Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Drei Jahre, keine Plattform: Der Senat kommt bei Low-Code nicht voran

Während mittels generativer KI ganze Anwendungen in wenigen Tagen entwickelt werden, schafft der Senat es seit drei Jahren nicht, eine einheitliche Low-Code-Plattform einzuführen. Trotz der Beteiligung an einer interföderalen Ausschreibung verschläft der Senat, seinen Verwaltungsmitarbeiter*innen ein Tool an die Hand zu geben, um schnell kleine Lösungen zu entwickeln, die Probleme lösen und Prozesse automatisieren können. Ein neuer Bericht im Haushaltsausschuss (rote Nr. 2655 AD) zeigt, dass trotz einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Bund immer noch nicht feststeht, welche Low-Code-Plattformen eingesetzt werden sollen. Von drei Plattformen hat sich der Senat nicht einmal auf die erste verständigt.

Eine Low-Code-Plattform bietet eine einfache visuelle Entwicklungsumgebung, in der Anwendungen per Drag-and-Drop erstellt werden können. Sie stellt oft eine Reihe von Vorlagen und Templates zur Verfügung, die bereits vorkonfiguriert sind und bestimmte Funktionen abdecken. Damit können Anwendungen schneller entwickelt werden und es entsteht ein agiles und effizientes Vorgehen bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Durch die einfache Bedienung und den Verzicht auf umfangreiche Programmierung können Mitarbeiter*innen in der öffentlichen Verwaltung selbstständig digitale Lösungen entwickeln und diese anpassen.

Anfang 2023 gab der Senat bekannt, dass sich das Land Berlin an einer interföderalen Ausschreibung mit dem Bund und anderen Ländern beteiligt. Der Behördenspiegel berichtete im November 2025, dass die vier Low-Code-Lösungen bzw. Automatisierungsplattformen Appian, Pega, ServiceNow und OutSystems über einen Rahmenvertrag zur Verfügung stehen. Der Senat hatte bekannt gegeben, im ersten Quartal 2026 den ersten Meilenstein zu erreichen: die Entscheidung (Bericht 0386), welche Low-Code-Plattformen in Berlin eingesetzt werden. Im Juni gab der ehemalige CDO bekannt, das Projekt auf „on-hold” zu stellen. Grund war eine Abfrage der Senatsverwaltungen, welche Low-Code-Lösungen eingesetzt werden. Die Antworten fielen jedoch widersprüchlich aus und insgesamt lagen sechs unterschiedliche Berichte vor. Also großes Chaos.

Immerhin: Wenn eine Einigung über die erste von drei Lösungen erfolgt ist, soll der IT‑Dienstleister Berlin (ITDZ) beauftragt werden. Zu hoffen ist, dass das ITDZ von Anfang an eingebunden ist und es hier nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommt.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Nach dem Hack: Berlin muss seine IT endlich zentral organisieren

Im September 2025 gab der Senat bekannt, er gibt die gesamtstädtische Steuerung der Standardisierung der Berliner IT (OneIT@Berlin) aus der Hand…und das nach neun Jahren E-Government-Gesetz (EGovG Bln) und zahlreichen Versprechen von Kai Wegner, Digitalisierung zur „Chefsache“ zu machen. Statt einer konsequenten politischen Steuerung werden die einzelnen Verwaltungen sowie das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) mit der Verantwortung allein gelassen. Zwei neue Berichte zeigen, wie weit der Senat mit dem neuen Vorgehen gekommen ist (Rote Nr. 2734 A und Rote Nr. 2630 A).

Eine vollständige Migration ist bisher nur von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten erreicht worden. Die Mehrheit der Verwaltungsstandorte der Bezirke hat den Status „In Planung“ (etwa 230), allerdings wird auch die Mehrheit (etwa 210) die Migration nach aktuellem Planungsstand nicht bis Ende des Doppelhaushaltes 26/27 abschließen. Damit ist klar: verzögert sich die Migration der sicherheitskritischen IKT‑Infrastruktur weiter. Ein fatales Signal angesichts der notwendigen Digitalisierung der Verwaltung und der Bedrohungslage in Sachen IT-Sicherheit in Berlin.

Konkret geht das ITDZ die Migration in zwei verschiedenen Blöcken an, den Servicestufen BerlinPC & Drucker (BPC) und Servicestufen Netze & Telefonie (NuT). Im Detail haben alle Senatsverwaltungen angefangen zu migrieren, mit Ausnahme der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die im Bericht keine Angaben gemacht hat. Dass dies zu wenig ist, zeigt leider eindrücklich der katastrophale IT‑Sicherheitsvorfall bei den beiden Senatsverwaltungen. Auch die zwölf Landesämter haben keine Angaben zu ihren Plänen für eine Migration gemacht (Rote Nr. 2734 A).

