Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Bleibt der Regionalhalt in Springpfuhl auf der Strecke?

Das Bekenntnis zur Planung der Nahverkehrstagengte war immer mit der Erwartung verbinden, als ersten Schritt einen Regionalhalt in Springpfuhl zu schaffen. Bisher galt: einen zweiten Bahnsteig braucht es in jedem Fall. Dieser kann schon gebaut werden, damit die heute dort vorbeifahrenden Regionalzüge halten können. Damit würde eines der einwohnerstärksten östlichen Wohngebiete eine umsteigefreie Bahnverbindung von Bernau über Lichtenberg, Ostkreuz, Schöneweide in Richtung BBI erhalten. Klar ist seit langem: “es existieren jedoch dafür Trassenfreihaltungen. Grundsätzlich wäre ein Regionalbahnsteig am S-Bahnhof Springpfuhl, insbesondere zur Anbindung des Flughafens, zur Erschließung der Großwohngebiete Marzahn – Hellersdorf wichtig.”

Auf meine Anfrage zum Stand der Planungen für die Nahverkehrstagengte scheint sich der Senat nun von dem Ziel zu verabschieden: “Mit der Entscheidung des Berliner Senats, die Planungen der NVT Süd für eine S-Bahnlösung fortzusetzen, würde ein Regionalverkehrshalt die S-Bahnplanungen konterkarieren” (Drucksache 19/24719). So richtig nachvollziehbar ist das nicht. Ein neuer Bahnsteig der erstmal für den Regionalhalt genutzt wird, kann später ja S-Bahnsteig werden. Denn eine Realisierung der Nahverkehrstagengte erscheint kurzfristig nicht möglich. Und selbst wenn der Regionalhalt nur 5-10 Jahre bliebe, wäre es eine Verbesserung für die Menschen in Marzahn.

Der nächste Schritt in Sachen Nahverkehrstangente ist die Wirtschaftlichkeits­betrachtung. Hierzu heißt es nur: “Die Erstabschätzung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit befindet sich kurz vor dem Abschluss. Bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit werde dein Senatsbeschluss im ersten Halbjahr 2026 angestrebt.” Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden. Danach soll ein Beschluss des Lenkungskreises i2030 zur Aufnahme der Maßnahme in das i2030-Teilprojekt zur Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes folgen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Senat Verwaltung 

Berlins neue Open-Source-Strategie ist unambitioniert

Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz wurde am 12. Januar 2026 die von Wirtschaft und Zivilgesellschaft lang erwartete Open-Source-Strategie für Berlin vorgestellt. Mein Fazit: die Strategie ist ein wichtiger Schritt, aber angesichts der Weltlage zu unambitioniert. Der Anspruch 2026 lediglich eine zentrale Funktion zur Koordination zu etablieren, ist zu wenig für einen Regierenden Bürgermeister, der die Digitalisierung einmal zur Chefsache machen wollte. Mit der Strategie läuft der Senat mal wieder den eigenen Sonntagsreden hinterher.

Zuletzt musste der Senat selbst eingestehen , dass von 82 Fachverfahren in der IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) nur fünf nach einem zweiten Blick wirklich als Open-Source-Software gelten können. Mindestens 36 sind in Wahrheit Closed Source. Dem Senat fehlt offenkundig es an Wissen und am Willen, die digitale Souveränität wirklich voranzubringen. Das Scheitern zeigt sich beispielhaft an OpenDesk. Mit dieser Open-Source-Software-Suite liegt eine geeignete Option vor, die inzwischen sogar vom Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt wird. In Berlin trotz mehrfacher Hinweise: Fehlanzeige.

Wie kann die Strategie schneller mit Leben gefüllt werden? Im ersten Quartal 2026 wirklich erfassen, wie viel Open Source in Berlin eingesetzt wird. Diese dann auf OpenCode veröffentlichen (sofern das nicht im Einzelfall schon erfolgt ist). Gleichzeitig Mitarbeiter*innen in der Verwaltung schulen, besonders in den Vergabestellen. Ich halte es für möglich bis Ende 2026 einen Plan zu entwickeln: Wann kann welche Softwarelösung durch eine Open-Source-Alternative abgelöst werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

(Zwischen)Stand der Aufgabenerhebung für die Berliner Verwaltung

Im Juni haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken darauf geeinigt, Berlin eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung zu verpassen. Die Grundlagen sind das neue Landesorganisationsgesetz (LOG; Drucksache 19/2353, Änderungsantrag) sowie die zugehörige Verfassungsänderung (Drucksache 19/2352, Änderungsantrag). Nun rückt ein Meilenstein der Umsetzung näher. Denn Anfang 2026 sollen die Aufgabenerhebung abgeschlossen sein. Es wird dann erstmalig in Deutschland eine nahezu vollständige Übersicht der Aufgaben von Senat, Landesämtern und Bezirken geben.

