Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin

Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.

Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.

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10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte

Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.

Wie schleppend das Projekt tatsächlich vorankommt, zeigte im April 2026 auch eine Recherche des Tagesspiegel: Zehn Jahre nach dem Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes arbeitete demnach nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten – der Anteil schwankte je nach Bezirk zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf und 20 Prozent in Reinickendorf. Der Senat kündigte damals an, dass perspektivisch mindestens 60 Behörden und 70.000 Beschäftigte angebunden werden sollen (Berlin-live.de). Von diesem Zielbild ist Berlin noch weit entfernt.

Bemerkenswert ist auch die Antwort zu den Mehrkosten: Der Senat behauptet, durch die Verzögerung seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da Zahlungen lediglich zeitlich verschoben, nicht aber erhöht worden seien. Ob das die vollständigen Kosten der Verzögerung abbildet – etwa gebundene Personalressourcen oder Folgekosten durch den längeren Parallelbetrieb alter Systeme – bleibt offen. Immerhin: Die Betriebsübernahme durch das ITDZ ist laut Senat zum 1. Januar 2026 wie geplant erfolgt und unabhängig vom Abnahmeprozess.

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Deutschland-App: KI-Assistenz ohne Verwaltungsleistungen aus Berlin?

Die Deutschland-App soll perspektivisch der zentrale digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen werden – ein “One-Stop-Shop”, über den Bürger*innen Anträge stellen können, ohne sich durch unterschiedliche Portale und Formulare kämpfen zu müssen. Entwickelt wird sie unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) als Teil des sogenannten Deutschland-Stacks, der als technisches Fundament für die digitale Verwaltung dienen soll. Ich habe mal beim Senat gefragt, wie weit die Anbindung an die Berliner Verwaltung ist. Denn ein zentraler Zugang erfordert Schnittstellen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Länder und Kommunen. Die Antwort zeigt: Für Berlin bleibt die App vorerst ein theoretisches Konstrukt (Drucksache 19/26619).

Der Prototyp wird zwar bereits getestet, doch welche Berliner Verwaltungsdienstleistungen überhaupt kompatibel sind, kann der Senat noch nicht sagen: Eine Analyse der genutzten Fachverfahren sei aufgrund der laufenden Entwicklung noch nicht möglich. Auch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Übermittlung der Anträge in die Fachverfahren des ITDZ sind nicht definiert. Ohne diese Grundlagen droht die App – zumindest aus Berliner Sicht – zu einem weiteren isolierten Digitalisierungsprojekt zu werden, das an den Realitäten der Landes- und Kommunalverwaltung vorbeigeht.

Ob die Deutschland-App funktioniert, wird sich bei den Praxistests mit bereits festgelegten Pilotkommunen zeigen. Wer das sein wird und ob sich der Senat überhaupt darum bemüht, dass Berlin dazugehört, lässt die Antwort offen. Es zeigt: Statt sich aktiv in ein Projekt einzubringen, das absehbar zur zentralen Schnittstelle zwischen Bürger*innen und Verwaltung werden soll, wartet Berlin offenbar ab, was der Bund liefert – und überlässt anderen Kommunen die Rolle als Vorreiter. Wer nicht einmal analysiert, welche eigenen Fachverfahren überhaupt anschlussfähig wären, hat seinen Job nicht verstanden. Für eine Stadt, die sich gerne als digitale Hauptstadt inszeniert, ist das ein Armutszeugnis für den Anspruch, Verwaltung in Berlin wirklich zu modernisieren.

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Bezirksregionenprofile – bald automatisch als Dashboard im Internet

Bezirksregionenprofile sind eine zentrale Grundlage der Berliner Sozialraumorientierung: Sie beschreiben für jede Bezirksregion die demografische, soziale, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung und schaffen damit eine gemeinsame, berlinweit abgestimmte Arbeitsgrundlage für Verwaltung, Politik und Bewohnerinnen und Bewohner. Bislang werden sie in allen zwölf Bezirken einzeln und weitgehend manuell erstellt – mit erheblichem Aufwand für die zuständigen Datenkoordinationen.

Das soll sich nun ändern: Der Senat bestätigt, dass die erste Ausbaustufe eines digitalen Dashboards für die Bezirksregionenprofile aktuell in der finalen Abstimmung ist. Die Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant – dann sollen die Profile transparent und online einsehbar sein, statt wie bisher mühsam zusammengetragen und verstreut auf einzelnen Bezirksseiten zu liegen (Drucksache 19/26594).

