Transparenz im Berliner Parlament – Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes online verfügbar
Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) des Berliner Abgeordnetenhauses arbeitet regelmäßig auf Bitten der Fraktionen wissenschaftliche Gutachten zu relevanten Fragestellungen der Landespolitik aus. Einige dieser Gutachten sind jetzt online abrufbar, die Liste wird ständig erweitert und aktualisiert. So kommt die wissenschaftliche Leistung der öffentlichen Hand allen Berliner*innen zu Gute und sorgt für Transparenz über die parlamentarischen Abläufe, die Willensbildung und die rechtlichen Hintergründe.
Über den WPD:
Der WPD hat die Aufgabe, das Abgeordnetenhaus, seinen Präsidenten und seine Gremien in juristischer Hinsicht zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie durch die Erstellung von Rechtsgutachten, die insbesondere im Gesetzgebungsverfahren von den Fraktionen oder den parlamentarischen Fachausschüssen angefordert werden können. Die Gutachtenaufträge erteilt der Präsident. Entsprechende Anträge können vom Plenum, von einer Fraktion, einem Ausschuss oder einer Gruppe von sieben Abgeordneten gestellt werden.
Eine weitere Aufgabe des Dienstes ist die Vorbereitung der Ausfertigung der vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetze. Diese Funktion kommt nach der Berliner Verfassung dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu.
Außerdem nehmen die Juristinnen und Juristen des WPD die allgemeinen Aufgaben des Parlamentsjustitiariats wahr. Dies geschieht u.a. durch die Vertretung des Hauses vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten.
Link zum Gutachten-Portal des WPD im AGH Berlin: https://www.parlament-berlin.de/de/Verwaltung/Wissenschaftlicher-Dienst/Gutachten