Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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GovTech Campus Berlin: Wissenstransfer vom Open-Source Kompetenzzentrum – oder doch ein Neustart?

Das Berliner Open-Source Kompetenzzentrum (OSK) hat Ende 2024 seine Arbeit beendet – nach gut einem Jahr beim ITDZ. Jetzt soll der neue GovTech Campus Berlin unter anderem das übernehmen, was das OSK angestoßen hat: Marktscreening, Technologie-Scouting, Beratung der Verwaltung. Die Frage ist, ob das aufgebaute Wissen dabei wirklich genutzt wird – oder ob Berlin wieder von vorne anfängt. Die Antworten des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 19/26069) lassen Zweifel.

Das OSK hat Präsentationen, Berichte und Konzepte geliefert – darunter etwa eine verwaltungsinterne Roadshow zur Etablierung des Open-Source-Gedankens. Der Senat versichert, diese Ergebnisse seien bei der Konzeption der neuen „Unit GovTech Berlin” berücksichtigt worden. Doch konkret wird er nicht: Was genau aus dem Marktscreening und Technologie-Scouting des OSK übernommen wird, bleibt offen. Dabei hatte ich schon 2023 darauf hingewiesen, dass das OSK einen Grundstein für eine moderne, offene Verwaltung legen sollte – und 2025 gezeigt, dass Berlin bei Open-Source in der Praxis noch weit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleibt. Ein weiterer Akteur neben ITDZ, CityLAB und GovTech Campus Deutschland löst dieses Problem nicht automatisch – zumal der GovTech Campus laut Senat ohnehin nur eine Interimslösung bis zur Verstetigung des CityLAB sein soll.

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Once-Only in Berliner Schulen: Daten einmal erfassen – Roadmap fehlt

Wer sein Kind in Berlin zur Schule anmeldet, gibt Daten an – und gibt sie oft wieder und wieder an. Das Once-Only-Prinzip der EU sagt: Das sollte einmal reichen. Berlin hat mit der LUSD-Datenbank und dem Berliner Schulportal eine Infrastruktur, die das technisch ermöglicht. Doch eine strategische Roadmap, welche Prozesse bis wann umgestellt werden, gibt es nicht. Meine Anfrage (Drucksache 19/26023) zeigt: der Ansatz stimmt, die Umsetzung bleibt hinter dem Möglichen zurück.

Immerhin: Der Senat berichtet echte Fortschritte. Daten werden einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral gespeichert. Schülerausweis, Fahrtberechtigung, Zeugnisdruck, Digitales Klassenbuch – all das soll ohne erneute Dateneingabe funktionieren. Ein Single Sign-On ermöglicht zudem den Zugang zu verschiedenen Diensten mit einem Satz Anmeldedaten. Das ist gut. Was fehlt, ist der nächste Schritt: Eine Übersicht, welche Daten Eltern heute noch mehrfach einreichen müssen, hat der Senat nicht. Und ob Berlins Anbindung an das bundesweite NOOTS-System klappt, ist noch offen – die technische Infrastruktur dafür wird gerade erst geprüft. Medienbrüche kosten Zeit und Geld – das gilt für Eltern genauso wie für die Verwaltung selbst.

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Graue Flecken: 16.000 Adressen warten auf Glasfaser – und der Senat hat keinen Plan

Rund 16.000 Berliner Adressen liegen in Gebieten, in denen der Markt allein keinen Glasfaserausbau bringen wird – sogenannte „Graue Flecken”, die ohne staatliche Förderung unterversorgt bleiben. Wer diese bis 2028 ans Glasfasernetz bringen will, braucht jetzt konkrete Pläne. Der Senat hat sie nicht (Drucksache 19/26086)

Im Haushalt stehen gerade einmal 11 Millionen Euro Kofinanzierung bereit – das ergibt zusammen mit Bundesmitteln maximal 22 Millionen Euro. Welche der förderfähigen Adressen konkret ausgebaut werden, steht noch nicht fest. Zwischenziele gibt es nicht. Und weitere Förderprogramme werden nicht beantragt. Das ist eine dünne Grundlage für ein Ziel, das in zwei Jahren erreicht sein soll.

Dabei wäre jetzt der richtige Moment zum Handeln. Die Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes hat die Förderschwelle von 100 auf 200 Mbit/s angehoben – damit kommen erstmals auch Adressen mit bestehendem DSL-Anschluss für eine Förderung in Frage. Das Markterkundungsverfahren 2024 hat die förderfähigen Gebiete identifiziert, sie verteilen sich über alle Berliner Bezirke. Die Voraussetzungen für einen Förderantrag sind also geschaffen. Was fehlt, ist der politische Wille, das Programm mit ausreichend Mitteln und klaren Zielen zu unterlegen – und nicht auf Nachfrage einräumen zu müssen, dass weder Fördergebiete feststehen noch weitere Anträge geplant sind. Bereits im Januar hatte ich am Beispiel Mahlsdorf gezeigt, dass ohne Förderung kein Glasfasernetz kommt – das Problem ist also kein neues.

