Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Sache: Zuwendungen einfacher gestalten

Die Bearbeitung von Zuwendungen in Berlin ist häufig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Sowohl Antragstellende als auch die Verwaltung stehen vor komplexen Anforderungen, die den Prozess zeitaufwändig und ineffizient gestalten. Diese Bürokratie erschwert es sozialen Trägern, ihre Ressourcen effektiv für die Arbeit für die Berliner*innen einzusetzen, da sie einen beträchtlichen Teil ihrer Kapazitäten für administrative Aufgaben aufwenden müssen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat schon vor längerem das “Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen” ins Leben gerufen. Ziel dieses Projekts ist es, den Aufwand bei der Bearbeitung von Zuwendungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragstellenden und Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger zu reduzieren. Ein Fortschrittsbericht zeigt den Stand des Vorhabens (Rote Nummer 1861 A).

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Bits & Berlin – Newsletter – 01/2025

Mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ möchte ich auch im neuen Jahr wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung für Berlin informieren.

Themen der ersten Ausgabe 2025 sind der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Berliner Verwaltung, die katastrophalen Wartezeiten beim Wohngeld, der hundertste digitale Antrag, unser Antrag für ein Berliner Digitalgesetz, Anbindung der Fachverfahren an die E-Akte, Spardruck bei den gesamtstädtischen Zielvereinbarungen, der Software für BVVen ALLRIS und den Zukunftskonzepten der Senatsverwaltungen.

Viel Spaß beim Lesen.

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KI-basierte Entscheidungshilfen für die Berliner Verwaltung

Auch der Berliner Senat kommt im neuen Jahr nicht mehr am Thema “Künstliche Intelligenz (KI)” vorbei. In der ersten Digitalausschusssitzung des Jahres haben Mitarbeiter*innen aus der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen vorgestellt, wie KI-Technologie aktuell in der Verwaltung eingesetzt wird und welche Planungen es für die nächste Zeit gibt. Es lohnt sich, die erste Stunde des Ausschusses auf YouTube anzuschauen, um einen Eindruck zu bekommen. Positiv zu sehen ist auch, dass die Senatskanzlei inzwischen an der von Bündnis 90/Die Grünen geforderten KI-Governance arbeitet. Im Frühjahr soll sie vorliegen.

Zeitgleich hat die Senatskanzlei einen Bericht mit Anwendungenbeispielen von SenFin, SenWiEnBe und SenWGP vorgelegt (Rote Nr. 2098). In dem Bericht werden Anwendungen vorgestellt, die als „KI-basierte Entscheidungshilfen“ bezeichnet werden, also jene Anwendungen, die entweder Entscheidungen treffen oder Empfehlungen aussprechen.

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Vergabemodernisierung für Berlin kommt nicht voran

Der Senat verfolgt ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 das Ziel, das Vergabewesen zu modernisieren und zeitgemäß zu organisieren. Passiert ist bisher jedoch wenig. In einem Bericht über das Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ schreibt der Senat selbst: “Der Senat kann bedauerlicherweise derzeit keine Aussage zur Modernisierung des Landesvergaberechts machen” (Rote Nr. 2090). Das ist einfach zu wenig. Bereits im Jahr 2023 hat meine Fraktion den Senat beispielsweise aufgefordert, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Laut dem Bericht ist immerhin die Vergabe der geplanten Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zum Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ gestartet. Als Grund für die späte Umsetzung nennt der Senat Verfahren rund um das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und die Erhebung der Aufgaben im Querschnittsfeld Vergabe. Die Ergebnisse sollen als Grundlage in das Projekt einfließen.

Insgesamt sind vier Senatsverwaltungen in das Projekt eingebunden: die Senatskanzlei ist für „Vergabemodernisierung“ und „Vergabeorganisation“ im Bereich Liefer- und Dienstleistungen verantwortlich, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Vergabe- und Ausschreibungsgesetz, die Senatsverwaltung für Finanzen Ausführungsvorschriften zu § 55 LHO Berlin und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Vergabe von Bauleistungen.

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Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!

Am 27. Juni 2025 ist es wieder so weit: Der bundesweite Digitaltag findet statt – auch in Berlin! Mit unserem Antrag “Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!” (Drucksache 19/2091) fordern wir den Berliner Senat auf, sich aktiv an der Initiative „Digital für alle“ zu beteiligen. Ziel der Initiative ist es, digitale Teilhabe für alle Menschen zugänglich zu machen und die Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen. Der Digitaltag ist ein bundesweiter jährlicher Aktionstag, mit dem die digitale Teilhabe seit 2019 von der Initiative Digital für alle gefördert wird.

Für den Digitaltag 2025 wollen wir in Berlin ein vielfältiges Programm befördern, das digitale Innovationen für alle Bürger*innen erlebbar macht. Öffentliche Institutionen wie Stadtteilzentren, Bibliotheken und Rathäuser sollen ihre Türen öffnen und zeigen, wie Digitalisierung den Alltag erleichtern kann. Gleichzeitig sollen auch private Unternehmen, Vereine und Wissenschaftseinrichtungen ihre Fortschritte und Angebote präsentieren.

Besonders wichtig ist uns, dass die Vielfalt Berlins und der Digitalisierung sichtbar wird: Von der Digital- und Kreativwirtschaft über innovative Dienstleistungen in der Verwaltung bis hin zu Bildungsangeboten – der Berliner Digitaltag soll ein Tag sein, an dem darüber kritisch und konstruktiv gesprochen wird.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2024

In meinem Newsletter „Bits & Berlin“ möchte ich auch zum Jahresende wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Themen in dieser Ausgabe sind die Finanzierung von Fachverfahren, die Pläne für einen „Berliner Digitalcheck“, der IKT-Basisdienst Low-Code, die Digitalisierung der „Roten Karte“ und der neue Online-Dienst Wohnsitzanmeldung.

