Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Demokratie 

Ein modernes Wahlrecht für mehr Wahlbeteiligung

Für das „Superwahljahr 2009“ ist eine hohe Politisierung und Wahlbeteilung möglichst aller BürgerInnen erstrebenswert. Jedoch war bei den letzten Wahlen zu beobachten, dass die Beteiligung an Wahlen sinkt und in vielen Regionen nur noch knapp über 50% liegt. Wie legitimiert ist eine Regierung, an deren Wahl sich nur die Hälfte der Bevölkerung beteiligt hat?
Eine hohe Wahlbeteiligung setzt den Beteiligungswillen der BürgerInnen voraus. Viele sind jedoch unzufrieden mit der politischen Situation und mit den zur Wahl stehenden Parteien und Personen. Für diese BürgerInnen gibt es keine Möglichkeit diese Ablehnung auszudrücken. In unserem Wahlrecht sind nur positive Stimmabgaben erwünscht. Daraus folgen entweder Protestwahlen, beispielsweise rechtsextremer Parteien, oder Wahlabstinenz. Eine Veränderung des Wahlrechts könnte Verbesserungen schaffen.

Eine Möglichkeit den Willen dieser BürgerInnen und ihr Misstrauen auszudrücken, und damit ein demokratischeres Ergebnis zu erreichen, wäre die Einführung einer Verneinungsoption auf den Wahlzetteln.

Auch die dem Bürger und der Bürgerin vorgesetzte feste Parteiliste beschränkt die WählerInnen in ihrer Einflussmöglichkeit. Veränderliche Parteienlisten, bei denen die WählerInnen selbst ihre Stimmen auf die KandidatInnen verteilen, sind eine Lösung dieses Problems. Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ wird in einigen Bundesländern schon durchgeführt und erhöht die Legitimation der gewählten Regierung.

Weiterhin würde eine Ersatzstimme, die dann wirksam wird, wenn die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, den Ausdruck des WählerInnenwillens erhöhen. Diese Ersatzstimme wäre ein Schritt taktische Wahlen zu verhindern, bei denen BürgerInnen entgegen ihrer wahren Überzeugung eine etablierte Parteien wählen, weil sie vermuten ihre präferierte Partei scheitere an der Sperrklausel. Somit würde ein ehrlicheres Wahlergebnis erreicht werden.

Eine Änderung des Wahlrechts ist ohnehin nötig, wie auch das Bundesverfassungsgericht schon klargestellt hat. Die aktuell geltende Regelung der Überhangmandate führt teilweise zu paradoxen Situationen in denen Parteien mehr Sitze erhalten würden, hätten sie bei der Wahl weniger Zweitstimmen bekommen.

Unser Wahlrecht grenzt viele BürgerInnengruppen und ihren Willen aus oder lässt ihren Ausdruck nicht zu. Besonders ein Wahljahr wie dieses sollte also dazu anregen über unser Wahlrecht und seine Verbesserung nachzudenken und Vorschläge breit zu diskutieren. Mit ihrer Umsetzung könnte so dem Trend zur Nicht-Wahl entgegen gewirkt werden.

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