Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren sie einfach meinen Newsletter Bits & Berlin.

Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag BündnisGrüne Gesundheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Widerstand gegen Sozialkürzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

Der Paritätische Gesamtverband hat Mitte April ein Dokument geleakt, in dem klar wird, dass die Bundesregierung drastische Kürzungen im sozialen Bereich plant. In dem geleakten internen Arbeitspapier werden auf 108 Seiten insgesamt mehr als 70 Kürzungsvorschläge bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung aufgelistet. Zwar ist bei vielen Kürzungen das Einsparpotential nicht angegeben aber laut Arbeitspapier rechnet die Bundesregierung mit einem bezifferten Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Dabei blendet diese aber die Folgekosten durch die Kürzungen, die weit höher sein werden, völlig aus.

Deshalb haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht. Darin fordern wir den Berliner Senat auf, die Berliner Sozialämter durch die Verbesserung der Personalsituation, die Vereinfachung der Bearbeitung der durch diese Reform steigende Anzahl eingehender Anträge, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen zu entlasten.

Denn die geplanten Kürzungen betreffen besonders vulnerable Gruppen: Gestrichen sollen unter anderem der Unterhaltsvorschuss für Kinder über 12 Jahren, Schulbegleitungen, darüber hinaus soll es Einschnitte bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geben und bei dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen.

Generell plant die Bundesregierung anscheinend individuelle Rechtsansprüche und damit individuelle Hilfen der Betroffenen abzubauen und durch kollektive Angebote zu ersetzen. Individuelle Hilfen sind wichtig, weil sie gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Familien und Jugendlichen eingehen, um nachhaltige Lösungen zu schaffen. Werden diese nun durch kollektive Angebote ersetzt, ist nicht mal sicher, ob diese kollektiven Hilfen bestehen oder den individuellen Bedarfen der Betroffenen entsprechen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Jobcenter dank Digitalisierung nur noch per Brief erreichbar?

Soziale Einrichtungen, die Menschen bei Behördengängen unterstützen, können die Berliner Jobcenter oft nur noch per Brief erreichen – obwohl E-Mail-Adressen existieren. Sie sind dezentral in den Impressen der einzelnen Jobcenter versteckt (Beispiel Marzahn-Hellersdorf), eine zentrale Übersicht gibt es nicht. Eine Anleitung zur Verschlüsselung? Nur als PDF.

Leistungsempfänger*innen können seit 2019 über jobcenter.digital Anträge stellen und Nachrichten austauschen. Für Beratungsstellen, Stadtteilzentren und Träger der Wohnungslosen-, Jugend- und Eingliederungshilfe fehlt ein vergleichbarer digitaler Weg. Das ist ein Problem – denn diese Einrichtungen sind oft die Brücke zu Menschen, die selbst keinen oder kaum Zugang zu digitalen Diensten haben. Wer sie digital nicht einbindet, vertieft die digitale Kluft statt sie zu schließen. Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt: Es gibt keine gesamtstädtische Lösung, veraltete Systeme wie DE-Mail werden bald nicht mehr unterstützt – und was danach kommt, lässt der Senat offen.

Auch bei E-Rechnungen herrscht ein Flickenteppich: Das Berliner E-Rechnungsgesetz gilt, doch die Umsetzung bleibt unklar. Die eAbrechnung in der Eingliederungshilfe ist eine Insellösung, die nicht einmal die Anforderungen an XRechnung oder ZUGFeRD erfüllt. Auch hier: eine gesamtstädtische Abstimmung fehlt. Die digitale Verwaltung in Berlin scheitert nicht an fehlenden Rechtsgrundlagen – sondern an fehlender gesamtstädtischer Steuerung.

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Nachnutzung statt Neuentwicklung – von der neuen NExT-Studie lernen

Wie gut können Verwaltungen in Deutschland bestehende digitale Lösungen weiterverwenden? Eine neue Studie des Vereins NExT hat die sogenannte Nachnutzung in Deutschland untersucht – und vor welchen Herausforderungen öffentliche Verwaltungen stehen. Dazu hat die Studie Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung Mitarbeiter*innen der Verwaltung nach ihren Erfahrungen befragt und sich die bestehende Infrastruktur angeschaut.

