Hartz-IV-Jobcenter verfassungswidrig – grundsätzliche Reformen nötig!
Die Umsetzung der Hartz-IV-Reform verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht – in den nächsten 3 Jahren muss die Bundesregierung nun die Verwaltung neu regeln. Diese Chance sollte sie für eine grundlegende Reform nutzen. Die Zumutbarkeitsregelungen müssen abgeschafft werden, der Regelsatz auf ein armutsfestes Niveau erhöht werden (im Moment ca. 420 Euro) und die Abhängigkeit von PartnerInneneinkommen verringert werden. Die Kommission Zukunft sozialer Sicherung hat in ihrem Abschlussbereicht bündnisGrüne Konzepte für eine Hartz-IV-Reform aufgezeigt.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig. Die Betreuung der bundesweit rund 5,2 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Die existierenden Jobcenter verstoßen demnach gegen die Verfassung. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber dafür eine Drei-Jahres-Frist bis spätestens Ende 2010.