Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

BündnisGrüne Grundeinkommen Zeitpolitik 

Realitäten anerkennen und Konsequenzen ziehen: Grundeinkommen auf Zeit

Grünes Grundeinkommen in der Sackgasse

Die Debatte um das Grundeinkommen ist innerhalb der GRÜNEN Partei, aber auch darüber hinaus ist festgefahren. Inzwischen werden die Diskussionen nach einen bekannten Muster geführt. Jede „Seite“ kennt die Kernargumente und kann argumentativ darauf reagieren. Die bekannten (gegenseitigen) Unterstellungen funktionieren als Populismus auf den gängigen öffentlichen Veranstaltungen.

Für den deutschen Diskurs wird die Sackgasse dadurch verstärkt, dass Hartz IV zwar unbeliebt ist, jedoch über kosmetische Korrekturen hinausgehende Änderungen in Richtung Grundeinkommen aktuell kaum vorstellbar sind. Zu sehr hängen die verschiedenen (Sozial-)Systeme zusammen: sei es das Steuer-, das Erbrecht oder beispielsweise die Frage der Unterhaltssicherung.

Die Umsetzung eines Grundeinkommen im Sinne von individueller Sicherung ohne Bedarfsgemeinschaften erscheint illusorisch. Als Indiz dafür soll nur kurz die Debatte um das Ehegattensplitting genannt werden.

Dazu wird eine Frage der KritikerInnen kaum vor der Einführung zu beantworten sein: wie werden sich die „Menschen“ verhalten. Trotz alle Studien zu diesem Thema werden die Prognosen nicht die nötige Glaubwürdigkeit erreichen. Auch eine oft geforderte „volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ wird kaum zu erstellen sein. Schon die Prognosen zu Hartz IV lagen weit daneben.

Auch die Versuche mit „Grundeinkommenselementen“ (Lebensphasen) erste Erfahrungen zu sammeln scheitern regelmäßig in der Umsetzung. Die Kindergrundsicherung unter anderem am Ehegattensplitting. Die Garantierente am komplexen und teilweise unsozialen Rentensystem (von der Garantierente profitieren vor alles Menschen die zusätzlich privat vorgesorgt haben und kaum ins „System“ eingezahlt haben. Dazu hängt die Länge des Rentenbezuges inzwischen immer mehr vom Einkommen ab). Gleichermaßen erscheint es unrealistisch ein Sanktionsmoratorium mit der SPD umzusetzen.

Grüne Zukunft braucht Visionen

Die Situation der GRÜNEN nach der Bundestagswahl 2013 ist prekär. Mit technokratischen und detaillierten Politikvorschlägen wird es nicht gelingen die Existenzberechtigung neu zu begründen und Menschen wieder von der GRÜNEN Weitsicht zu überzeugen.

Ohne Zweifel ist das Grundeinkommen eines der emanzipatorischen Schlüsselprojekte für den Grünen Sozialstaat der Zukunft. Denn die zunehmend paternalistischen Entwürfe der letzten Wahlprogramme und die übertriebene „Besserwisserei“, was Mensch in welcher Lebenslage zu tun hat, haben ihren Beitrag zum Wahldesaster beigetragen. Sie bedürfen im Sinne eines emanzipatorischen und liberalen Politikansatzes dringend einer Überarbeitung.

Doch wie kommen Bündnis 90/Die Grünen dazu, einen Weg aus der oben beschriebenen Sackgasse zu finden und aus der Vision Grundeinkommen ein glaubwürdiges Politikangebot zu entwickeln?

Hürden überwinden – Grundeinkommen neu denken

3 wesentliche Hürden für ein umsetzbares Grundeinkommen haben sich in den letzten Jahren gezeigt. Zum Ersten erscheint eine schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Sozialsysteme kaum umsetzbar. Daher sollte ein neuer Ansatz zusätzlich zu den bestehenden Systemen sein.

Zum Zweiten erscheint vielen das Grundeinkommen als ganzes zu groß. Ein Feldversuch mit “70 Millionen Menschen“ bzw. „zig Milliarden Euro“ wird in absehbarer Zeit keine Mehrheit finden. Ziel wäre also einen Weg zu finden, die Vision zu „begrenzen“. Und zum Dritten erscheint ein klar emanzipatorischer und liberaler Ansatz in der aktuellen Lage angebracht.

Grundeinkommen auf Zeit

Das Grundeinkommen auf Zeit (auch Brückengrundsicherung oder Vermittlungspause genannt) erscheint alle 3 Hürden zu überwinden.

Das Grundeinkommen auf Zeit soll jedem Bürger für eine bestimmte Zeit im Leben (beispielsweise 1, 3 oder 5 Jahre) ein Einkommen (bspw. 800€ oder 1000€) garantieren. Es ist eine Grundsicherung für Phasen der Umorientierung und des Übergangs, etwa zwischen befristeten Jobs, beim Start in die Selbständigkeit oder auch für Phasen der Familienarbeit.

Erforderlich wäre dabei ein Modell, welches additiv zu bestehenden Sozialleistungen realisiert wird. Dazu würden vermutlich bspw. Hartz IV einfach angerechnet (bzw. der Leistungsbezug ausgesetzt). Die Auszahlung sollte dabei das Finanzamt übernehmen. Alle Probleme der Sozialsysteme blieben zwar erhalten. Das Grundeinkommen auf Zeit würde aber temporär einen Ausweg zeigen (und erproben). Die Begrenzung des Grundeinkommens in der Zeit versucht eine Antwort auf viele Sorgen zu geben und ermöglicht es die „Kosten“ berechenbarer zu gestalten. Die Wechselwirkungen in andere Sozialsysteme lassen sich so deutlich reduzieren.