Das Ergebnis: Bestehende Institutionen werden kaum genutzt. Wenn nachgenutzt wird, dann gelingt dies häufig auf informellem Weg. Gleichzeitig stößt die Verwaltung auf hohe Hürden. Die Studie bleibt dabei nicht bei der Problembeschreibung, sondern gibt Handlungsempfehlungen, die sich Berlin genauer anschauen sollte. Wenn wir unsere Verwaltung transformieren wollen, muss Nachnutzung von der Ausnahme zum Standard werden. Dabei definiert die NExT-Nachnutzung auch über reine Softwarenutzung hinaus und wesentlich breiter:

Unter Nachnutzung verstehen wir im Rahmen der Studie die gezielte Übernahme, Wiederverwendung oder Mitnutzung bereits entwickelter (digitaler) Lösungen, Methoden, Prozesse, Vorgehensweisen oder Daten durch andere Behörden oder Organisationseinheiten. Dies kann von der vollständigen Übernahme bis zur Adaption einzelner Bestandteile reichen und betrifft nicht nur technische Komponenten (z. B. Software, Schnittstellen, Module), sondern auch organisatorisches Wissen, Dokumentationen, Standardvorgehen oder Best Practices. (S. 5)

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Bits & Berlin – Newsletter – 5/2026

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe von „Bits & Berlin“: Wie Digitalisierung Armut bekämpfen kann, warum Berlin bei Windows-Servern wieder unter Druck gerät, wer für die Bundesdruckerei-Preise zahlt – und ob das House of Games wirklich kommt.

Ein Muster zieht sich durch fast alle Themen dieser Ausgabe: Viel Ankündigung, wenig Umsetzung. Ich hoffe, diese Ausgabe macht deutlich, wo nachgesteuert werden muss – und freue mich wie immer über eure Rückmeldungen.

Viel Spaß beim Lesen

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ITDZ Berlin, Defizitverträge und Kreditgrenzen – so geht’s nicht weiter?

Meine schriftliche Anfrage (Drucksache 19/25829) an den Berliner Senat gibt Einblick in die aktuellen Herausforderungen des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ). Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung, die Vertragsgestaltung und die technischen Rahmenbedingungen, die die Arbeit des ITDZ prägen.

Ein wiederkehrendes Problem sind Projekte, die ohne abgeschlossene Verträge beginnen. Zwar betont der Senat, dass das ITDZ keine Leistungen ohne Beauftragung erbringt. In der Praxis werden jedoch Projektverträge oder Letters of Intent (LOI) genutzt, um Vorhaben schnell zu starten, während die finalen Betriebsverträge oft erst später verhandelt werden. Eine Validierung durch den Senat steht dabei häufig noch aus, was zu Unsicherheiten über die tatsächlichen Kosten und Verantwortlichkeiten führt.

Das ITDZ darf Kassenkredite nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufnehmen. Die Obergrenze liegt bei 25 % des Eigenkapitals (gem. § 1 Abs. 2 ITDZ-Errichtungsgesetz) und muss über die Landeshaushaltskasse aufgenommen werden. Die Konditionen werden von der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt und orientieren sich an Marktstandards. Eine flexiblere oder günstigere Kreditaufnahme über andere Banken ist rechtlich nicht möglich.

Die Preise des ITDZ basieren auf der Verordnung PR Nr. 30/53 und müssen jährlich durch ein externes IKT-Benchmarking auf Marktüblichkeit überprüft werden. Das Problem: alte Verträge (für die Museum-IT) sind nicht mehr kostendeckend und das Land Berlin ist zu oft nicht bereit, die Preise an steigende Betriebskosten anzupassen. Dazu erschwert die Einbeziehung von Gemeinkosten in die Preiskalkulation die Transparenz. Dies führt dazu, dass das ITDZ offenbar gezwungen ist, wirtschaftlich nachteilige Verträge zu bedienen. Der Senat muss sich dem stellen und dafür sorgen, dass die Finanzierung des ITDZ nachhaltig gesichert wird. Die derzeitigen Herausforderungen bei der Digitalisierung sind zu dringend, um weiter vernachlässigt zu werden. Ein funktionierender IT-Dienstleister ist dafür das Fundament.

