Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Baumschutz Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Umwelt und Naturschutz 

Schutz und Pflege der Eiche Hönower Straße 97/99 durch Stadt und Land WOBEGE?

Die Eiche in der Hönower Straße 97/99 vor dem Lidl hat im trockenen Sommer stark gelitten. Im Raum steht die Notwendigkeit eines pflegerischen Kronenrückschnitts zur Vitalisierung und eines Totholzausschnitts zur Verkehrssicherung. Doch so richtig zuständig hat sich bisher offenbar niemand gefühlt. Sie steht zu etwa 2/3 auf öffentlichem Straßenland, die Fläche wird aber von der landeseigenen WOBEGE nur verwaltet. Da Bürger*innen die sich um Schutz und Pflege der Eiche bemüht haben, keine Auskunft erhalten haben, habe ich mit einer schriftlichen Anfrage um Auskunft gebeteten (Drucksache 19/13418).

Namens und in Vollmacht der Eigentümerin LIDL ist eine Fachfirma mit der Pflege und Kontrolle der Außenanlagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beauftragt. Darüber hinaus wird in regelmäßigen Objektbegehungen durch den zuständigen Objektverwalter WOBEGE eine Sichtkontrolle vorgenommen. Mit dem Eigentümerin LIDL ist bereits besprochen, dass die regelmäßige Baumkontrolle zur Beurteilung der Gesundheit und Standsicherheit des Baumes gemäß der Baumkontrollrichtlinie durch einen Sachverständigen beauftragt wird. Mit der Durchführung dabei festgestellter notwendiger Baumpflegemaßnahmen wird dann – soweit notwendig – eine Fachfirma beauftragt.

Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zustand der unter Schutz stehende Eiche Hönower Straße 97/ 99?

Derzeit erfolgt eine Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) des Bezirkes.

Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen über mögliche Schäden durch die Baumaßnahme der vergangenen Jahre und den dabei beobachteten zu geringen Einzäunungsradius vor?

Die WOBEGE mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der STADT UND LAND ist nicht Eigentümerin des Grundstücks. Da die WOBEGE lediglich das Verwaltungsmandat von der Eigentümerin hält, hat die STADT UND LAND bei der Bauleitung der Grundstückseigentümerin und Bauherrin, der Firma LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG /Schwarz-Gruppe (nachfolgend LIDL) angefragt.

Zu der Frage führt LIDL aus:
– Ein zu geringer Zaunabstand konnte während und seit Erledigung der Baumaßnahme nicht festgestellt werden. Entsprechende Anzeigen oder Ahndungen der zuständigen Behörden sind nicht bekannt.
– Bei der damaligen Abnahme gab es keine Beanstandungen der zuständigen Behörde.
– Die Eiche steht zu etwa 2/3 auf öffentlichem Straßenland.

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine Erkenntnisse zu potenziellen Schäden durch Baumaßnahmen vor.

Frage 3: Welche Aufgabe hat die Stadt und Land WOBEGE Im Hinblick auf die Grundstücksverwaltung und den benannten Baum?

Die WOBEGE mbH als 100%ige Tochtergesellschaft der STADT UND LAND ist nicht Eigentümerin des Grundstücks. Vielmehr ist die WOBEGE von der Eigentümerin, LIDL mit der Hausverwaltung des wohnungswirtschaftlich genutzten baulichen Teils des Nahversorgungs-Gebäudes beauftragt. Namens und in Vollmacht der Eigentümerin LIDL ist eine Fachfirma mit der Pflege und Kontrolle der Außenanlagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beauftragt. Darüber hinaus wird in regelmäßigen Objektbegehungen durch den zuständigen Objektverwalter WOBEGE eine Sichtkontrolle vorgenommen.

Frage 4: Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit eines pflegerischen Kronenrückschnitts zur Vitalisierung und Totholzausschnitt zur Verkehrssicherung?

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Eigentümern, Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG sowie dem SGA. Das SGA überprüft derzeit den Baumzustand.

Frage 5: Welche Rolle kann die Stadt und Land WOBEGE zum weiteren Schutz und für eine angemessene Pflege des Baumes spielen?

Mit dem Eigentümerin LIDL ist bereits besprochen, dass die regelmäßige Baumkontrolle zur Beurteilung der Gesundheit und Standsicherheit des Baumes gemäß der Baumkontrollrichtlinie durch einen Sachverständigen beauftragt wird. Mit der Durchführung dabei festgestellter notwendiger Baumpflegemaßnahmen wird dann – soweit notwendig – eine Fachfirma beauftragt.

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