Berliner Sozialticket bis Ende des Jahres gesichert

Kurz vor dem Ende der Rot-Grün-Roten Koalition hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Vorschlag der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität und Klimaschutz die Möglichkeit eines 9€-Sozialtickets verlängert. Bis Dezember 2022 hatte das Sozialticket noch 27,50 Euro pro Monat gekostet. Seit Januar gibt ein Preis von 9 Euro, bisher jedoch nur bis Ende April. Diese Frist wird nun verlängert. Der Beschluss des VBB ermöglicht für die Zeit bis Ende 2023 nun eine Preisspanne zwischen 9 und 19 Euro. Ich gehe davon aus, dass der Senat den Preis auf weiter 9€ festlegen wird.

Im Laufe des Jahres muss dann geprüft werden, wir das Sozialticket Teil des Deutschlandtickets werden kann. Denn die Gültigkeit auf ganz Deutschland auszuweiten ist nur folgerichtig, da das Recht auf Mobilität für alle Menschen gelten muss.

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Aktueller Stand Digitalisierung Wohnberechtigungsschein (WBS)

2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur verfügung stehen. Ich bin gespannt ob dieses Mal der Zeitplan eingehalten werden kann.

Während der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) seit 2022 auf sich warten lässt, ist der Antrag für auf das Wohngeld seit diesem Jahr online. Im Februar diesen Jahres soll die Funktion des eWBS-Antrags getestet werden. Dazu kommen die Anbindungen an die Antragsassistenten und Anbindungen an die Fachverfahren.

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Bits & Berlin – Newsletter – 01/2023

Im ersten Newsletter “Bits & Berlin” für 2023 möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind “Free Wifi Berlin”, die Berliner Digitalstrategie GEMEINSAM DIGITAL: BERLIN und einige Berichte zum Stand der Digitalisierung der Berliner Verwaltung.

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Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2022

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2022 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat wie im vergangenen Jahr gefragt (Drucksache 19/14609). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2022 gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln insgesamt 14 Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Das sind 4 weniger als 2021.

Neben den 14 Meldungen wurden zwei IT-Sicherheitsvorfälle und 147 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet. Zusätzlich wurden über 80 Meldungen im Intranet veröffentlicht, eine detaillierte Liste findet sich in der PDF der Anfrage.

Grundsätzlich sind diese Zahlen positiv bewerten. Besonders wichtig, sind die Beachtung von internen Meldungen. Auf der anderen Seite werden durch die zunehmende Digitalisierung immer mehr Systeme etabliert, welche geprüft werden müssen. Erst im Dezember habe ich auf Windows Server hingewiesen, deren Sicherheits-Updates in diesem Oktober auslaufen.  Insbesondere Polizei und Feuerwehr setzen noch immer auf diese bald “sicherheitskritischen” Server.

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Wohngeld können sie nun online beantragen

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Ampel-Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein. Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich Wohngeld online zu beantragen. Dazu kommt ein Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob jemand Wohngeld berechtigt ist.

Mit dem dem Wohngeld-Plus-Gesetz steigt das allgemeine Leistungsniveau und der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen. Außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente hinzugefügt.

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Ein digitales Bürgeramt für Berlin? Wie weit ist die Service-„Super-App“?

Anfang Dezember 2022 kündigte die Regierende Bürgermeisterin eine “Super-App” für Berlins Bürgerdienste an. Über diese Pläne wollte ich mehr erfahren und haben den Senat gefragt (Schriftliche Anfrage 19/14190). Es stellt sich heraus, so viel “super” steckt nicht in dem App-Plan, denn diesen gibt es (noch) nicht und an der bereits bestehenden Service-App Berlin.de wurde auch nicht gearbeitet.

Warum die Regierende ihren eigenen Senat so vorführt, ist wohl nur mit dem Wahlkampf zu erklären. Viel wichtiger als eine gut klingende “Super-App” sind Dienstleistungen die Online im Browser und auf dem Handy der Wahl erledigt werden können. Die Antwort zeigt, dass der Senat daran auch arbeitet. Vielleicht sollte sich die Regierende mal mit der Arbeit ihres Senats befassen.

1. Wie bewertet der Senat die Service-App der Berliner Verwaltung?

Die Service-App Berlin.de ist der komfortable und mobile Zugriff auf Informationen zu Dienstleistungen und Standorten aus allen Bereichen der Berliner Verwaltung. Sie entspricht im Leistungsumfang dem führenden Service-Portal service.berlin.de und greift – der Multikanalstrategie entsprechend – auf dieselbe Datengrundlage, die Berliner Dienstleistungs- und Standortdatenbank zu.

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Bußgeldverfahren aufgrund abgelaufener Personalausweise

In 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt, das ist und bleibt das Ziel des Berliner Senates. Aus vielen Gründen, gelingt es der Berliner Verwaltung jedoch bis heute nicht dieses Serviceversprechen zu erfüllen. Fehlendes Personal, die Herausforderungen in der Coronapandemie und nun die Wahlwiederholung sind nur einige der Ursachen. Neben mehr Personal, braucht es mehr Möglichkeiten Dienstleistungen online zu erledigen. Das macht den Termin im Bürgeramt ganz überflüssig.

Aufgrund einer Bürger*innenanfrage habe ich mich beim Senat erkundigt, wie viele Bußgelder angesichts dieser Sachlage aufgrund von fehlenden Personalausweisen verhängt wurden und wie diesbezüglich mit den anhaltenden Problemen umgegangen wird (Drucksache 19/13977). Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg an Bußgeldern im Jahr 2022. Eine Handlungsempfehlung auf Bußgelder zu verzichten gibt es jedenfalls nicht. Lediglich im Einzelfall und wenn dies auf die Coronapendemie zurückzuführen ist, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden.

Ist das der richtige Weg? Wenn Verwaltung seinen Teil der Aufgaben nicht schafft, sollten beim Bußgeld alle Spielräume für eine kulante Auslegung genutzt werden. Denn am Ende ist die Ursache für fehlende Termine im Bürgeramt egal. Ohne Termin gibt es keine Chance auf einen neuen Ausweis. Was bleibt? Möglich bleibt “nur” innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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