Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Stadtteilzentren als Begegnungsorte im Kiez

Der Ausbau von Begegnungsorten wie Stadtteilzentren und Kinder-, Jugend- und Familienzentren sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des sozialen Berlins. Konkret hat sich das Land Berlin das Ziel gesetzt, dass ein berlinweit flächendeckendes Angebot von Stadtteilzentren in jedem der 58 Berliner Prognoseräume entwickelt wird. Hierzu sollen u. a. zwölf neue Stadtteilzentren realisiert werden. Eine aktuelle Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zeigt einen Zwischenstand (Vorgang 19/1857).

Hierzu fehlen aktuell mit Blick auf die Konsolidierung des Berliner Landeshaushaltes jedoch die finanziellen Möglichkeiten. Derzeit sind zehn Prognoseräume nicht oder nur unzureichend ausgestattet. Hinzu kommen drei Bezirksregionen, die aufgrund ihrer besonderen Stadtlage nicht an bestehende Einrichtungen angebunden werden können. Bis Jahresende 2024 werden voraussichtlich mit den neuen geförderten Stadtteilzentren insgesamt 48 gesamtstädtisch geförderte Stadtteilzentren ergänzt um 15 Nachbarschaftstreffpunkte verfügbar sein. Darüber hinaus werden zwölf Selbsthilfekontaktstellen sowie fünf Selbsthilfetreffpunkte und weitere übergreifende Angebote der Stadtteilarbeit gefördert.

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Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung sowie ein Dach „Soziales Berlin“

Zu Armut und zur sozialen Lage der Berliner Bevölkerung bzw. zu einzelnen sozialen Gruppen existieren im Land Berlin eine Vielzahl an z. T. sehr unterschiedlichen und untereinander nicht vollständig kompatiblen Berichterstattungsformaten. Die Folgen dieser fragmentierten Berichtslandschaft sind eine erschwerte Kommensurabilität der bestehenden Berichtsformate, das Vorliegen z. T. widersprüchlicher Ergebnisse sowie ein uneinheitlicher Blick auf Armut und soziale Lage im Land Berlin.

Seit Jahren steht daher eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung (IASB) auf meiner politischen Agenda. Doch richtig voran gekommen ist das Ganze nicht. Ende 2023 hat die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat eine neue digitale Lösung zur Visualisierung von Sozialdaten vorgestellt (zum Dashboard des Sozial-Informations-System (SIS)). Und im Februar hat der Senat nun das Geld für eine externe wissenschaftliche Begleitung bekommen (Rote Nummer 1490).

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Hauptstadtzulage und weitere Refinanzierung des TV-L-Abschlusses

Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich. Noch bevor der Senat seine Entscheidung rückgängig gemacht hat, hatte ich den Senat nach den im Dezember zugesagten Hilfestellungen gefragt (Drucksache 19/18277).

Das Zentrale der Antwort ist nach den aktuellen Vorkommnissen sicher die Aussage zur Hauptstadtzulage: “Hinsichtlich der Hauptstadtzulage bleiben die Redaktionsverhandlungen zur weiteren Konkretisierung, sowie Art und Umfang und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und die genaue Ausgestaltung der Anschlussregelung für die Hauptstadtzulage abzuwarten.”

Der Senat drückt sich damit vor der Verantwortung, in dem er die notwendige Entscheidung auf andere Bundesländer abwälzt. Wie Berlin seine Zuwendungsempfänger finanziert, muss der Senat schon selbst entscheiden. Die Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung durch Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver zu verschleiern, schadet der Glaubwürdigkeit Berlins massiv.

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Bürgerhaus für Mahlsdorf in weiter Ferne

Das geplante Bürgerhaus in Mahlsdorf auf dem Parler Feld kommt nicht voran. Bisher haben es Senat und Bezirksamt nur geschafft, den Anteil der Jugendfreizeiteinrichtung in die Investitionsplanung nach 2031 einzustellen. Also zu wenig Geld und auch noch in ferner Zukunft. Darüber hinaus scheint auch der Bebauungsplan 10-80a nicht voran zu kommen. Selbst ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der öffentlichen Interessen und Infrastruktur wird aktuell nicht ausgearbeitet (Drucksache 19/17937).

Das vom Bezirksamt an den Tag gelegte Engagement ist zu wenig. Die jahrelange Debatte über ein Bürgerhaus in Mahlsdorf darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn das Bezirksamt das Vorhaben auf dem Parler Feld nicht weiter verfolgen möchte, braucht es eine ernsthafte Debatte über Alternativen. Das Bürgerhaus soll ein wichtiger Treffpunkt für die lokale Gemeinschaft werden und ein vielfältiges kulturelles Programm für alle Altersgruppen ermöglichen.

Immerhin auf dem Grundstück gegenüber geht es langsam voran. In den zurückliegenden Monaten wurde die bautechnische Projektierung des geplanten Ersatzneubaus für den Aldi-Markt Hultschiner Damm 140-142 durch Aldi-Nord fortentwickelt und qualifiziert. Die fortentwickelte Projektierung des Ersatzneubaus war notwendig, weil der Grundstückseigentümer Aldi-Nord mit dem Jugendamt Marzahn-Hellersdorf die Konditionen und den Zuschnitt der geplanten Neueinrichtung der Jugendfreizeiteinrichtung „Hultschi“ im Obergeschoss des Ersatzneubaus verhandelt hat. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist als einer der nächsten Schritte nun im Laufe des Jahres 2024 vorgesehen (Drucksache 19/17936).

