufener Personalausweise
In 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt, das ist und bleibt das Ziel des Berliner Senates. Aus vielen Gründen, gelingt es der Berliner Verwaltung jedoch bis heute nicht dieses Serviceversprechen zu erfüllen. Fehlendes Personal, die Herausforderungen in der Coronapandemie und nun die Wahlwiederholung sind nur einige der Ursachen. Neben mehr Personal, braucht es mehr Möglichkeiten Dienstleistungen online zu erledigen. Das macht den Termin im Bürgeramt ganz überflüssig.
Aufgrund einer Bürger*innenanfrage habe ich mich beim Senat erkundigt, wie viele Bußgelder angesichts dieser Sachlage aufgrund von fehlenden Personalausweisen verhängt wurden und wie diesbezüglich mit den anhaltenden Problemen umgegangen wird (Drucksache 19/13977). Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg an Bußgeldern im Jahr 2022. Eine Handlungsempfehlung auf Bußgelder zu verzichten gibt es jedenfalls nicht. Lediglich im Einzelfall und wenn dies auf die Coronapendemie zurückzuführen ist, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden.
Ist das der richtige Weg? Wenn Verwaltung seinen Teil der Aufgaben nicht schafft, sollten beim Bußgeld alle Spielräume für eine kulante Auslegung genutzt werden. Denn am Ende ist die Ursache für fehlende Termine im Bürgeramt egal. Ohne Termin gibt es keine Chance auf einen neuen Ausweis. Was bleibt? Möglich bleibt “nur” innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben.
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