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Anhörung: Verdeckte Armut bekämpfen – Sozialleistungen einfacher zugänglich machen

Der Sozialstaat soll Sicherheit geben, doch für viele Menschen ist der Zugang zu Leistungen heute unnötig kompliziert. Wer Unterstützung beantragt, muss sich durch Zuständigkeiten verschiedener Behörden kämpfen, immer wieder dieselben Angaben machen und eine Flut an Nachweisen einreichen. Das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit leidet. Damit die Berliner Verwaltung besser wird, habe ich eine Anhörung im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz angestoßen.

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Dr. Florian Theißing (Agora Digitale Transformation) zeigt, warum das System so oft versagt: Der Zugang ist nach Behördenzuständigkeiten organisiert, nicht nach Lebenslagen. Michael Bohmeyer (WeFix.Social) ergänzt aus der Praxis: Von rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten nutzt nur die Hälfte ihre Leistungen – die sogenannte „verdeckte Armut“. Lässt sich nicht mit besseren Online-Formularen allein lösen, es braucht einen neuen Ansatz beim Beantragen von Leistungen.

Dabei wurden auch mögliche Lösungen vorgestellt: Mit dem Rechner auf kindergeld.plus können Familien prüfen, welche Leistungen ihnen zustehen, und Anträge digital, verständlich und ohne doppelte Dateneingaben stellen. Die Anhörung machte deutlich: Der Sozialstaat der Zukunft muss sich an Lebenslagen orientieren statt an Behördenstrukturen – mit zentralem digitalem Zugang, weniger Nachweispflichten und persönlichen Anlaufstellen für Menschen ohne digitale Möglichkeiten.

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Personalausweis: Bundesdruckerei-Preise belasten Berliner Bezirke

Wer einen neuen Personalausweis braucht, zahlt ab 24 Jahren 46 Euro – für Jüngere 27,60 Euro. Klingt überschaubar, ist aber ein Problem: Die Bundesdruckerei stellt den Kommunen den Ausweis für unter 24-Jährige mit 29,61 Euro in Rechnung – mehr als die Gebühr einbringt. Auf dem Minus von 2,01 Euro bleiben die Berliner Bezirke sitzen, denn die Gebührenhöhe legt der Bund fest. Und das Foto? Das stellt die Bundesdruckerei mit ihrem PointID-System neuerdings „kostenlos” bereit – finanziert wird es allerdings über die allgemeine Ausweisgebühr, also von allen Ausweisinhaber:innen, egal ob sie das Gerät nutzen oder nicht. Über die Bezirke hinweg werden Geräte von drei Herstellern genutzt: Bundesdruckerei (Point-ID), Biometric Solutions (Biometric Go) und Speed Biometrics (Speed Capture).

Ich habe den Senat gefragt, wie er die Preissteigerung bewertet (Drucksache 19/25689). Die Innenministerkonferenz hat mit von Berlin unterstütztem Beschluss vom 03./04.12.2025 das Bundesministerium des Innern (BMI) gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine kurzfristige Anhebung der Gebühren für diese Dokumente erfolgt, um die Mehrbelastung der Kommunen zu kompensieren. Klar ist also, was der Bund als Daseinsfürsorge verkauft, ist eine Subvention der Bundesdruckerei auf Kosten von Fotohändlern, Drogerien und privaten Automatenbetreibern – und letztlich der Bürger:innen.

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Passwort12345 oder Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) in Berlin?