Hinter dem Projekt „Digitale Bezirksregionenprofile als Dashboard“ steht der landeseigene Data Hub, betrieben von der Technologiestiftung. Seit April 2025 gibt es eine prototypische Instanz. Ziel ist es, die Kurzfassung der Bezirksregionenprofile künftig standardisiert, automatisiert und ohne Medienbrüche zu erstellen – und die Daten der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern interaktiv und über Bezirksgrenzen hinweg vergleichbar zugänglich zu machen. Alle zwölf Bezirke sind in das Pilotprojekt eingebunden, fachlich verantwortlich ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Ein Wermutstropfen bleibt: Offene Daten sind das noch nicht. Die Quelldaten aus dem Fachverfahren PRISMA sind aktuell nicht im Open-Data-Portal verfügbar, weil PRISMA schlicht noch nicht über die technischen Schnittstellen verfügt, um seine Daten dort bereitzustellen. Eine solche Schnittstelle ist laut Senat notwendig, bevor ein direkter Datenaustausch mit dem Data Hub überhaupt möglich wird. Wann diese Schnittstelle kommt, lässt der Senat offen.

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Im ÖPNV bald bezahlen mit Girocard?

Die BVG arbeitet mit ihrer Mobilitätsplattform MAX an einer einheitlichen zukunftsfähigen Plattform für Vertriebs- und Informationssysteme im ÖPNV. Ziel ist aber nicht nur ein hoher Funktionsumfang auf Kundenseite („Frontend“), sondern auch eine flexible und einheitliche Backend-Infrastruktur, die die Anforderungen der ÖPNV-Unternehmen erfüllt. Doch das ganze Vorhaben lässt weiter auf sich warten und stand zuletzt auch inhaltlich in der Kritik.

In einer Anfrage mit meiner Kollegin habe ich nach dem Stand und insbesondere auch nach dem „Account-Based Ticketing“ gefragt (Drucksache 19/26392). Damit wären keine Fahrscheine, Extra-Apps oder VBB‑FahrCards mehr nötig, sondern die Girocard oder sogar der Führerschein und Personalausweis würden als Ticketträger funktionieren. Ich finde das sind gute Nachrichten. Mit der Girocard hätten wir dann auch eine digital souveräne Alternative zur “VISA-Lösung” aus anderen Städten. Leider nennt die BVG keinen genauen Zeitplan für die Umsetzung.

In Sachen MAX bleibt es weiter unkonkret. Die MAX-App soll nicht nur eine technische Lösung sein, sondern auch eine Branchenlösung, die den DB Navigator für den Fernverkehr ergänzt. Aber erst nach Abschluss der laufenden Gespräche soll der bisherige Zeitplan überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Langfristig will die BVG durch Skaleneffekte Kosten senken und das System gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen weiterentwickeln. Bisher gibt es Grundsatzvereinbarungen mit der Hamburger Hochbahn, der MVG München und der Rheinbahn Düsseldorf. Doch viele Fragen sind noch offen. Damit bestätigt sich das Bild aus dem Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz: Die BVG arbeitet an der Umsetzung ihrer One-App-Strategie, doch es wird noch einige Zeit dauern.

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Effiziente Sozialausgabensteuerung in Berlin – ein Zwischenstand

Die Sozialausgaben steigen in Deutschland und Berlin seit Jahren. Die Ursachen dafür sind komplex. Um den Kostensteigerungen entgegenzuwirken, gibt es das Projekt der effizienten Sozialausgabensteuerung (Rote Nr. 2157 J). Dabei geht es uns nicht darum, Sozialleistungen pauschal zu kürzen, sondern Fehlanreize abzubauen, Transparenz zu erhöhen und den Mitteleinsatz zielgenauer zu gestalten – bei gleichzeitiger Wahrung fachlicher Qualitätsstandards.

Die Umsetzung aller 32 Maßnahmen wird künftig quartalsweise durch die Projektgremien überprüft. Parallel dazu wird ein Konzept zur systematischen Wirkungsmessung entwickelt, das finanzielle Einspareffekte stets im Zusammenhang mit der fachlichen Qualität der Leistungen bewertet. Wichtig zu wissen: Grundlage der Sozialausgaben ist das Sozialstaatprinzip (Art. 20 GG). Dabei müssen primär zwei Ziele erreicht werden: die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates insgesamt und eine bedarfsgerechte Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge. Berlin steht daher vor der Herausforderung, soziale Leistungen zuverlässig zu finanzieren und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte langfristig tragfähig zu halten. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel möglichst wirksam und effizient einzusetzen, damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird, ohne die finanziellen Möglichkeiten des Landes zu überfordern.