Doch vorab eine gute Nachricht für alle, die sich für eine funktionierende Stadt und eine klare und transparente Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung einsetzen. Kurz vor dem Jahresende hat der Berliner Senat das neue Landesorganisationsgesetz auch formal auf den Weg gebracht. An dem Gesetzentwurf haben die demokratischen Parteien sowie Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Prozess mitgewirkt.

Zwar sind noch einige Details offen, aber der aktuelle Arbeitsstand ist ein großer Schritt nach vorn. Zu klären sind bspw. noch die Rechtswege in Streitfragen. Diese sind notwendig, um dem «Behörden-Pingpong», also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung, ein Ende zu bereiten.

Viel Spaß beim Lesen.

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Digitalcheck – Berlin tastet sich vorwärts

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz stand das Thema Digitalcheck für Berliner Gesetze auf der Tagesordnung. Dieser soll die Digitaltauglichkeit von neuen Gesetzen sicherstellen. Bei über 90 Prozent der Gesetze aus dem Bund kommt der sogenannte Digitalcheck bereits zum Einsatz. Auch in Berlin wird seit einiger Zeit an dem Thema gearbeitet.

Plan des Senats ist 2025 nun auch einen Berliner Digitalcheck einzuführen. Starten soll dieser mit dem Pilotvorhaben “Ersatzschulfinanzierung” der Bildungsverwaltung. Eine Unterstützungsstelle soll bei der Technologiestiftung angesiedelt werden. Einigkeit bestand in der Debatte, dass es um mehr als einen “Check” geht. Nötig ist ein Umdenken in der Verwaltung. Digitaltauglich wird die Verwaltung wenn Datenschutz, IT-Sicherheit oder die Anbindung an die E-Akte von Beginn an mitgedacht wird.

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E-Akte – Schnittstellen zu Fachverfahren kommen nicht voran

Die digitale Akte (E-Akte) und die Berliner Verwaltung – das passt noch nicht richtig zusammen. Ende 2023 konnte der Senat das vollständigen Scheitern gerade noch so verhindern. Doch auch ein Jahr später sind viele Probleme ungelöst. Insbesondere die benötigten Schnittstellen zu den Fachverfahren fehlen weiter. Die Senatskanzlei hat eine Liste von 10 Fachverfahren erstellt, die priorisiert angebunden werden sollen. Im Vergleich zu der Menge an Fachverfahren, die in Berlin genutzt werden, sind die 10 aber deutlich zu wenig. Der Senat muss hier nacharbeiten.

Immerhin arbeiten ca. 2800 Nutzer*innen in 30 Behörden mit der E-Akte. Abgelegt wurden bereits 2,4 Mio. Dokumente. Im September 2024 waren parallel 10.000 laufende Geschäftsgänge in Bearbeitung. Aktuell wird mit der Version 9.1 gearbeitet und die Version 9.2 wird derzeit getestet. Ein aktueller Bericht zeigt den Stand der Teilprojekte, wie der Betrieb in Zukunft koordiniert werden soll und am wichtigsten, welche und wie die Fachverfahren angebunden werden sollen (Bericht 0238 B). Teilprojekte umfassen konkret: Produkt- und Stakeholdermanagement (HP 1), Architektur und Technik (HP 2) – welches das Support-Konzept und Testmanagement umfasst, Behördensupport und Rolloutmanagement (HP 3) – wo das Roll-out-Konzept verortet ist sowie Scannen (HP4) wo ein „Landesstandard Berlinweites Scannen” in 2024 entwickelt wurde.

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Automatisierte Entscheidungssysteme in der Berliner Verwaltung

Wir hatten den Senat gebeten, über die Ergebnisse der von SenASGIVA beauftragten Expertise zur Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) zu berichten. Dieser Bericht liegt nun vor (Rote Nr. 1021 A). Die Expertise hatte dabei zwei zentrale Ziele:

  • sie ist ein Beitrag dazu, die Rechts- und Handlungssicherheit für Verwaltungen bei der Entwicklung und Anwendung von ADM-Systemen zu erhöhen
  • die Ergebnisse stellen die Basis für die Entwicklung von Grundsätzen dar, so dass die im Land Berlin in Auftrag gegebenen und eingesetzten ADM-Systeme by design diversitygerecht und diskriminierungssensibel sind und entsprechende Beschwerdewege und Korrekturen des ADM-Systems präventiv implementiert werden können

Die Expertise verweist auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und das damit verbunden Leitprinzip, Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen – dies gilt auch für ADM- und KI-Systeme. Besonders im Fall von lernenden Systemen besteht laut der Expertise die Gefahr für Proxy-Diskriminierung, etwa Wohnort stellvertretend für sozialen Status. Überhaupt empfiehlt die Rechtsexpertise derzeit, „regelbasierte ADM-Systeme und KI-Systeme vorzuziehen, die keine personenbezogenen Daten verarbeiten.“ Die Begründung: es gibt aktuell keine Ermächtigung, die DSGVO und das Berliner Datenschutzgesetz lässt dies nur in Grenzen zu. Außerdem wiederholt die Expertise, was der Ethikrat in seiner Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz bereits genannt hat: transparente Dokumentation und Schulung von Mitarbeitern. Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deswegen ein KI-Transparenzregister gefordert – dieser wurde von den Koalitionsparteien im Ausschuss Digitalisierung und Datenschutz allerdings abgelehnt.

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