Milieuschutz in Marzahn-Hellersdorf – bevor es zu spät ist
Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter (Milieu)Schutz. Da stellt sich die Frage, ob auch Marzahn-Hellersdorf Milieuschutz braucht, um seine Mieter*innen in einzelnen Gebieten vor stark steigende Mieten zu schützen. Eine aktuelle Antwort auf meine Anfrage zeigt, dass das Bezirksamt dafür weiter keinen Anlass sieht (Schriftliche Anfrage Nr. 19/11440). Wie bereits auf meine Anfrage in 2019 ist weiter nicht mal ein Grobscreening als Voruntersuchung für eine Milieuschutzsatzung geplant.
Gut wäre, wenn das Bezirksamt wie andere Bezirke auch ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben würde. Auf der Basis kann dann über die Einführung einer Milieuschutzsatzung in einzelnen Gebieten entschieden werden. Dazu stellte auch die Linke einen Antrag in der Bezirksverordneten Versammlung BVV. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigt: es ist besser mit dem Schutz der Mieter*innen früher als später zu beginnen.
Frage 1: Plant das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag zu geben oder hat dies bereits getan, das die Einführung einer Milieuschutzsatzung möglich macht? Falls keine Planungen dazu bestehen, aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt keinerlei Notwendigkeit dieses Instrument des Mieterschutzes zu nutzen?
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf plant gegenwärtig kein Grobscreening als Voruntersuchung für eine Milieuschutzsatzung. Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf liegen keine Anzeichen dafür vor, dass Wohnungseigentümer im Vergleich zu den vergangenen Jahren mehr Aktivitäten zur Umwandlung von Wohneigentum/Verkauf von Wohnungen planen.
Frage 2: Welche Maßnahmen werden aktuell im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf der Basis von welchen Zielen hinsichtlich der Vorbereitung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen und mit welchen vorläufigen Ergebnissen?
Keine.
Frage 3: Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um einer möglichen Verdrängung sowie starken Mietsteigerungen entgegenzuwirken?
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit den zuständigen Abteilungen unterstützt durch eine möglichst zügige Bearbeitung von Bauanträgen grundsätzlich den geplanten Wohnungsbau, u.a. im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und der Anwendung des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung, insbesondere von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf landeseigenen Grundstücken bzw. Genossenschaften aber auch von privaten Bauherrn, um die Errichtung von Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten zu ermöglichen.