Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Grundeinkommen

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Die Sozialstaatskommission hat geliefert – und jetzt?

Ende Januar 2026 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihren Abschlussbericht an Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. In 26 Empfehlungen skizziert sie, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Der Bericht geht in die richtige Richtung – hat aber auch Risiken und Nebenwirkungen. Und viele Fragen bleiben offen.

Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen mit einheitlichen Anlaufstellen, bessere Erwerbsanreize durch geringere Anrechnung von Einkommen, Rechtsvereinfachungen durch Pauschalierungen und einheitlichere Begriffe sowie eine umfassende Digitalisierung der Sozialverwaltung – inklusive eines einheitlichen Antragsportals und verstärktem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das klingt gut. Einheitliche Anlaufstellen und weniger Bürokratie sind längst überfällig. Auch bessere Erwerbsanreize sind richtig. Aber: Bei Pauschalierungen und Kürzungen steckt der Teufel im Detail. Wer vereinfacht, muss aufpassen, dass dabei nicht einzelne Gruppen schlechtergestellt werden.

In einer neuen Folge des ISÖ-Podcast „Fortschritt” vergleichen Wolfgang Strengmann-Kuhn und Michael Opielka die Empfehlungen der Kommission mit ihrem Vorschlag eines Integrierten Steuer-Transfer-Systems (ISTS) – einem Modell, das Steuern und Sozialleistungen systematisch zusammenführt.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Ein Modellprojekt für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin

Im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales fand am 27. Mai eine Anhörung zum Volksbegehren der Expedition Grundeinkommen statt.

Die Expedition Grundeinkommen hat das Ziel, in verschiedenen Städten einen Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen zu starten. Dafür haben sie einen Gesetzesentwurf entwickelt und Unterschriften gesammelt, um diesen in einem Volksentscheid abstimmen zu lassen. In Berlin wurden genug Unterschriften gesammelt, um die erste Hürde zu bewältigen. Damit steht die Einleitung des Volksbegehrens auf der Tagesordnung des Berliner Abgeordnetenhauses.

In 14 Tagen werden wir die Anhörung auswerten und dann entscheiden müssen, ob der Gesetzentwurf vom Parlament übernommen wird, oder es in die nächste Stufe des Volksentscheides geht.

Bereits am 12. Mai hatte ich Laura Brämswig, Co-Founder der Expedition Grundeinkommen und Jürgen Schupp von der FU Berlin in einer Online-Veranstaltung zu Gast, um den Gedanken hinter einem Modellversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren.

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Durchschnittliches Wohngeld auf 156€ gestiegen – Reform der Grundsicherung überfällig

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist im Jahr 2020 wieder angestiegen. Dies ergibt eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage an den Senat (Drucksache 18/26642). Dazu ist nach Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01. Januar 2020 auch der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Wohngeldempfängerhaushaltes in Berlin von 139 € im Dezember 2019 um rund 12 % auf 156 € im Dezember 2020 gestiegen. Die Zahl der Berliner:innen, die Wohngeld empfangen haben war von 2018 auf 2019 (vor Corona) stark gesunken.

Auch im Jahr 2021 ist mit einem Anstieg zu rechnen. Wir werden die Folgen von Corona weiter im Blick behalten müssen. Der Anstieg des durchschnittliche Wohngeldbetrag bestätigt die Forderung nach einer Neugestaltung des Hartz-IV-Regelsatzes. Hier ist jede neue Bundesregierung in der Verantwortung die offenkundigen Mängel im Grundsicherungssystem zu korrigieren.

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#GrundeinkommenWirdGrundsatz: Grundeinkommen oder eine Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV

Die öffentliche Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen gewinnt an Fahrt. Corona (oder die Idee vom Coronageld) zeigt in wie vielen Lebensbereichen ein Grundeinkommen helfen würde, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Das Kurzarbeitergeld, die Hilfe für Soloselbstständige, die Unterstützung von Kulturschaffenden, 450€-Beschäftigte – ohne Grundeinkommen ist es kaum möglich die vielen Regelungslücken zu stopfen.

In diese Debatte legt der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darin ist der Gedanke eines Grundeinkommens enthalten, der Mut es so zu nennen, fehlt leider noch. Stattdessen ist durchgängig von einer “Garantiesicherung” die Rede. Diese soll ohne Sanktionen funktionieren, Stigmatisierung verhindern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und perspektivisch ins Steuersystem integriert werden.

