Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Ich freue mich über das deutliche und klare Urteil.
“Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht”
(Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsverkündung)
Das was ich so gehört habe, ist eher ein wenig bedenklich, weil das Gericht wohl nur gesagt hat das die Berechnungsgrundlage nicht alles brücksichtigt und zu pauschal geschah, nicht das sie nicht angemessen hoch ist. Hoffentlich fällt zumindest die Kürzung für Kinder.