All dies zeigt: Neben der akuten Krisenbewältigung braucht Berlin schnell einen grundlegenden Kurswechsel bei seiner Landes-IT. Schluss mit Kleinstaaterei und Verantwortungspingpong: Sicherheitskritische Landes-IT muss zentral gebündelt und beim ITDZ professionell abgesichert werden. Wir haben keine Zeit, damit bis zum nächsten Jahr zu warten. Die neue Regierung muss vom ersten Tag an handlungsfähig sein und die Berlinerinnen und Berliner schützen. Deshalb bieten wir Grünen an, unabhängig vom Wahlkampf und ohne Zeitverzug an der konzeptionellen Vorarbeit für eine neue IT-Sicherheitsarchitektur Berlins mitzuwirken.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung 

Was kostet der Berlin-PC? IKT-Benchmarking des ITDZ 2025

Jährlich muss Berlin ein sogenanntes IKT-Benchmarking durchführen. Damit soll gesichert werden, dass der eigene IT‑Dienstleister (ITDZ) Berlin marktübliche Preise anbietet. Denn die Berliner Verwaltung hat eine Abnahmepflicht vom ITDZ. Der Bericht für 2025 liegt nun vor (Rote Nr. 3026). Bei der Untersuchung wurde der IKT‑Arbeitsplatz mit den vier Modulen Berlin-PC, LAN, Telefon und Drucken untersucht. Der Dienstleister BBX-Consulting ist für 2025 zum Schluss gekommen, dass die Bepreisung im „gesunden Bereich“ ist. Ein Beispiel des Vergleichs sind kostenintensive Servicekosten (Rote Nr. 3026, S.10):

Neben dem Benchmarking des Preises, liefert der Bericht weitere Empfehlungen, die unbedingt berücksichtigt werden sollten bei der Neustrukturierung des ITDZ:

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung 

Kennzeichnung von nachhaltiger IT im Webshop des ITDZ erst ab 2027

Wie wir Hardware und Software einsetzen, hat einen signifikanten Einfluss auf unsere Umwelt. So teilte die Deutsche Umwelthilfe im September 2025 mit, dass „Deutschland hat mit 29 Prozent im Jahr 2023 zum sechsten Mal in Folge das gesetzliche Sammelziel für Elektroaltgeräte von 65 Prozent krachend verfehlt.“ Als Abgeordneter des Landes Berlin frage ich mich regelmäßig, welchen Beitrag die Berliner Verwaltung leisten kann.

Setzt sie auf eine nachhaltige IT-Beschaffung und einen effizienten Einsatz von Rohstoffen ihrer Hardware? Ein aktueller Bericht zeigt (Rote Nr. 0438): Vereinzelt tauchen in den Produktbeschreibungen des ITDZ-Webshops bereits Umweltsiegel wie der Blaue Engel oder die Monitoring-Organisation Electronics Watch auf. Eine systematische Kennzeichnung oder eine Filterfunktion nach Nachhaltigkeitskriterien gibt es jedoch nicht.

Die Botschaft ist klar: Seit drei Jahren bekommt es die Berliner Verwaltung nicht hin, systematisch nachhaltige Hardware zu kennzeichnen und im Webshop des ITDZ auffindbar zu machen. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Bei künftigen Ausschreibungen will das ITDZ von Lieferanten verbindlich Nachhaltigkeitsparameter einfordern – sowohl soziale als auch ökologische. Das soll ab 2027 sukzessive umgesetzt und schrittweise auch im Webshop sichtbar gemacht werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Suchmaschinenverbot: ALLRIS verbietet Zugriff auf BVV-Dokumente

Im Gegensatz zum parlamentarischen Dokumentationssystem (Pardok) des Abgeordnetenhauses unterbindet das Gremieninformationssystem (ALLRIS) der Bezirke die Durchsuchung durch Suchmaschinen. Wer Informationen zu einzelnen Sitzungen sucht, muss direkt in den Sitzungsdokumenten der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) nachschauen und dafür oft mehrere Bezirke einzeln durchsuchen. Das betrifft auch den Zugriff durch generative KI. Ich habe den Senat gefragt, warum die „robots.txt“ diesen Zugriff unterbindet (Drucksache 19/26786).

Laut Senat soll dies Massenzugriffe verhindern und eine Überlastung der Systeme vermeiden. Dabei wäre der Vorteil eines offenen Zugriffs über Suchmaschinen und KI-Bots (also über die reguläre robots.txt-Freigabe) vor allem die niedrigschwelligen Auffindbarkeit: Bürgerinnen und Bürger könnten einfach über Suchmaschinen oder eine KI-Anfrage nach einem Thema suchen und würden direkt zu den relevanten Sitzungsdokumenten geführt – bezirksübergreifend und ohne technisches Vorwissen. Die verfügbare Schnittstelle OParl hingegen ist eine strukturierte, maschinenlesbare Schnittstelle, die zwar ressourcenschonender ist, aber eine eigene Anwendung oder einen Client voraussetzt, um die Daten nutzbar zu machen; für die breite Öffentlichkeit ist sie damit praktisch unsichtbar, solange niemand eine entsprechende Suchoberfläche darüber baut.

