Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Endlich (mehr) Sauberkeit am S-Bahnhof Kaulsdorf

Der S-Bahnhof Kaulsdorf ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für Marzahn-Hellersdorf. Doch leider hinterlassen der Vorplatz und das direkte Umfeld des Bahnhofs oft einen ungepflegten und schmutzigen Eindruck. Eine aktuelle schriftliche Anfrage zeigt den Handlungsbedarf (Drucksache 19/18898).

Zwar wird der Bereich offiziell regelmäßig von der BVG und der Deutschen Bahn gereinigt. Jedoch scheinen die vereinbarten Reinigungsintervalle und Qualitätsstandards in der Praxis nicht immer eingehalten zu werden. Das führt zu berechtigter Unzufriedenheit mit dem Erscheinungsbild.

Wir fordern die BVG daher dringend auf, ihre vertraglich festgelegten Verpflichtungen zur Sauberhaltung der Bushaltestellen, Wendeflächen und Gehwege am S-Bahnhof Kaulsdorf tatsächlich umzusetzen. Die Reinigung muss den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen und den berechtigten Erwartungen der Kaulsdorfer Bürger gerecht werden. Sollte das trotz Aufforderung nicht gelingen, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Auch ein Wechsel des beauftragten Dienstleisters und einer frühzeitigen Umsetzung des neuen, höherwertigen Rahmenvertrags muss eine Option sein. Ein solcher ist bisher ab Februar 2025 geplant ist. Denn die Menschen in Kaulsdorf haben ein Recht auf einen sauberen, gepflegten Bahnhofsvorplatz als Aushängeschild ihres Kiezes.

1. Wie bewerten der Senat und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Situation rund um den S-Bahnhof Kaulsdorf in Bezug auf Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im Allgemeinen?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt mit, dass die Beschwerdelage im Ordnungsamt seit 2018 zwei Beschwerden ausweist. Aus der BVV sind immer wieder Anliegen zur Sauberkeit herangetragen worden. Aufgrund dessen setzt sich das Bezirksamt bei den Eigentümern immer wieder für die Verbesserung der Sauberkeit ein.

2. Sind Maßnahmen vorgesehen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen? Wenn ja, welche?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt mit, dass durch das Ordnungsamt Ordnung und Sauberkeit auf dem Bahnhofsvorplatz im Rahmen der Streifentätigkeit des Außendienstes kontrolliert werden. Aktuell gibt es keine Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich für das öffentliche Straßenland.

3. Welche weiteren Maßnahmen hält der Senat für angemessen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen?

Der Senat plant derzeit keine Maßnahmen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

4. Welche Schritte hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Umsetzung des Beschlusses der BVV Marzahn-Hellersdorf (Drucksache 1655/IX) zur Sauberkeit des Vorplatzes seither unternommen (bitte aufschlüsseln)?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt mit, dass neben den Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes die Anlieger im Februar mit der Bitte angeschrieben wurden „…dafür Sorge zu tragen, dass sich die in Ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Flächen in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand befinden.“

Weiterhin wurde die BSR aufgefordert, verstärkt auf Sauberkeit des öffentlichen Straßenlandes in diesem Bereich zu achten.

5. Welche Maßnahmen planen der Senat und das Bezirksamt, um die Sauberkeit zu verbessern?

Der Senat setzt sich stets dafür ein, die Sauberkeit Berlins zu verbessern. Im konkreten Fall der Sauberkeit des S-Bahnhofs Kaulsdorf teilt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit seitens des Bezirks nicht geplant sind.

6. In welchem Rhythmus werden die der BVG gehörenden Flächen am und um den Vorplatz des S-Bahnhofes Kaulsdorf gereinigt? Ist geplant, die Reinigung quantitativ und qualitativ auszubauen?

Die BVG teilt mit, dass die Reinigung der drei Haltestellen sowie der Haltestelleninsel 2x wöchentlich montags und freitags erfolgt. Die Reinigung der Fahrbahn-Außen- und Innenrandflächen erfolgt monatlich. Gegenwärtig wird der Rahmenvertrag für die Reinigung neu ausgeschrieben, welcher u.a. die Buswendeschleife am S-Bahnhof Kaulsdorf beinhaltet. Im Rahmen dessen werden auch die Reinigungszyklen erhöht (bedarfsbezogen; bis zu 4x wöchentliche Reinigung der drei Haltestellen sowie der Haltestelleninsel; bis zu 3x wöchentliche Reinigung der Fahrbahn-Außen- und Innenrandflächen). Der neue Rahmenvertrag wird voraussichtlich ab Februar 2025 gültig.

