Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin

Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.

Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.

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10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte

Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.

Wie schleppend das Projekt tatsächlich vorankommt, zeigte im April 2026 auch eine Recherche des Tagesspiegel: Zehn Jahre nach dem Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes arbeitete demnach nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten – der Anteil schwankte je nach Bezirk zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf und 20 Prozent in Reinickendorf. Der Senat kündigte damals an, dass perspektivisch mindestens 60 Behörden und 70.000 Beschäftigte angebunden werden sollen (Berlin-live.de). Von diesem Zielbild ist Berlin noch weit entfernt.

Bemerkenswert ist auch die Antwort zu den Mehrkosten: Der Senat behauptet, durch die Verzögerung seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da Zahlungen lediglich zeitlich verschoben, nicht aber erhöht worden seien. Ob das die vollständigen Kosten der Verzögerung abbildet – etwa gebundene Personalressourcen oder Folgekosten durch den längeren Parallelbetrieb alter Systeme – bleibt offen. Immerhin: Die Betriebsübernahme durch das ITDZ ist laut Senat zum 1. Januar 2026 wie geplant erfolgt und unabhängig vom Abnahmeprozess.

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Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?

Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).

Der Prototyp wird zwar bereits getestet, doch welche Berliner Verwaltungsdienstleistungen überhaupt kompatibel sind, kann der Senat noch nicht sagen: Eine Analyse der genutzten Fachverfahren sei aufgrund der laufenden Entwicklung noch nicht möglich. Auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Übermittlung der Anträge in die Fachverfahren des ITDZ sind nicht definiert. Ohne diese Grundlagen droht die App – zumindest aus Berliner Sicht – zu einem weiteren isolierten Digitalisierungsprojekt zu werden, das an den Realitäten der Landes- und Kommunalverwaltung vorbeigeht.

Ob die Deutschland-App funktioniert, wird sich bei den Praxistests mit bereits festgelegten Pilotkommunen zeigen. Wer das sein wird und ob sich der Senat überhaupt darum bemüht, dass Berlin dazugehört, lässt die Antwort offen. Es zeigt: Statt sich aktiv in ein Projekt einzubringen, das absehbar zur zentralen Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Verwaltung werden soll, wartet Berlin offenbar ab, was der Bund liefert – und überlässt anderen Kommunen die Rolle als Vorreiter. Wer nicht einmal analysiert, welche eigenen Fachverfahren überhaupt anschlussfähig wären, hat seinen Job nicht verstanden. Für eine Stadt, die sich gerne als digitale Hauptstadt inszeniert, ist das ein Armutszeugnis für den Anspruch, Verwaltung in Berlin wirklich zu modernisieren.

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Bezirksregionenprofile – bald automatisch als Dashboard im Internet

Bezirksregionenprofile sind eine zentrale Grundlage der Berliner Sozialraumorientierung: Sie beschreiben für jede Bezirksregion die demografische, soziale, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung und schaffen damit eine gemeinsame, berlinweit abgestimmte Arbeitsgrundlage für Verwaltung, Politik und Bewohnerinnen und Bewohner. Bislang werden sie in allen zwölf Bezirken einzeln und weitgehend manuell erstellt – mit erheblichem Aufwand für die zuständigen Datenkoordinationen.

Das soll sich nun ändern: Der Senat bestätigt, dass die erste Ausbaustufe eines digitalen Dashboards für die Bezirksregionenprofile aktuell in der finalen Abstimmung ist. Die Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant – dann sollen die Profile transparent und online einsehbar sein, statt wie bisher mühsam zusammengetragen und verstreut auf einzelnen Bezirksseiten zu liegen (Drucksache 19/26594).

