Rot-Rot machte aus der Baumschutzverordnung eine Baumfällverordnung
Baumschutz ist Klimaschutz. Doch Rot-Rot machte die einst ökologisch vorbildliche Berliner Baumschutzverordnung zu einer Baumfällverordnung. Der Senat hat darin die Pflicht dramatisch eingeschränkt, für gefällte Bäume neue Bäume zu pflanzen. Diese Änderungen sind ohne die Beteiligung der Umweltverbände beschlossen worden. Fachliche Einwände wurden ignoriert.
Je kränker der gefällte Baum, desto mickriger die Ersatzpflanzungen. Für Bäume, die bereits zu mehr als 60 Prozent geschädigt sind, sind überhaupt keine Ersatzpflanzungen mehr vorgeschrieben. Mussten für eine gefällte Kastanie mit einem Stammumfang von 120 cm bisher acht neue Bäume gepflanzt werden, so reicht jetzt ein einziger Baum. Bei einem Stammumfang von 240 cm mussten bisher 16 neue Bäume gepflanzt werden – nun nur noch drei. Je weniger Ersatzpflanzungen vorgeschrieben sind, desto weniger Ausgleichsgelder müssen an die Bezirke gezahlt werden, wenn Ersatzpflanzungen nicht möglich sind. Den Berliner Bezirken fehlt dadurch über eine Million Euro pro Jahr, die sie bisher zweckgebunden für naturverbessernde Maßnahmen eingesetzt haben.
Der Senat begründet diese Verschlechterungen mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Doch das Gericht verlangte nur, die Zahl der Ersatzpflanzungen nach transparenten Maßstäben festzulegen. So hätte der Senat aus der Sauerstoffproduktion, der Kohlendioxidbindung oder den Wirkungen auf das Ortsbild Maßstäbe entwickeln können, ohne die Zahl der Ersatzpflanzungen so
brachial reduzieren zu müssen.
Bündnis 90/ Die Grünen werden beantragen, den Berliner Bäumen wieder die Stellung zu geben, die sie in der Stadt und den Herzen der Berliner haben.