Antrag auf Anwohnerparkausweis bald medienbruchfrei möglich
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht’s möglich: der Antrag auf einen Anwohnerparkausweis kann vollständig digital und medienbruchfrei werden (Drucksache 19/20555).
In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit oder sogar Notwendigkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Schon eine Weile gibt es einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung auf Papier weiter.
Im Juni 2023 hatte ich mich beim Senat erkundigt, was gegen eine medienbruchfreie Digitalisierung des Anwohnerparkausweises spricht. Das Ergebnis: ein Bundesgesetz sorgt dafür, dass der Antrag online gestellt werden kann, aber analog bearbeitet werden muss. Dies hat nun ein Ende.
Weiterlesen