Hinter dem Projekt „Digitale Bezirksregionenprofile als Dashboard“ steht der landeseigene Data Hub, betrieben von der Technologiestiftung. Seit April 2025 gibt es eine prototypische Instanz. Ziel ist es, die Kurzfassung der Bezirksregionenprofile künftig standardisiert, automatisiert und ohne Medienbrüche zu erstellen – und die Daten der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern interaktiv und über Bezirksgrenzen hinweg vergleichbar zugänglich zu machen. Alle zwölf Bezirke sind in das Pilotprojekt eingebunden, fachlich verantwortlich ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Ein Wermutstropfen bleibt: Offene Daten sind das noch nicht. Die Quelldaten aus dem Fachverfahren PRISMA sind aktuell nicht im Open-Data-Portal verfügbar, weil PRISMA schlicht noch nicht über die technischen Schnittstellen verfügt, um seine Daten dort bereitzustellen. Eine solche Schnittstelle ist laut Senat notwendig, bevor ein direkter Datenaustausch mit dem Data Hub überhaupt möglich wird. Wann diese Schnittstelle kommt, lässt der Senat offen.

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Sozialplattform wird digitales Sozialamt: Berlin sollte jetzt andocken

Lange Zeit versuchte Berlin, ein eigenes Sozialhilfeportal aufzubauen – eine digitale Plattform für die medienbruchfreie Bearbeitung von Anträgen zwischen Sozialämtern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Leistungserbringern. Dieses Vorhaben wurde zuletzt aufgegeben. Eine Entscheidung der Bundesregierung gibt nun eine klare Perspektive: Statt eigener Insellösung gibt es jetzt eine bundesweite Antwort. Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat auf seiner dritten Sitzung beschlossen, die bereits bestehende Sozialplattform zum zentralen digitalen Sozialportal auszubauen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das am 15. Juli 2026 bekanntgegeben:

👉 BMAS: Sozialplattform – zentraler digitaler One-Stop-Shop für die Sozialverwaltung

Die Sozialplattform ist kein Projekt am Reißbrett: Sie wurde bereits 2021 bis 2023 aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes finanziert, bietet schon heute Leistungssuche, Antragstellung und Beratung an und ist Pilotprojekt für den Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System zum Registerdatenabruf. Getragen wird sie von einer Länderallianz aus 14 Bundesländern, die Identifizierung läuft über die BundID, künftig auch über die EUDI-Wallet. Im Expertengremium sitzen neben BMAS und Digitalministerium bislang NRW, Hamburg und Bremen sowie die kommunalen Spitzenverbände.

Was das für Berlin heißt: Berlin hat Jahre und Ressourcen in ein eigenes Portal investiert, ohne belastbares Ergebnis – und das Projekt liegt inzwischen auf Eis. Mit der Sozialplattform steht nun eine bundesweite, föderal bereits verankerte Lösung bereit, die genau die Funktionen liefert, die Berlin eigentlich wollte.

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Im ÖPNV bald bezahlen mit Girocard?

Die BVG arbeitet mit ihrer Mobilitätsplattform MAX an einer einheitlichen zukunftsfähigen Plattform für Vertriebs- und Informationssysteme im ÖPNV. Ziel ist aber nicht nur ein hoher Funktionsumfang auf Kundenseite („Frontend“), sondern auch eine flexible und einheitliche Backend-Infrastruktur, die die Anforderungen der ÖPNV-Unternehmen erfüllt. Doch das ganze Vorhaben lässt weiter auf sich warten und stand zuletzt auch inhaltlich in der Kritik.

In einer Anfrage mit meiner Kollegin habe ich nach dem Stand und insbesondere auch nach dem „Account-Based Ticketing“ gefragt (Drucksache 19/26392). Damit wären keine Fahrscheine, Extra-Apps oder VBB‑FahrCards mehr nötig, sondern die Girocard oder sogar der Führerschein und Personalausweis würden als Ticketträger funktionieren. Ich finde das sind gute Nachrichten. Mit der Girocard hätten wir dann auch eine digital souveräne Alternative zur “VISA-Lösung” aus anderen Städten. Leider nennt die BVG keinen genauen Zeitplan für die Umsetzung.