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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Umsetzung des Flexibudgets Jugendhilfe

Mit dem Fachkonzept Flexibudget Jugendhilfe ist den Bezirken seit Mai 2020 die Möglichkeit eröffnet, niedrigschwellige, passgenaue und flexible Angebote für die Zielgruppe der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in benachteiligten und belastenden Lebenslagen im Vorfeld der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung (HzE) zu konzipieren. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat dazu gemeinsam mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) ein Rahmenkonzept entwickelt.

In einem Bericht für den Unterausschuss Bezirke am 27.11.2023 informiert der Senat über die Umsetzung (Vorgang 0217, Seite 2). Dazu lag bereits im Vorfeld der folgende Bericht vor: “Auswirkungen des Flexibudgets auf die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE), Bewertung im Hinblick auf die HH-Beratungen, Übersicht der tatsächlichen Ausgaben (Berichtsauftrag aus der 14. Sitzung vom 28.06.2023)” (Vorgang 0101 C)

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Mobilität in Marzahn-Hellersdorf auf der Agenda im Berliner Abgeordnetenhaus

Mobilität in Marzahn-Hellersdorf ist gerade “großes” Thema im Berliner Abgeordnetenhaus. Mit Anträgen von meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion für mehr Straßenbahnen (Vorgang 19/1154), einen Beirat für die Ortsumfahrung Ahrensfelde (Vorgang 19/1152) sowie die Nachrüstung der östlichen Bahnhöfe der U5 mit Aufzügen und Einsatz des BVG Muva-Aufzugersatzes (Vorgang 19/1153) werden diversen Anliegen auf die parlamentarische Agenda der kommenden Plenarsitzung gesetzt.

Konkret geht es in den Anträgen um Aufnahmen der Planungen im Straßenbahnnetz für den Lückenschluss Mahlsdorf – Hellersdorf sowie für die Trasse Marzahn – Hohenschönhausen (Wuhletalstraße), die Einberufung eines Bürgerbeirats (Planungsbeirat) für eine zeitgemäße Umplanung der Ortsumfahrung Ahrensfelde sowie zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit auf den östlichen U-Bahnhöfen der U5 durch die Nachrüstung von Aufzügen an den Bahnhöfen Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße sowie die Erweiterung des Gebiets des BVG Muva-Aufzugersatzes auf die östlichen Bahnhöfe der U5.

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Marzahn: Umbaupläne Tal-Center

Der geplante Umbau des Tal-Center erhitzt die Gemüter. Das kleinste Einkaufszentrum in Marzahn-Hellersdorf geht auf ein Versorgungszentrum zurück, das in den 80er-Jahren gebaut wurde. Angekauft wurde das Tal-Center Ende vergangenen Jahres von der „OIB/Gewobag Tal Center Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH“. Dahinter steht ein gemeinsames Joint Venture aus der Gewobag AG und dem Projektentwickler OIB. Derzeit werden nach Auskunft des Senats auf Grund vorgetragener Einwendungen erneut Abstimmungen zur weiteren Konkretisierung der Zielstellung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des gesamten Quartiers zwischen Wuhletalstrasse, Blumberger Damm, Mehrower Allee und Straßenbahntrasse durchgeführt (Drucksache 19/15702).

Auf Grund der Erforderlichkeit der Klärung grundsätzlicher Planungsinhalte im Stadtquartier wird die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB einschließlich informeller Beteiligungsformate nicht vor dem II. Quartal 2024 zu erwarten sein. Es bleibt also noch Zeit die offenen Fragen zu klären. Bündnisgrünes Ziel bei der Standortentwicklung ist die Sicherung der Nahversorgung, der Erhalt des Fortuna-Parkes für die Naherholung und ein gutes Ärztehaus für eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung im Gebiet.

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Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen?

Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen? Diese Frage habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 19/15909). Die Antwort zeigt den Handlungsbedarf.

“Die IT-Verfahren, die die Behörden aktuell zur Bearbeitung von Zuwendungen nutzen, werden im Projekt im Zuge einer generellen Grundlagenermittlung abgefragt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Vorprojekt wird voraussichtlich im Sommer 2023 mit einem zweiten Senatsbeschluss beendet. Der Senat plant, in dem zweiten Senatsbeschluss den Senatsverwaltungen für Finanzen, für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung einen Projektauftrag zur „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ zu erteilen. Im Rahmen dieses Projekts werden vier Teilprojekte eingerichtet. Über die geplanten Zeitabläufe aller Teilprojekte und die Meilensteinplanung wird der Senat nach Beginn des Projekts auf einer eigenen Projektinternetseite informieren.”

Das Thema Zuwendungen wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im zweiten Halbjahr auf die politische Tagesordnung setzen. Bereits seit einiger Zeit liegen für eine Entbürokratisierung Vorschläge von VskA Berlin, Selko und Paritätischem Berlin vor (Positionspapier).

vor.

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