Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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„Buntes“ Mahlsdorf durch Breitband für die grauen Flecken?

Ein leistungsstarker Internetanschluss ist heutzutage eine wichtige Voraussetzung für vieles, bspw. für das Homeoffice. In Mahlsdorf gibt es noch einzelne Bereiche, in denen die Leitungsanbieter noch keine adäquate Leistung anbieten. Hilfsweise wird dort auf das Mobilfunknetz zurück gegriffen. Ich habe mich daher im Dezember beim Senat erkundigt, welche Perspektive das “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” bieten könnte. Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/10349 geht hervor, dass damit frühstens ab 2023 Abhilfe geschaffen werden kann. Das ist recht spät, wenn Menschen heute Internet benötigen.

Eine Antwort der Telekom stellt eine schnellere Lösung in Aussicht. (Auch) durch die Nachfrage wurde erreicht, dass versorgende Kabelverzweiger an der Greifswalder Str. Ecke Dahlwitzer Str. dahingehend ertüchtigt wird, dass zukünftig eine spürbare höhere Bandbreite zur Verfügung steht. Zeitlich geht es hier um das erste Halbjahr 2022. Gut für Mahlsdorf. Und die angekündigte Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” schaue ich mir im Jahr 2022 in Ruhe an.

1. Welche Planungen gibt es, das Graue Flecken Förderprogramm des Bundes zu nutzen, um in Berlin zur Breitband-Erschließung von bisher unversorgten Gebieten beizutragen?

Der Senat steht in einem ständigen Austausch mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr hinsichtlich des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau. Eine Nutzung dieser Fördermöglichkeit wird aktuell mit Blick auf die ab 01.01.2023 anstehende Anpassung, bzw. der Wegfall der Aufgreifschwelle geprüft. Hintergrund ist in erster Linie das für den Gigabit- und Glasfaserausbau im Rahmen der beschlossenen Gigabitstrategie des Landes Berlin vorgesehene Primat des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Telekommunikations-Unternehmen. Dem Aspekt der Förderung ist im Handlungsfeld V “Flankierung durch Fördermaßnahmen” der Gigabitstrategie des Landes Berlin entsprechend Rechnung getragen.

2. Welche Gebiete in Berlin kommen hier in Frage (bitte um Auflistung einer entsprechenden Bedarfsliste)?

Eine entsprechende Bedarfsliste einzelner Bezirke existiert nicht. Eine Partizipation des Landes Berlin am Grauen Flecken Förderprogramm kommt nach derzeitigen Stand erst mit Neugestaltung der Förderrichtlinie zum 01.01.2023 in Betracht. Die aktuell gültige Richtlinie sieht ein Markt- Erkundungs- Verfahren (MEV), mit dem Bedarf und Förderfähigkeit identifiziert wird, frühestens zum 30.11.2022 vor, damit dieses Wirkung für die Richtlinie ab 01.01.2023 entfalten kann. Erst nach einem erfolgten MEV, entweder für das gesamte Land Berlin oder für einzelne Gebiete (Bezirke, Stadtteile oder Projektregionen), ist eine Qualifizierung in Form einer Bedarfsliste möglich.

3. Ist in diesem Zusammenhang das Gebiet in Mahlsdorf Nord um die Hamburger Str. mit auf der Bedarfsliste?

Bisher existiert keine entsprechende Bedarfsliste. Es wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.

4. Wie ist ein möglicher Zeitplan für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen und möglicher einzelner Projekte?

Im Verlauf des Jahres 2022 ist mit einer Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am Bundesförderprogramm „Graue-Flecken“ zu rechnen. Erst dann kann eine zeitliche und maßnahmenseitige Gesamtplanung belastbar aufgestellt werden. Der Ablauf eines einzelnen Förderprojektes hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, so dass eine genaue Bestimmung der zeitlichen Abläufe nicht belastbar möglich ist. Insbesondere die Bauphase lässt sich nicht abschätzen, da es insbesondere in diesem Zusammenhang erheblich auf das konkrete Projekt und die bestehenden Rahmenbedingungen ankommt.

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