In Sachen MAX bleibt es weiter unkonkret. Die MAX-App soll nicht nur eine technische Lösung sein, sondern auch eine Branchenlösung, die den DB Navigator für den Fernverkehr ergänzt. Aber erst nach Abschluss der laufenden Gespräche soll der bisherige Zeitplan überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Langfristig will die BVG durch Skaleneffekte Kosten senken und das System gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen weiterentwickeln. Bisher gibt es Grundsatzvereinbarungen mit der Hamburger Hochbahn, der MVG München und der Rheinbahn Düsseldorf. Doch viele Fragen sind noch offen. Damit bestätigt sich das Bild aus dem Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz: Die BVG arbeitet an der Umsetzung ihrer One-App-Strategie, doch es wird noch einige Zeit dauern.

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Lock-in-Effekt verhindern durch Open Source- Software

Wer einmal proprietäre Software in der Verwaltung eingeführt hat, kommt oft nur schwer wieder davon los: Datenformate passen nicht zu anderen Systemen, Schulungen und Prozesse sind auf einen Anbieter zugeschnitten, ein Wechsel wird teuer und riskant. Genau das ist der Lock-in-Effekt – und er kostet die öffentliche Hand nicht nur Geld, sondern auch Verhandlungsmacht. Bislang scheuten viele Vergabestellen davor zurück, Ausschreibungen gezielt auf Open Source zu beschränken – aus Sorge, das sei vergaberechtlich unzulässig. Eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags räumt mit dieser Unsicherheit nun auf.

Die Ausarbeitung „Vergabeverfahren zur Bereitstellung, Entwicklung und Änderung von Computersoftware“ (WD 7 – 3000 – 010/26) stellt klar: Eine pauschale OSS-Pflicht ist zwar unzulässig, eine sachlich begründete Beschränkung ist aber möglich, sofern sie transparent und verhältnismäßig ist und eine Alternativklausel („oder gleichwertig“) enthält.

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Effiziente Sozialausgabensteuerung in Berlin – ein Zwischenstand

Die Sozialausgaben steigen in Deutschland und Berlin seit Jahren. Die Ursachen dafür sind komplex. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, gibt es das Projekt der effizienten Sozialausgabensteuerung (Rote Nr. 2157 J). Dabei geht es uns nicht darum, Sozialleistungen pauschal zu kürzen, sondern Fehlanreize abzubauen, Transparenz zu erhöhen und den Mitteleinsatz zielgenauer zu gestalten – bei gleichzeitiger Wahrung fachlicher Qualitätsstandards.

Die Umsetzung aller 32 Maßnahmen wird künftig quartalsweise durch die Projektgremien überprüft. Parallel dazu wird ein Konzept zur systematischen Wirkungsmessung entwickelt, das finanzielle Einspareffekte stets im Zusammenhang mit der fachlichen Qualität der Leistungen bewertet. Wichtig zu wissen: Grundlage der Sozialausgaben ist das Sozialstaatprinzip (Art. 20 GG). Dabei müssen primär zwei Ziele erreicht werden: die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates insgesamt und eine bedarfsgerechte Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge. Berlin steht daher vor der Herausforderung, soziale Leistungen zuverlässig zu finanzieren und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte langfristig tragfähig zu halten. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel möglichst wirksam und effizient einzusetzen, damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird, ohne die finanziellen Möglichkeiten des Landes zu überfordern.

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House of Games: Ein Haus für alle? Nicht ganz.

Das House of Games nimmt Gestalt an – aber mit einer schmerzhaften Lücke. Der aktuelle Fortschrittsbericht (Rote Nr. 2761) macht deutlich: Weder das Computerspielemuseum noch die Internationale Computerspielesammlung werden beim Start dabei sein. Für ein Projekt, das Berlins Spielekultur als Ganzes sichtbar machen soll, ist das ein echter Verlust.

Im September 2025 klang es noch nach einem Meilenstein: Das House of Games sollte im LUX-Quartier entstehen, der Standort war beschlossen, im dritten Quartal 2026 sollten die ersten Mieter*innen einziehen. Damals schien alles trotz offener Fragen auf Kurs. Und grundsätzlich stimmt das noch immer: Mit 18 unterzeichneten Letters of Intent, Ubisoft und dem game-Verband als Großmieter und der WISTA als erfahrener Betreiberin steht das Projekt auf solidem Fundament. Doch nun hakt es bei zwei zentralen Akteuren der Berliner Spielekultur hakt es:

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