Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Berlin Demokratie Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Zuständigkeit für ALLRIS weiter unklar

Die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen nutzen das sogenannte ALLRIS (Ratsinformationssystem von CC e-gov GmbH). ALLRIS umfasst derzeit die folgenden Module: ALLRIS-Sitzungsdienst als Basiskomponente und ALLRIS-Sitzungsgeld (SG), ALLRIS-Bürgerinfo-BI (Zugang für die Öffentlichkeit), ALLRIS-Amtsinfo-AI (Zugang für Bezirksamtsmitarbeiter*innen) und ALLRIS-Ratsinfo-RI (Zugang für die Kommunalpolitiker*innen).

ALLRIS ist damit die zentrale Software für die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Bezirken Berlin. Hier zum Beispiel die Übersicht der Drucksachen in Marzahn-Hellersdorf). Wesentliche Herausforderung ist aktuell ein anstehendes Upgrade des Allrissystems auf die Version 4.0. Das Problem: die Verfahrensverantwortung (Zuständigkeit) für ALLRIS ist unklar.

Eine Taskforce aus Vertreter*innen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirke und des ITDZ soll nun immerhin das Update-Problem gemeinsam lösen, ohne das wirklich jemand die Verantwortung übernimmt.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Wohnungsbau Bisamstraße: Erste Bauarbeiten noch in diesem Jahr

Das Gelände zwischen Bisamstraße und Landesgrenze zum Land Brandenburg wird von der degewo als Wohnstandort weiterentwickelt. Nach vielen Debatten ohne wirkliche Einigung sollen noch in diesem Jahr die ersten Bauarbeiten starten (Drucksache 19/20526). Konkret werden erste Maßnahmen auf dem Baufeld erfolgen. Der Mietwohnungsbau soll dann voraussichtlich im Jahr 2027 fertiggestellt werden.

Die degewo plant an diesem Standort hauptsächlich der Nachfrage nach Familienwohnungen nachkommen und wird dazu 248 Mietwohnungen errichten. 51 Grundstücke sind darüber hinaus für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. Es bleibt aber wohl dabei: zu den bezirklichen Wünschen konnte kein Konsens erzielt werden. Der Senat aus CDU und SPD sowie die degewo verfolgen deshalb im Wesentlichen die ursprüngliche Planung weiter. Es ist bedauerlich, dass es offenbar bei Senat und degewo keinen Willen gab, sich mit den Anwohner*innen zu verständigen.

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Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Senat 

Auch in Berlin weiter keine Open-Source Wahlsoftware

Bei den Wahlen in Brandenburg und Sachsen ist es zu Rechenfehlern gekommen. Ursache waren Probleme bei der eingesetzten Wahlsoftware. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies erneut zum Anlass genommen, die Offenlegung des Quellcodes der Wahlsoftware zu fordern.

Auch in Berlin wird eine proprietäre Wahlsoftware eingesetzt. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Rolle die Offenlegung des Quellcodes (Open Source) der Wahlsoftware in Berlin spielt (Drucksache 19/20409). Die Antwort zeigt das fehlende Problembewusstsein des Senats. Demnach ist ein offener Quellcode bisher kein Kriterium bei der Ausschreibung. Dazu verlängert sich der Vertrag für die derzeitig genutzte Wahlsoftware jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.

Bereits in den Jahren 2018 sowie 2020 hatte ich das Thema Wahlauswertungssoftware auf die politische Tagesordnung gesetzt. Ich bin überzeugt, dass auch im Jahr 2024 gilt: Wenn das Vertrauen in die Demokratie nicht immer wieder aufs Spiel gesetzt werden soll, dann müssen Informationen über Algorithmen und Softwareprodukte bei demokratischen Wahlen veröffentlicht werden, ohne dass überhaupt jemand danach fragen muss.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

KI in Berlin – (Selbst)Audit für die Berliner Verwaltung?

Vertrauenswürdige KI benötigt klare Normen und Standards. Nutzer:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Verwendung von KI-Systemen keine unerwünschten Verzerrungen aufweist, diversitätssensibel und inklusiv ist und Diskriminierung vermeidet. Mit Qualitätskriterien, Schulungen und einem (Selbst-)Audit bietet KIDD, ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt, mittlerweile mehrere Verfahren an, wie KI-Anwendungen in Unternehmen und Institutionen nicht nur effektiv, sondern auch ethisch und inklusiv im Sinne des AI Acts der Europäischen Union eingeführt werden können, um gute Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu befördern. Der KIDD-Prozess bietet Unternehmen die Möglichkeit, in drei Schritten ein betriebsinternes (Selbst-)Audit durchzuführen und ist als Best-Practise-Beispiel in der KI-Normungsroadmap von DIN aufgeführt.

Ich habe die Berichte zum Anlass genommen, mal zu fragen ob die Berliner Verwaltung ähnliche (Selbst-)Audit-Verfahren einsetzt (Drucksache 19/20229). In der Antwort gesteht der Senat: Das BMAS-geförderte Projekt “KIDD” zur ethischen KI-Einführung ist dem Senat zwar bekannt, aber eine tiefere Auseinandersetzung fehlt. Audit-Verfahren für KI-Technologien werden in der Berliner Verwaltung aktuell keine eingesetzt. Immerhin hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat im Jahr 2023 die Rechtsexpertise „Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Formulierung von Richtlinien zur Entwicklung (Vergabe der Entwicklung) und Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Oktober im Rahmen des Berichtsauftrags dem Hauptausschuss berichtet werden.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat daher auf, eine ressortübergreifende KI-Governance zu etablieren. Unser Antrag “Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen” befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 19/1670).

