Diätenerhöhung an die Entwicklung der Rentenhöhe koppeln
Die Diskussion um die Diätenerhöhung im Bundestag läuft auf Hochtouren. Unterstützenswert finde ich hierbei den Vorschlag von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Außenwirtschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Entwicklung der Höhe der Diäten an die Entwicklung der Rentenhöhe zu koppeln.
Dies hätte zwei positive Effekte: Zum einen wären die Diätenerhöhungen näher an der Einkommenssituation der breiten Masse der Bevölkerung orientiert. Zum anderen würde die Armutsbekämpfung stärker in das Blickfeld der Politik rücken.
Die Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten stößt bei der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis und wird als maßlos wahrgenommen. Da die Diäten bereits Anfang des Jahres um 330 Euro auf 7339 Euro angehoben wurden, fällt die Diätenerhöhung überproportional hoch aus.
Statt die Diäten an den Bezügen der Bundesrichter/innen zu orientieren, sollte die Höhe der Diäten an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts gekoppelt wird. Diese bestimmt auch die Anpassung des Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.