Senat setzt Trassenvorhaltung für Nahverkehrstangente durch
Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeichnung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsantrag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfreistellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehrstangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Freistellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Landes Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Widerspruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nahverkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.