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Abgeordnetenhaus Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) endlich umsetzen

Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, mehrere Monate bis Jahre Aufenthalt umfunktionierte Hostels ist die Realität für zu viele wohnungslose Menschen in Berlin. Um das zu ändern, wird in Berlin seit Jahren am Vorhaben “Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)” gearbeitet. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung sowie gesamtstädtische Belegungssteuerung per Knopfdruck sowie die Etablierung einer soliden Datenbasis, die statistische Auswertungen zu Personengruppen und Unterbringungsformen zulässt. Obwohl die Umsetzung noch aussteht, hat der Senat inzwischen einen Abschlussbericht des Vorbereitungsprojektes vorgelegt (Rote Nummer 1788).

Wichtig ist, dass die Umsetzung jetzt endlich angepackt wird. Denn Berlin hat weiter zu wenige öffentlich-rechtliche Unterkünfte für wohnungslose Menschen. Daher ist seit Jahren Praxis, Menschen auf Grundlage des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Hostels oder ähnlichem unterzubringen. Das ist vor allem teuer. Bis zu 600 Euro pro Kopf im Monat zahlt das Land dafür. Die Untergebrachten haben meist keine Privatsphäre, da Einzelzimmer leider die Seltenheit sind. Was als Übergangslösung für die Betroffenen gedacht war, hat sich zu einem Daueraufenthalt entwickelt. GStU soll dies endlich ändern. Doch selbst das IT-Verfahren läuft noch nicht vollständig und auch der Gesetzesentwurf für die nötigen Anpassungen liegt noch nicht vor. Der Bericht lässt auch durchblicken, woran es lag: Mangel an qualifiziertem Personal, häufige Mitarbeiterwechsel und die begrenzten Ressourcen der beteiligten Behörden. Eine gute funktionierende technische Ausstattung gab es auch nicht, so musste statt mit einem Projektmanagementtool mit Excel gearbeitet werden.

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Hellersdorf IGA 2017 Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Weiter keine Anerkennung von VBB-Tickets bei der Seilbahn in den Gärten der Welt

Immer wieder, besonders vor Wahlen, wurden gefordert, die Seilbahn zu einem Teil des ÖPNV zu machen. Ich habe den Senat aus CDU und SPD gefragt, wie es um die Pläne steht (Drucksache 19/20180).

Die Antwort ist deutlich: “Nach Einschätzung des Senats und der BVG handelt es sich bei der Seilbahn in den Gärten der Welt um eine Anlage zur Binnenerschließung der Gärten der Welt und des Kienbergparks mit überwiegend touristischem Charakter und kaum verkehrlicher Erschließungswirkung bezogen auf die Umgebung im Sinne eines Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zur Erschließung des Umfelds der Gärten der Welt und des Kienbergparks ist weiterhin der Betrieb der Buslinien 191, 291 und 195 auf fast gleicher Relation erforderlich. […] Eine Umsetzung der Anerkennung von VBB-Fahrscheinen wäre daher bislang nur manuell mit hohem personellen Aufwand durch zusätzliches Kontrollpersonal möglich. […] Vor diesem Hintergrund konnte die Anerkennung von VBB-Fahrscheinen bei der Seilbahn in den Gärten der Welt bislang noch nicht umgesetzt werden.”

Damit ist das Thema bis zu den nächsten Wahlen offenbar vom Tisch. Bis 2026 wird der Senat aus SPD und CDU keine Anerkennung von VBB-Fahrscheinen bei der Seilbahn in den Gärten der Welt umsetzen. Das ist bedauerlich, schafft aber zumindest Klarheit für die kommenden Jahre.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

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Termin im Bürgeramt: 14-Tage-Ziel umsetzen

Die Bürgerämter sind das Aushängeschild unserer Verwaltung. Mit dem Ziel, dass die Berliner*innen innerhalb von 14-Tagen einen Termin in den Bürgerämtern erhalten, gibt es ein Jahren ein Qualitätsziel für die Berliner Verwaltung. Leider wird dieses “einfache” Ziel seit Jahren verfehlt. Mit dem jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zeigt der Senat den aktuellen Stand der Bemühungen (Bericht 0082 B).

Klar ist: statt das Ziel in Frage zu stellen, wie es der Regierende in einer Pressekonferenz tat, müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden das 14-Tage-Ziel endlich zu erreichen. Ob neuer Personalausweis oder Ummeldung, der Anspruch ist: ein Termin innerhalb von 14 Tagen.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Transparenzregister: Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)

Anfang Mai hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Senat aufgefordert, ein Transparenzregister für Künstliche Intelligenz (KI) für Berlin zu schaffen und so das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Solch ein Transparenzregister für KI ist auch nicht schwer umzusetzen. Im Mai hatte ich als Beispiel die nötigen Informationen zum Einsatz von Watson bei der Senatsverwaltung für Finanzen abgefragt und veröffentlicht.

Als zweites Beispiel habe ich mir das Thema “Steuerfestsetzung mittels Risikomanagementsystem (RMS)” bei der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommen (Drucksache 19/19967) und den entsprechenden Transparenzeintrag nach dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities nachgebaut. Der Eintrag kann als .csv heruntergeladen werden und ich stelle diesen dem Senat gerne für das Open-Data-Portal oder als weiteren Eintrag für ein Transparenzregister zur Verfügung. Der Eintrag umfasst die wichtigsten Angaben nach dem Eurocities-Standard.

Das Beispiel zeigt, dass es schon mit einer einfachen Website auf Berlin.de möglich wäre, ein Transparenzregister wie in Helsinki herzustellen.

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