Dazu ist ein Grundeinkommen auf Zeit ein emanzipatorisches und liberales Politikangebot. Denn Zeiten der Erwerbspausen sind heute normal. Befristete abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeiten, Fortbildungsphasen, ehrenamtlich geprägte soziale und kulturelle Projekte lassen sich nicht in veraltete Raster einer klassischen Vollzeit-Erwerbstätigkeit pressen. Für weite Teile der Bevölkerung ist es normal, sich in Brüchen und Veränderungen auch immer wieder kreativ und selbst organisiert neu auszurichten. Aus diesen neuen Formen von Erwerbsbiographien gilt es praktische Konsequenzen zu ziehen.

Dazu nimmt das Grundeinkommen auf Zeit die immer lauter diskutierte Frage von Arbeitszeiten und Zeitpolitik (Kinder, Familien etc.) konstruktiv auf.

Was ist zu tun – bisherige Beschlüsse von Bündnis 90/Die Grünen

Das Grundeinkommen auf Zeit ist eine Idee, die in der Debatte Grundeinkommen versus Grundsicherung für einen Berliner LDK-Beschluss als „Kompromiss“ eingebracht wurde. In der Folge gab es entsprechenden Beschlusslagen in den zentralen Beschlüssen zur GRÜNEN Sozialpolitik 2007 sowie 2011.

Wir sollten die Idee Grundeinkommen auf Zeit nach den Europawahl in der Partei diskutieren und daraus ein glaubwürdiges und breit getragenes Politikangebot entwickeln.

Hintergrund

BDK-Beschluss, Hannover, 2011: „Brückengrundsicherung“

“Über eine befristete Vermittlungspause, die auf die Eigeninitiative der Erwerbslosen setzt, soll eine neue Option zur Eingliederung in Arbeit geschaffen werden. Eine solche Brückengrundsicherung richtet sich an Menschen, die nur materielle Absicherung benötigen. Um alles andere – den nächsten Auftrag, den nächsten Job oder die neue berufliche Perspektive – kümmern sie sich eigenständig.”

BDK-Beschluss, Nürnberg, 2007: „Brückengrundsicherung“

„Wir haben in der Diskussion über Grüne Grundsicherung und Grünes Grundeinkommen im zurückliegenden Jahr voneinander gelernt, unsere Konzepte dabei präzisiert und uns auf-einander zu bewegt. Es ist möglich und sinnvoll, einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommens-Debatte in das Konzept der bedarfsorientierten Grundsicherung aufzunehmen, aber das ist kein Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle. In diesem Sinne ist zum Beispiel der Vorschlag einer Brückengrundsicherung zu verstehen. Die Brückengrundsicherung ist eine Grundsicherung für Phasen der Umorientierung und des Übergangs, etwa zwischen befristeten Jobs, beim Start in die Selbständigkeit oder auch für Phasen der Familienarbeit.“

LDK-Beschluss, Berlin 2007: Der ermutigende Sozialstaat

Realitäten anerkennen heißt Konsequenzen ziehen:
Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit

„Zeiten der Erwerbslosigkeit sind heute normal, die Fluktuation in und aus der Erwerbslosigkeit ist hoch. Befristete abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeiten, Fortbildungsphasen, ehrenamtlich geprägte soziale und kulturelle Projekte lassen sich nicht in veraltete Raster einer klassischen Vollzeit-Erwerbstätigkeit pressen. Für weite Teile der Bevölkerung ist es normal, sich in Brüchen und Veränderungen auch immer wieder kreativ und selbst organisiert neu auszurichten. Aus diesen neuen Formen von Erwerbsbiographien gilt es praktische Konsequenzen zu ziehen.

Wir schlagen deshalb die Ausarbeitung des Konzeptes „Selbstbestimmtes Grundeinkommen auf Zeit “ vor, das den BezieherInnen mehr Selbstbestimmung sowie Verantwortung und damit Wahlfreiheit für ihre individuelle Lebensplanung verschafft.

Das „Selbstbestimmte Grundeinkommen auf Zeit“ ist an die Lebenserwerbsphase gekoppelt und kann nach der ersten Ausbildung bis zum gesetzlichen Renteneintritt flexibel in Anspruch genommen werden. Jedoch kann es maximal bis zur Gesamthöhe eines jährlichen Durchschnittsentgelts im deutschen Sozialversicherungssystem in Anspruch genommen werden, wenn und insoweit das Einkommen nicht dieses Durchschnittsgehalt überschreitet. In diesem Modell sollen diejenigen Konzepte aufgehen, die bisher schon eine lebensphasenorientierte Freistellung vom Kontroll- und Vermittlungszwang gewährleisten oder gewährleisten sollen. Zu nennen sind z.B. die so genannte 58er-Regelung für Erwerbslose, die Altersteilzeit, Sabbaticals oder das von grüner Seite entwickelte Konzept einer einjährigen Vermittlungspause. Neben den genannten Konzepten können zur Gegenfinanzierung erworbene Ansprüche an die Sozialversicherung oder das Sozialsystem berücksichtigt werden.

Mit dem selbst bestimmten Grundeinkommen auf Zeit kann ein Beitrag dazu geleistet werden, staatliche Hilfe treffgenauer auf diejenigen zu konzentrieren, die sich nicht mehr selbst helfen können.“

Ein Gedanke zu „Realitäten anerkennen und Konsequenzen ziehen: Grundeinkommen auf Zeit

  • Den Grundgedanken ansich finde ich persönlich garnicht schlecht, allerdings kann ich mir aktuell kaum vorstellen, dass dies tatsächlich irgendwann einmal durchgesetzt werden kann. Da wird es schon einige viele Menschen geben, die dagegen wären.

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