Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Jugend Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Umsetzung des Flexibudgets Jugendhilfe

Mit dem Fachkonzept Flexibudget Jugendhilfe ist den Bezirken seit Mai 2020 die Möglichkeit eröffnet, niedrigschwellige, passgenaue und flexible Angebote für die Zielgruppe der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in benachteiligten und belastenden Lebenslagen im Vorfeld der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung (HzE) zu konzipieren. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat dazu gemeinsam mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) ein Rahmenkonzept entwickelt.

In einem Bericht für den Unterausschuss Bezirke am 27.11.2023 informiert der Senat über die Umsetzung (Vorgang 0217, Seite 2). Dazu lag bereits im Vorfeld der folgende Bericht vor: “Auswirkungen des Flexibudgets auf die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE), Bewertung im Hinblick auf die HH-Beratungen, Übersicht der tatsächlichen Ausgaben (Berichtsauftrag aus der 14. Sitzung vom 28.06.2023)” (Vorgang 0101 C)

Wie ist der Stand der Umsetzung des Flexibudgets Jugendhilfe im Jahr 2022 und 2023 in Hinblick auf

a) die zur Verfügung und in Anspruch genommenen Angebote nach dem Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)?
Mit Stand 29.09.2023 werden 76 Angebote an 114 Standorten umgesetzt. Die Angebote setzen sich wie folgt zusammen:

  • 55 % nach § 16 SGB VIII – Förderung der Erziehung in der Familie
  • 15 % nach § 18 Abs. 1 und 3 SGB VIII – Beratung u. Unterstützung der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • 13 % nach § 17 Abs.1 Nr. 1 und 2 SGB VIII – Fragen für Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • 11 % nach § 13 Abs. 1 SGB VIII – Jugendsozialarbeit
  • 5 % nach § 14 Abs. 2 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • 1 % für regionale Beratungsteams beim öffentlichen Träger (Neukölln und Treptow-Köpenick)

b) sowie hinsichtlich der Mittelbereitstellung und -verwendung?

Im Jahr 2022 wurden von den 7,2 Mio. €, die bei Kapitel 2710, Titel 68435 verfügbar waren, ca. 6 Mio. € für die o.g. Angebote verausgabt. Davon entfielen 0,9 Mio. € auf Personalmittel für die bezirklichen Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren Flexibudget. Die Personalkosten dafür werden auf dem Sonderkostenträger 11131 erfasst und im Wege der Basiskorrektur bis zu den in den Bezirkskonzeptionen genannten Maximalbeträgen ausgeglichen. Für das Jahr 2023 stehen ebenfalls 7,2 Mio. € bei Kapitel 2710, Titel 68435 zur Verfügung. Für 2023 gibt es zudem eine Verfügungsbeschränkung i.H.v. 1,9 Mio. € die sich wie folgt zusammensetzt:

  • 1 Mio. € ist zur Verstärkung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen, um damit die Finanzierung von 1,0 VZÄ je Bezirk für eine/n Psychologin/Psychologe sicherzustellen. Die zusätzlichen Personalkosten werden den Bezirken im Rahmen der Basiskorrektur 2023 ausgeglichen. Ab 2024 wurden die Mittel über eine entsprechende Plafonderhöhung über die Globalsumme den Bezirken zur Verfügung gestellt.
  • 0,9 Mio. € für die Personalkosten der bezirklichen Jugendämter für die Fachkoordinationen Flexibudget.

Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel fast vollständig verausgabt werden.

c) Kann das Angebotsniveau mit den Mittelansätzen für 2024/25 erhalten bleiben?

Im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024/2025 wurden für das Flexibudget beim Einzelplan 27, Kapitel 2710, Titel 68435 TA 1 für 2024 7,31 Mio. € vorgesehen und für 2025 7,48 Mio. €. Vorbehaltlich parlamentarischer Änderungen ist davon auszugehen, dass damit das Angebotsniveau erhalten bleiben kann. Zudem soll das Flexibudget aus der Maßnahme Nr. 5 des Ergebnispapiers zum Gipfel gegen Jugendgewalt zusätzliche Mittel für die Erweiterung des Rahmenprogramms erhalten. Hiermit sollen insbesondere Bezirke mit sozial benachteiligenden Bedingungen gefördert werden. Förderschwerpunkte sollen präventive Kinderschutzprojekte und Kinderschutzprojekte nach §§ 8a und 8b SGB VIII sein.

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