OVG entscheidet für Rettungshubschrauber – BI sucht weiter nach einer Lösung
In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde von AnwohnernInnen gegen die Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Dach des Unfallkrankenhauses Berlin (UKB) in Berlin-Marzahn zurückgewiesen (Beschluss-OVG). Nach Durchführung eines Ortstermins und einer mehrstündigen Verhandlung vor Ort kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Anwohner durch die Stationierung des Intensivtransporthubschraubers „Christoph Berlin“ und den Bau eines Hangars auf dem Dach des UKB nicht in ihren Rechten verletzt seien. Mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm müssten hingenommen werden.
Die Frage des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Dach des Unfallkrankenhauses Berlin (UKB) ist schon länger Thema im Bezirk. Die Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der AnwohnerInnen – die mit zusätzlichen Lärmbelastungen leben müssen – und der Notfallmedizin – in der es auf jede Minute ankommt – ist schwer. Das Gericht hat nun erstmal entschieden – im Eilverfahren. Die BI hat angekündigt weiter zu kämpfen. Vielleicht gelingt in diesem Prozess aber auch eine Lösung zu finden, die die zusätzlichen Belastungen der AnwohnerInnen begrenzt.
Die aktuellen Entwirklungen können auf der Internetpräsenz der BI verfolgt werden.