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Grundeinkommen Termin 

Einladung zur Videokonferenz “Bedingungsloses Grundeinkommen und das Neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen”

Einladung zur Videokonferenz “Bedingungsloses Grundeinkommen und das Neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen”

22. Juli 2020, 19 Uhr, Videokonferenz (den Teilnahmelink erhalten sie nach Anmeldung am 21. Juli 2020)

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) fasziniert viele Menschen. Bietet es eine realistische Lösung für den Sozialstaat der Zukunft? Kann das BGE jedem Gesellschaftsmitglied ein menschenwürdiges Leben ermöglichen? Seit Jahren diskutieren Bündnis 90/Die Grünen ihr Verhältnis zum Grundeinkommen.

Mit dem Grundsatzprogramm für die nächsten 20 Jahre steht nun eine Entscheidung an. Im Entwurf des Bundesvorstands steht:

“Die Garantiesicherung schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Eigenes Tätigwerden muss sich immer lohnen und honoriert werden.”

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Heute: Minijobs in Berlin – Zukunft: negative Einkommensteuer

Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich vorgenommen, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu befördern. Ich habe den Jahreswechsel zum Anlass genommen, den Senat zum aktuellen Stand und der Situation bei den Senatsverwaltungen und Landesbetrieben zu befragen (Drucksache 18/22205).

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.

Minijobs rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Sie sind meist verbunden mit fehlender oder einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung. Für mich erfüllt dies nicht die Mindestvoraussetzung an “Gute Arbeit”, für die die Berliner Koalition eintritt. Die Abgabenprivilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin. Ich setze mich dafür ein, Minijobs auf Bundesebene zugunsten von echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ersetzen. Modell kann hier eine negative Einkommensteuer sein, die einheitliche Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in einem einheitliches Steuer- und Transfersystem verbindet.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns folgendes vorgenommen: „Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ fördern.” (S. 92)

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Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin im Jahr 2018

Seit vielen Jahren das gleiche Bild. Menschen werden von den Jobcentern sanktioniert, weil sie einen sich nicht fristgerecht melden (Meldeversäumnis). Dies hat in der Regel vielfältige Gründe. In der Folge fehlt den Betroffenen das Geld zum Leben. Das mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, aber die Sanktionen tragen offensichtlich nicht dazu bei, die Teilhabe von Langzeiterwerbslosen in den Arbeitsmarkt und zu verbessern. Im Gegenteil: sie gefährden gesellschaftliche Teilhabe – schlimmstenfalls auch von den im Haushalt lebenden Kindern. Damit muss Schluss sein. Unsere Gesellschaft braucht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels neue Wege, Menschen zu motivieren, sich einen Weg in den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn wir sollten die Ressourcen die heute Langszeiterwerbslose mitbringen können, nicht weiter verschenken.

Anlässlich unseres Antrags zur Abschaffung einiger Sanktionen im SGB II habe ich für 2018 die Zahlen für Berlin abgefragt (Drucksache 18/18090). Demnach wurden in Berlin im Jahr 2018 134.665 Sanktionen verhängt. Davon waren 50.250 Personen betroffen. Durchschnittlich 17% oder 103€ fehlten den Betroffenen damit zum Leben. Von den daraus resultierenden Klageverfahren (714 in 2018) wurde allein 358 stattgegeben. Nur 174 wurden abgewiesen. Dies bestätigt das Bild, dass etwa 50% der Sanktionen vor Gericht nicht standhalten. Die Zahl der ungerechtfertigten Sanktionen, die nicht beklagt werden, ist leider nicht rauszufinden.

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Abgeordnetenhaus Grundeinkommen Marzahn - Hellersdorf Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

„digitalisieren. revolutionieren. motivieren.” – Wettbewerb sucht 10 Top-Projekte zu Bildung und Arbeit

Die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ sucht unter dem Motto „digitalisieren. revolutionieren. motivieren. Ideen für Bildung und Arbeit in Deutschland und Europa” 10 innovative Projekte, die zu diesem Thema Lösungen anbieten, die Deutschland in die Zukunft führen, aber auch in Europa wirken können oder erst durch Europa möglich werden.  In Berlin und Marzahn-Hellersdorf gibt es sicher einige interessante Projekte die teilnehmen könnten.

Bewerben dürfen sich Gründer, Firmen, Projektentwickler, Kunst- und Kultureinrichtungen, Universitäten, soziale und kirchliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften sowie private Initiatoren und Initiativen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die Bewerbung ist bis einschließlich 12. Februar 2019 unter www.land-der-ideen.de/anmeldung möglich. Eine Expertenjury wählt die 10 besten Ideen aus.

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