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Bits & Berlin – Newsletter – 6/2026

Liebe Leserinnen und Leser,

Berlin hat im Mai und Juni 2026 digital keine ruhige Minute erlebt. Ein CDO, der nach kaum zehn Wochen im Amt wieder abtritt. Ein Nachfolger, der gleich zwei Staatssekretärsposten in Personalunion übernimmt. Ein ITDZ, das ohne beschlossenen Wirtschaftsnachtragsplan in den Unterausschuss kommt – und dabei offen mit dem Senat in Konflikt gerät. Dazu Windows-10-Altlasten für 239.000 Euro, eine verwarnte BVG und ein Low-Code-Basisdienst auf Eis.

Kurz: Wer dachte, die Berliner Digitalverwaltung werde 2026 ruhiger, hatte sich gründlich geirrt. Was hinter all diesen Entwicklungen steckt – und was ich dazu im Abgeordnetenhaus gefragt, gefordert und beantragt habe – lesen Sie in dieser Ausgabe von „Bits & Berlin“.

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Jobcenter dank Digitalisierung nur noch per Brief erreichbar?

Soziale Einrichtungen, die Menschen bei Behördengängen unterstützen, können die Berliner Jobcenter oft nur noch per Brief erreichen – obwohl E-Mail-Adressen existieren. Sie sind dezentral in den Impressen der einzelnen Jobcenter versteckt (Beispiel Marzahn-Hellersdorf), eine zentrale Übersicht gibt es nicht. Eine Anleitung zur Verschlüsselung? Nur als PDF.

Leistungsempfänger*innen können seit 2019 über jobcenter.digital Anträge stellen und Nachrichten austauschen. Für Beratungsstellen, Stadtteilzentren und Träger der Wohnungslosen-, Jugend- und Eingliederungshilfe fehlt ein vergleichbarer digitaler Weg. Das ist ein Problem – denn diese Einrichtungen sind oft die Brücke zu Menschen, die selbst keinen oder kaum Zugang zu digitalen Diensten haben. Wer sie digital nicht einbindet, vertieft die digitale Kluft statt sie zu schließen. Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt: Es gibt keine gesamtstädtische Lösung, veraltete Systeme wie DE-Mail werden bald nicht mehr unterstützt – und was danach kommt, lässt der Senat offen.

Auch bei E-Rechnungen herrscht ein Flickenteppich: Das Berliner E-Rechnungsgesetz gilt, doch die Umsetzung bleibt unklar. Die eAbrechnung in der Eingliederungshilfe ist eine Insellösung, die nicht einmal die Anforderungen an XRechnung oder ZUGFeRD erfüllt. Auch hier: eine gesamtstädtische Abstimmung fehlt. Die digitale Verwaltung in Berlin scheitert nicht an fehlenden Rechtsgrundlagen – sondern an fehlender gesamtstädtischer Steuerung.

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Nachnutzung statt Neuentwicklung – von der neuen NExT-Studie lernen

Wie gut können Verwaltungen in Deutschland bestehende digitale Lösungen weiterverwenden? Eine neue Studie des Vereins NExT hat die sogenannte Nachnutzung in Deutschland untersucht – und vor welchen Herausforderungen öffentliche Verwaltungen stehen. Dazu hat die Studie Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung Mitarbeiter*innen der Verwaltung nach ihren Erfahrungen befragt und sich die bestehende Infrastruktur angeschaut.

Das Ergebnis: Bestehende Institutionen werden kaum genutzt. Wenn nachgenutzt wird, dann gelingt dies häufig auf informellem Weg. Gleichzeitig stößt die Verwaltung auf hohe Hürden. Die Studie bleibt dabei nicht bei der Problembeschreibung, sondern gibt Handlungsempfehlungen, die sich Berlin genauer anschauen sollte. Wenn wir unsere Verwaltung transformieren wollen, muss Nachnutzung von der Ausnahme zum Standard werden. Dabei definiert die NExT-Nachnutzung auch über reine Softwarenutzung hinaus und wesentlich breiter:

Unter Nachnutzung verstehen wir im Rahmen der Studie die gezielte Übernahme, Wiederverwendung oder Mitnutzung bereits entwickelter (digitaler) Lösungen, Methoden, Prozesse, Vorgehensweisen oder Daten durch andere Behörden oder Organisationseinheiten. Dies kann von der vollständigen Übernahme bis zur Adaption einzelner Bestandteile reichen und betrifft nicht nur technische Komponenten (z. B. Software, Schnittstellen, Module), sondern auch organisatorisches Wissen, Dokumentationen, Standardvorgehen oder Best Practices. (S. 5)

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Bits & Berlin – Newsletter – 5/2026

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe von „Bits & Berlin“: Wie Digitalisierung Armut bekämpfen kann, warum Berlin bei Windows-Servern wieder unter Druck gerät, wer für die Bundesdruckerei-Preise zahlt – und ob das House of Games wirklich kommt.