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage zur Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) in der Berliner Verwaltung (Drucksache 19/25618) liest sich wie ein Lehrbuchbeispiel für halbherzige Digitalisierung: viel Verweis auf BSI-Standards, wenig konkrete Umsetzung – und keine erkennbare langfristige IT-Sicherheitsstrategie. Der Senat betont, dass „flächendeckend mindestens die Zwei-Faktor-Authentifizierung im Einsatz” sei. Klingt gut, oder? Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell die Lücken: Welche Methoden werden tatsächlich eingesetzt – Hardware-Token, App-basierte TANs oder doch nur die unsicheren SMS-TANs? Darüber schweigt der Senat und verweist auf „potenzielle Angriffsvektoren”.

Bereits 2024 fragte ich nach dem Einsatz von Passkeys – einem modernen, passwortlosen Authentifizierungsverfahren, das auch das BSI ausdrücklich empfiehlt. Die Antwort des Senats damals: Man teile die „Auffassung des BSI” – doch mehr als das kam nicht. Keine Pläne, keine Pilotprojekte, keine Zeitpläne. Nur der obligatorische Verweis auf den BSI-Grundschutz. Besonders aufschlussreich für die aktuelle Anfrage ist dabei ein Satz aus dem November 2024: „Eine Übersicht zu den in der Berliner Verwaltung eingesetzten digitalen Authentisierungsverfahren (über „einfache” Passwörter hinaus) liegt der IKT-Steuerung nicht vor.”

Ich bezweifle, dass sich daran bis heute etwas geändert hat – denn eine umfassende IT-Bestands- und Planungsübersicht gibt es offiziell immer noch nicht. Und ebenso wenig weiß der Senat, wie viele Mitarbeiter*innen der Verwaltung überhaupt zum Thema IT-Sicherheit geschult werden.” Dabei wäre gute IT-Sicherheit weit mehr als ein technisches Detail – sie stärkt das Vertrauen der Bürger*innen in die Digitalisierung der Verwaltung und ist ein wesentlicher Baustein für ein krisenresilientes Berlin

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Berlin versucht sich an einer Vergabestrukturreform

Etwa 2,34 Milliarden Euro gab die Berliner Verwaltung 2024 allein für Liefer- und Dienstleistungen aus. Doch statt effizient und transparent zu beschaffen, kämpft das Vergabewesen in Berlin mit Dezentralisierung, Bürokratie und digitalem Stillstand. Der aktuelle „Fortschrittsbericht” der Senatskanzlei beschreibt ein System, das weder dem Bedarf der Verwaltung noch der Unternehmen gerecht wird (Rote Nr. 2736).

Um die Ursachen systematisch zu erfassen, führte die Senatskanzlei Anfang 2025 gemeinsam mit Vergabepraktikerinnen und -praktikern aus Senats- und Bezirksverwaltungen eine berlinweite Bestandsaufnahme durch. Das Ergebnis ist eindeutig: fragmentierte Strukturen und fehlende Digitalisierung belasten die tägliche Arbeit der Vergabestellen, während eine koordinierte Gesamtsteuerung und eine belastbare Datenbasis weitgehend fehlen.

Nun wurden vom Senat in vier Handlungsfeldern Lösungsvorschläge identifiziert. Kern des Reformvorschlags soll eine systematische, sukzessive zu implementierende Bündelung von Bedarfen über alle Verwaltungseinheiten hinweg sein – mit dem Ziel, spezifisches Know-how aufzubauen, Skaleneffekte zu realisieren und Einkaufspreise signifikant zu senken. Doch der Bericht räumt selbst ein, dass „trotz des großen Engagements aller Beteiligten keine belastbare gesamtstädtische Datenbasis zur Vergabepraxis existiert” – die Reform soll also auf Basis einer Bestandsaufnahme umgesetzt werden, die ihre eigenen Lücken explizit benennt. Dazu kommt, dass Praktiker das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz als „nicht praxistauglich, schwer überprüfbar und belastend” einschätzen, eine konkrete Gesetzesreform aber nicht Teil des Fortschrittsberichts ist. Ob die Koalition noch die Kraft hat, die nachvollziehbare Kritik aus der Praxis einzuarbeiten?

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