Auch das geplante Update auf ALLRIS 4 ändert daran nichts: Die robots.txt bleibt unverändert. Immerhin erhält mit dem Update auf ALLRIS 4 auch der letzte Bezirk, Spandau, eine Open-Data-Schnittstelle (OParl). Die Aktualisierung von ALLRIS wäre die Chance gewesen, hier größer nachzubessern – eine Chance, die der Senat bislang nicht nutzt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Der Aufgabenkatalog ist online – jetzt beginnt die eigentliche Arbeit

Seit August 2026 lässt sich online nachschauen, welche Berliner Behörde für welche Aufgabe zuständig ist. Der Senat hat den neuen Zuständigkeitskatalog als durchsuchbare Datenbank freigeschaltet. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt eines der aufwendigsten Verwaltungsprojekte, das Berlin je angestoßen hat – denn die eigentliche Aufgabenkritik steht noch aus. Ein guter Anlass, den Weg dorthin nachzuzeichnen.

Schon im Dezember 2022 forderte Bündnis 90/Die Grünen mit dem Papier „Update – ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung. Berlin wusste schlicht nicht vollständig, welche Aufgaben es zu erledigen hat und wer dafür zuständig ist – Folge war das notorische Behörden-Ping-Pong zwischen Senat und Bezirken.

Mit dem neuen Landesorganisationsgesetz (LOG) und einer Verfassungsänderung (Drucksachen 19/2352 und 19/2353) legte eine “Koalition” aus CDU, SPD, Grünen und Linken die rechtliche Grundlage: Ablösung des alten Zuständigkeitsgesetzes (AZG), gestärkte Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken, Konnexitätsprinzip – wer bestellt, bezahlt. Im Juni 2025 beschlossen, trat das LOG am 1. Januar 2026 in Kraft.

Parallel lief die Fleißarbeit: die vollständige Erhebung aller Verwaltungsaufgaben. Im Herbst 2025 waren rund 1.643 Aufgaben erfasst, davon 58 ungeklärte Fälle – Aufgaben, bei denen selbst die Verwaltung nicht wusste, wer zuständig ist. Am Ende identifizierte der Senat rund 4.500 Einzelaufgaben, verdichtet auf etwa 2.200 klar definierte Aufgaben – die erste vollständige Aufgabenerfassung eines deutschen Bundeslandes. Am 2. Juni 2026 beschloss der Senat die dazugehörige Zuständigkeitsverordnung (ZustV) – eine bundesweite Pionierleistung.

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Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin

Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.

Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.

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10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte

Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.

Wie schleppend das Projekt tatsächlich vorankommt, zeigte im April 2026 auch eine Recherche des Tagesspiegel: Zehn Jahre nach dem Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes arbeitete demnach nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten – der Anteil schwankte je nach Bezirk zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf und 20 Prozent in Reinickendorf. Der Senat kündigte damals an, dass perspektivisch mindestens 60 Behörden und 70.000 Beschäftigte angebunden werden sollen (Berlin-live.de). Von diesem Zielbild ist Berlin noch weit entfernt.

Bemerkenswert ist auch die Antwort zu den Mehrkosten: Der Senat behauptet, durch die Verzögerung seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da Zahlungen lediglich zeitlich verschoben, nicht aber erhöht worden seien. Ob das die vollständigen Kosten der Verzögerung abbildet – etwa gebundene Personalressourcen oder Folgekosten durch den längeren Parallelbetrieb alter Systeme – bleibt offen. Immerhin: Die Betriebsübernahme durch das ITDZ ist laut Senat zum 1. Januar 2026 wie geplant erfolgt und unabhängig vom Abnahmeprozess.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?

Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).

Der Prototyp wird zwar bereits getestet, doch welche Berliner Verwaltungsdienstleistungen überhaupt kompatibel sind, kann der Senat noch nicht sagen: Eine Analyse der genutzten Fachverfahren sei aufgrund der laufenden Entwicklung noch nicht möglich. Auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Übermittlung der Anträge in die Fachverfahren des ITDZ sind nicht definiert. Ohne diese Grundlagen droht die App – zumindest aus Berliner Sicht – zu einem weiteren isolierten Digitalisierungsprojekt zu werden, das an den Realitäten der Landes- und Kommunalverwaltung vorbeigeht.

Ob die Deutschland-App funktioniert, wird sich bei den Praxistests mit bereits festgelegten Pilotkommunen zeigen. Wer das sein wird und ob sich der Senat überhaupt darum bemüht, dass Berlin dazugehört, lässt die Antwort offen. Es zeigt: Statt sich aktiv in ein Projekt einzubringen, das absehbar zur zentralen Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Verwaltung werden soll, wartet Berlin offenbar ab, was der Bund liefert – und überlässt anderen Kommunen die Rolle als Vorreiter. Wer nicht einmal analysiert, welche eigenen Fachverfahren überhaupt anschlussfähig wären, hat seinen Job nicht verstanden. Für eine Stadt, die sich gerne als digitale Hauptstadt inszeniert, ist das ein Armutszeugnis für den Anspruch, Verwaltung in Berlin wirklich zu modernisieren.

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