Onlinedienstleistungen rund um den Personalausweis werden doppelt entwickelt
Die Idee vom Onlinezugangsgesetz (OZG) gut. Ein Bundesland entwickelt ein digitalisierte Verfahren und stellt es allen anderen zur Verfügung. Am Beispiel der Dienstleistungen um den Personalausweis lässt sich aber sehen, wie viel dabei schief laufen kann. Berlin wäre eigentlich zuständig für das OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“, will diese aber aus “wirtschaftlichen Gründen” nicht anbieten. Dies geht aus einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/15656).
WeiterlesenDas BMI hat als Partner in der Federführung die aktive Umsetzung des OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“ übernommen. Bei dieser Umsetzung über den sog. „Weg 2“ übernimmt der Bund die Umsetzung einer OZG-Leistung vollständig (also macht die ganze Arbeit). Die Übernahme der Umsetzung durch das BMI bot sich aus fachlichen Aspekten insbesondere deshalb an, weil die dieser Verwaltungsleistung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen auf Ebene des Bundes erlassen werden und deshalb die fachliche Zuständigkeit für die Leistung beim BMI verortet ist.
Das Land Berlin hat jedoch Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb des Personalausweises/Annexleistungen geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb im Land Berlin aus wirtschaftlichen Aspekten nicht befürwortet werden können: