Rechtsstreit über Bau Güterbahnhof Kaulsdorf geht in nächste Instanz
Das Bauvorhaben am Güterbahnhof Kaulsdorf steht weiterhin still. Aus einer aktuellen Anfrage geht hervor, dass die Klage erneut abgewiesen wurde. Ein Ende des Rechtsweges ist dennoch nicht in Sicht, da der Rechtsstreit wohl vor dem Oberverwaltungsgericht in nächster Instanz weitergehen wird.
Bereits seit Jahren beschäftigt das Bauvorhaben die Nachbarschaft. Kritik gab und gibt es insbesondere aufgrund der Höhe der Bebauung. Laut Bebauungsplan 10-20 von 2008 sollte die brachliegende Fläche neu geordnet werden. Geplant war insbesondere Handel; Wohnungsbau ist laut der bisherigen Planung nicht vorgesehen. An diesen Plänen hat sich laut der aktuellen Anfrage auch nichts geändert: Weiterhin sind der Bau von zwei Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, weiteren Einzelhandelsflächen, Gewerbe und medizinischen Einrichtungen vorgesehen. Hinzu kommen eine Tiefgarage und ein Boardinghouse mit nun 60 Betten. Zudem sei der Bau eines unterirdischen Regenwasserspeichers geplant. Verkehrstechnisch sind zudem 129 Fahrradstellplätze vorgesehen, davon 53 in der Tiefgarage, sowie für Autos 104 Plätze in der Tiefgarage sowie 15 weitere vor dem Boardinghouse – davon sollen 19 Kfz-Stellplätze barrierefrei werden.
Aufgrund des anhaltenden Rechtsstreits stagniert die Umsetzung weiterhin; die letzte Bautätigkeit wurde am 06. Juni 2024 angezeigt. Weitere Gespräche mit Eigentümer oder Projektentwickler über den Stillstand habe es nicht gegeben. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Nachbarn mit Beschluss vom 26. Mai 2026 abgewiesen. Der Kläger beantragte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hingegen die Zulassung der Beschwerde. Eine Entscheidung dazu steht (Stand August 2026) noch aus. Damit geht das Verfahren in die zweite Instanz.
Die Baugenehmigung für das Projekt gilt nach Angaben des Bezirks weiterhin. Ihre Geltungsdauer hängt allerdings von der Gerichtsentscheidung ab. Zugleich liegen den Behörden keine Informationen darüber vor, dass der Bauherr das genehmigte Konzept geändert hätte. Auch der Lebensmittelmarkt gehört demnach weiterhin zur Planung. Einen konkreten neuen Zeitplan für die einzelnen Gebäude oder die Fertigstellung gibt es derzeit nicht. Ein Wohnungsbau am Güterbahnhof Kaulsdorf bleibt weiterhin ausgeschlossen, auch eine Überprüfung einer gemischten Nutzung wird derzeit nicht geprüft.
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