Ein Muster zieht sich durch fast alle Themen dieser Ausgabe: Viel Ankündigung, wenig Umsetzung. Ich hoffe, diese Ausgabe macht deutlich, wo nachgesteuert werden muss – und freue mich wie immer über eure Rückmeldungen.

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ITDZ Berlin, Defizitverträge und Kreditgrenzen – so geht’s nicht weiter?

Meine schriftliche Anfrage (Drucksache 19/25829) an den Berliner Senat gibt Einblick in die aktuellen Herausforderungen des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ). Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung, die Vertragsgestaltung und die technischen Rahmenbedingungen, die die Arbeit des ITDZ prägen.

Ein wiederkehrendes Problem sind Projekte, die ohne abgeschlossene Verträge beginnen. Zwar betont der Senat, dass das ITDZ keine Leistungen ohne Beauftragung erbringt. In der Praxis werden jedoch Projektverträge oder Letters of Intent (LOI) genutzt, um Vorhaben schnell zu starten, während die finalen Betriebsverträge oft erst später verhandelt werden. Eine Validierung durch den Senat steht dabei häufig noch aus, was zu Unsicherheiten über die tatsächlichen Kosten und Verantwortlichkeiten führt.

Das ITDZ darf Kassenkredite nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufnehmen. Die Obergrenze liegt bei 25 % des Eigenkapitals (gem. § 1 Abs. 2 ITDZ-Errichtungsgesetz) und muss über die Landeshaushaltskasse aufgenommen werden. Die Konditionen werden von der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt und orientieren sich an Marktstandards. Eine flexiblere oder günstigere Kreditaufnahme über andere Banken ist rechtlich nicht möglich.

Die Preise des ITDZ basieren auf der Verordnung PR Nr. 30/53 und müssen jährlich durch ein externes IKT-Benchmarking auf Marktüblichkeit überprüft werden. Das Problem: alte Verträge (für die Museum-IT) sind nicht mehr kostendeckend und das Land Berlin ist zu oft nicht bereit, die Preise an steigende Betriebskosten anzupassen. Dazu erschwert die Einbeziehung von Gemeinkosten in die Preiskalkulation die Transparenz. Dies führt dazu, dass das ITDZ offenbar gezwungen ist, wirtschaftlich nachteilige Verträge zu bedienen. Der Senat muss sich dem stellen und dafür sorgen, dass die Finanzierung des ITDZ nachhaltig gesichert wird. Die derzeitigen Herausforderungen bei der Digitalisierung sind zu dringend, um weiter vernachlässigt zu werden. Ein funktionierender IT-Dienstleister ist dafür das Fundament.

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Anhörung: Verdeckte Armut bekämpfen – Sozialleistungen einfacher zugänglich machen

Der Sozialstaat soll Sicherheit geben, doch für viele Menschen ist der Zugang zu Leistungen heute unnötig kompliziert. Wer Unterstützung beantragt, muss sich durch Zuständigkeiten verschiedener Behörden kämpfen, immer wieder dieselben Angaben machen und eine Flut an Nachweisen einreichen. Das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit leidet. Damit die Berliner Verwaltung besser wird, habe ich eine Anhörung im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz angestoßen.

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Dr. Florian Theißing (Agora Digitale Transformation) zeigt, warum das System so oft versagt: Der Zugang ist nach Behördenzuständigkeiten organisiert, nicht nach Lebenslagen. Michael Bohmeyer (WeFix.Social) ergänzt aus der Praxis: Von rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten nutzt nur die Hälfte ihre Leistungen – die sogenannte „verdeckte Armut“. Lässt sich nicht mit besseren Online-Formularen allein lösen, es braucht einen neuen Ansatz beim Beantragen von Leistungen.

Dabei wurden auch mögliche Lösungen vorgestellt: Mit dem Rechner auf kindergeld.plus können Familien prüfen, welche Leistungen ihnen zustehen, und Anträge digital, verständlich und ohne doppelte Dateneingaben stellen. Die Anhörung machte deutlich: Der Sozialstaat der Zukunft muss sich an Lebenslagen orientieren statt an Behördenstrukturen – mit zentralem digitalem Zugang, weniger Nachweispflichten und persönlichen Anlaufstellen für Menschen ohne digitale Möglichkeiten.

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