7. In welchen Intervallen werden die Haltestellen derzeit von der BVG kontrolliert und Reinigungsbedarfe gemeldet?

Die BVG teilt mit, dass die Kontrolle der Reinigung in unregelmäßigen Abständen stattfindet.

8. In welchen Rhythmus werden die der Deutschen Bahn gehörenden Flächen am und um den Vorplatz des S-Bahnhofes Kaulsdorf gereinigt? Ist geplant, die Reinigung auszubauen?

Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: „Die Grobreinigung am S-Bahnhof Kaulsdorf findet zweimal täglich statt. Die Nassreinigung der Fußböden, der Aufzüge und der Ausstattungsgegenstände (Mülleimer, Sitzbänke) wird einmal in der Woche durchgeführt. Die Treppeneinhausungen werden viermal im Jahr und die Wandflächen sowie Deckenflächen zweimal im Jahr gereinigt. Zudem werden die Uhren und Zugzielanzeiger zweimal im Jahr gereinigt. Wildkrautbeseitigung und Grünbeschnitt finden fünfmal jährlich statt. Weiterhin wird eine werktägliche Umfeldreinigung durchgeführt. Eine Ausweitung der Reinigungsleistungen ist nicht geplant.“

9. Welche Gründe liegen vor, aus denen die Reinigungsintervalle (2x wöchentlich montags und freitags sowie Reinigung der kompletten Busschleife künftig monatlich), die laut (Drucksache 19/ 12308) vereinbart waren, nicht mehr durchgeführt wurden?

Die BVG teilt mit, dass die Reinigung auch weiterhin in den genannten Intervallen durchgeführt wird. Derzeit wird mit dem gegenwärtig beauftragten Dienstleister geprüft, wie die Reinigung (wieder) den vertraglich festgelegten Qualitätsstandards entsprechen kann.

10. In wessen Eigentum und Zuständigkeit sind die folgenden Flächen?
a. Gehweg entlang der Heinrich-Grüber-Straße, beide Straßenseiten
b. Fläche zwischen Heinrich-Grüber-Straße 2, 4 & 6
c. Fläche/Gehweg zwischen S-Bahn und Bus-Wendeschleife
d. Bus-Wendeschleife
e. Bus-Haltestellen
f. Gehweg zwischen Bus-Wendeschleife und Heinrich-Grüber-Straße 12
Bitte ggf. mit Skizze zum Verständnis

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt mit, dass die Zuständigkeit für die zu den Flächen erbetenen Auskünfte beim Fachbereich Vermessung (Liegenschaftskataster) liegt. Ein Kartenausschnitt – Auszug aus ALKIS für den Bereich Heinrich-Grüber-Straße im Bereich S-Bahnhof Kaulsdorf – ist als Anlage beigefügt (Quelle: Geoportal Berlin / ALKIS Berlin, abgerufen am 23.04.2024).

Zu 10.a.: Die Gehwege sind alle öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Vor den Grundstücken Heinrich-Grüber-Straße Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 7A und 7B haben private Eigentümer Gehwegflächen in ihrem Eigentum. Alle anderen Flächen in der Flucht der Straße sind im Eigentum des Landes Berlin, Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Straßen.

Zu 10.b.: Die Fläche zwischen Heinrich-Grüber-Straße Nr. 2 und Nr. 4 (Flurstück 751) gehört der DB Netz Aktiengesellschaft, juristische Personen, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt. Die Fläche zwischen Heinrich-Grüber-Straße Nr. 4 und Nr. 8 (Nr. 6 ist nicht vergeben), Flurstück 138 steht im Eigentum der Berliner Verkehrsbetriebe, juristische Personen, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin.

Zu 10.c.: Das Flurstück 751 steht im Eigentum der Deutschen Bahn Netz AG. Die Fläche in der Flucht der Straße steht im Eigentum des Landes Berlin, Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Tiefbau.

Zu 10.d.: Die Fläche des Buswendeschleife (Flurstücke, 138, 534, 537) steht im Eigentum der Berliner Verkehrsbetriebe, juristische Personen, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin.

Zu 10.e.: Die Bushaltestellen befinden sich im Eigentum der Berliner Verkehrsbetriebe, juristische Personen, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin.

Zu 10.f.: Der Gehweg befindet sich im Eigentum der der Berliner Verkehrsbetriebe, juristische Personen, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin. Der Gehweg in der Flucht der Hauptfahrbahn steht im Eigentum des Landes Berlin, Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Tiefbau.

11. Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Den Antworten ist vonseiten des Senats nichts hinzufügen.

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