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Berliner Videodolmetsch-Dienst AVD wächst – und stößt an Grenzen

Vor einem Jahr berichteten wir über den Start des Audio-Videodolmetsch-Pilotprojekts (AVD) der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Integration und Antidiskriminierung. Das Ziel: Die Berliner Verwaltung sollte durch spontane oder terminierte Dolmetschdienste barrierefreier und effizienter werden. Das Pilotprojekt läuft aktuell in seiner zweiten Phase (2026–2027), in der der Dienst schrittweise auf weitere Verwaltungseinheiten mit direktem Kundenkontakt ausgeweitet werden soll. Ab 2027 ist eine neue Ausschreibung erforderlich, da der aktuelle Vertrag Ende 2026 ausläuft. Die Senatsverwaltung prüft zudem, ob ein flächendeckendes Ausrollen ab 2028 möglich ist. Dafür müssen technische Rahmenbedingungen (Datenschutz, IT-Architektur, Integration in den BerlinPC) und Finanzierungsfragen geklärt werden. Ziel sollte ein Basisdienst Audio-Videodolmetschen sein, der allen Beschäftigten der Berliner Verwaltung bereitsteht.

Zwei Berichte (Rote Nr. 1799 B und Rote Nr. 1799 C) stellen konkret dar, wo das Projekt steht. Von Oktober 2024 bis Oktober 2025 wurden 4.381 Einsätze mit einem Gesamtumfang von 76.517 Minuten in Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Sozialämtern, Schulen, Kitas und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) durchgeführt. Besonders in den Bezirken Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf sowie im Willkommenszentrum wird der Dienst intensiv genutzt. Allein 2025 hat sich die Zahl der aktiven Kooperationspartner verdoppelt. Der Bedarf nach dem AVD-Dienst ist enorm – und entlastet die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung spürbar.

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Bezirksfinanzierung: Reformprozess läuft – Umsetzung braucht Zeit

Die Berliner Bezirksfinanzierung bleibt eine Dauerbaustelle. Nach über einem Jahr seit Abschluss der Evaluation ist erst jede siebte Maßnahme umgesetzt – und viele der wichtigsten Vorhaben, etwa bei Investitionen und Produktbudgetierung, werden frühestens mit dem Haushalt 2028/29 wirksam. Der aktuelle Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen (UA BezPHPW 0267 E, Rote Nr. 0572 H) vom 17. Juni 2026 zeigt: Von 67 Maßnahmen wurden erst 10 umgesetzt und 41 sind in der Prüfung oder Umsetzung. Zur Begleitung der weiteren Umsetzung hat ein Gremium aus den ehemaligen Mitgliedern der Evaluations-AG seine Arbeit aufgenommen. Der nächste Bericht ist für 2027 vorgesehen. Die strukturellen Weichen sind gestellt – jetzt kommt es auf konsequente Umsetzung an.

Die einzelnen Maßnahmen wurden im Oktober 2025 im Abschlussbericht zur Bezirksfinanzierung identifiziert. Sie bilden ein ambitioniertes Reformprogramm. Folgend eine kurze Übersicht zum Fortschritt in den einzelnen Handlungsfeldern.

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Datenschutzbericht 2025: Mehr Beschwerden, wenig Befugnisse

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Auf 216 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und werden besondere Fälle vorgestellt. Darin kritisiert die Behörde, dass ihr gegenüber Polizei und Justiz nach wie vor wirksame Durchsetzungsbefugnisse fehlen – ein Zustand, den sie als Verstoß gegen europäisches Recht bewertet. Der Bericht ist auf der Homepage abrufbar. Die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.

Drei Fälle aus dem Bericht geben einen Eindruck der Arbeit der BlnBDI: Erstens beantragte die Behörde die Sperrung der chinesischen KI-App DeepSeek in den deutschen App-Stores von Google und Apple, da der Dienst personenbezogene Daten – darunter alle Texteingaben und Chatverläufe – rechtswidrig auf Servern in China speichert. Beide Konzerne lehnten die Sperrung ab; die BlnBDI kündigte an, Beschwerde einzulegen (S. 69). Zweitens verhängte die Behörde Bußgelder gegen Berliner Polizeibeamt:innen, die ohne dienstlichen Anlass Daten aus der Polizeidatenbank POLIKS abgerufen hatten – etwa um einen eigenen laufenden Strafvorgang einzusehen oder eine Kollegin zu bespitzeln (S. 41). Drittens stellte die BlnBDI fest, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nach einem Hackerangriff auf einen Dienstleister, bei dem rund 180.000 Kundendatensätze abgeflossen waren, ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hatten: Die BVG hatte schlicht nicht nachgeprüft, ob der Dienstleister die Daten nach Abschluss des Auftrags auch tatsächlich gelöscht hatte – was den Angriff nach Einschätzung der Behörde hätte verhindern können (S. 126).

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