Bis Oktober wurden rund 1.643 Aufgaben erfasst. Davon waren noch 58 Klärungsfälle zu lösen (Klärung, wer ist eigentlich zuständig). Allerdings zeigt allein die Benennung der Handlungsfelder innerhalb der einzelnen Politikfelder deutliche Qualitätsunterschiede (Rote Nummer 2488, Bericht 29, Seite 69). Das ist in meinen Augen aber kein Problem, solange die Senatskanzlei nun in eine Phase der Qualitätssicherung einsteigt und Anfang 2026 der Aufgabenkatalog ein Mindestmaß an Qualität aufweist.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Berlin reist die Frist für das Update von Windows 10 auf Windows 11

Schon im Juni zeichnete sich ab: die Berliner Verwaltung wird das notwendige Update von Windows 10 auf Windows 11 nicht schaffen. Bereits am 14. Oktober 2025 läuft der reguläre Support für Windows 10 aus. Das bedeutet: Es gibt keine kostenlosen Softwareupdates und Sicherheitspatches mehr. Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz nannte der Senat nun die betroffenen Verwaltungen:

  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Landesamt für Einwanderung
  • Bezirk Spandau
  • Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Bezirk Pankow

Die Planungen der Umstellung begannen immerhin bereits im Mai 2023. Doch schon im Februar 2025 zeichnete sich ab, dass der Senat sich zeitlich verkalkuliert hatte (Drucksache 19/21464). Wir haben früh auf die Probleme und die drohenden Mehrkosten hingewiesen. Genaue Zahlen fehlen noch. Wir werden diese erfragen. Das veraltete IT-Software teuer ist, hat zuletzt auch der Bericht des ITDZ (Bericht 0330 A) gezeigt – veraltete Fachverfahren kosten knapp 415 Prozent mehr als aktuelle.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf – Grundstückskauf erfolgt

Bereits seit einigen Jahren setze ich mich für einen Neubau der Freiwilligen Feuerwehr in Mahlsdorf an einem neuen Standort ein. Nun sind die Vertragsverhandlungen mit der Aroundtown SA für den Ankauf des Grundstücks in der Landsberger Str. 4, 6, 8 für den Ersatzneubau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf finalisiert und der Kaufvertrag beurkundungsreif. Dies geht aus einem Bericht an den Innenausschuss hervor (Vorgang 0235, S. 474 und S. 502).

Update vom 10. Oktober 2025: Die Vertragsverhandlungen mit der Aroundtown SA für den Ankauf des Grundstücks in der Landsberger Str. 4, 6, 8 für den Ersatzneubau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf sind finalisiert, der Kaufvertrag ist beurkundungsreif. Geplant ist am neuen Standort ein zeitgemäßer Modulbau Typ XL mit 5 Stellplätzen. Nach Ankauf des Grundstücks starten dann direkt die Planung für den Bau. Nach vielen Jahren geht es endlich voran.

Damit scheint ein Ende der langen Vertragsverhandlungen zwischen Land und dem Eigentümer greifbar. Der Ankauf des Grundstücks ist demnach noch in diesem Jahr vorgesehen. Weitere Planungen für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr in Mahlsdorf beginnen nach dem Kauf. Ein Zeitplan für die weitern Planungen gibt es daher noch nicht. Die nächsten Schritte sind nun eine anschließende konkrete Planung, die Ausschreibung sowie die Bauumsetzung. Diese müssen nun zügig angegangen werden. Mahlsdorf und die Einsatzkräfte der Freiwillige Feuerwehr brauchen endlich ihre neue Wache.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Abschlussdokumentation zur Neuordnung der Bezirksfinanzierung veröffentlicht

Nach der Verwaltungsreform ist vor der Reform der Finanzierung der Berliner Bezirke. Parallel zur Arbeit am neuen Landesorganisationsgesetz hat eine Arbeitsgruppe auf Einladung der Finanzverwaltung an Vorschlägen gearbeitet. Nun liegt der „Abschlussdokumentation zur Neuordnung der Bezirksfinanzierung“ vor. Darin enthalten ist die wissenschaftliche Studie “Vergleich der Berliner Bezirksfinanzierung mit anderen kommunalen Finanzierungssystemen“.

Auf zusammen 195 Seiten findet sich in der Abschlussdokumentation diverse Problembeschreibung und Lösungsansätze zu aktuellen Regelungen zur Finanzierung der Berliner Bezirke. Die folgende Grafik zeigt die Kriterien, die den Debatten zu Grunde lagen.

„Evaluationskriterien“ Grafik aus Bericht Nr. 0267C S.18
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Berliner Digitalisierung weiter im Blindflug – Chefsache bleibt Papiertieger

Das Thema Digitalisierung hat der Regierende Bürgermeister mit seinem Amtsantritt zur Chefsache erklärt … zumindest auf dem Papier und in Sonntagsreden. Doch die hohen Erwartungen werden bisher enttäuscht. Eine Reihe von Berichten aus den laufenden Haushaltsberatungen legt die Arbeitsverweigerung schonungslos offen. Während selbst die IKT-Staatssekretärin vom Bedarf für einen echten Digitalhaushalt redet, ist davon im Senatsbeschluss nichts zu finden. Im Gegenteil wurden zentrale Mittel reduziert und durch das Prinzip “Hoffnung, dass irgendwer schon das richtige tut” ersetzt. Berlin hat mehr verdient!

Die folgenden Zitate aus den Berichten sprechen Bände:

  • “Eine echte Verfahrensverantwortung existiert seitdem nicht mehr.”
  • “Einen einheitlichen Aktenplan für alle Berliner Behörden festzulegen, unabhängig von der verwendeten Software zur Digitalen Akte, liegt derzeit nicht in der Verantwortung der Senatskanzlei.”
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Fünf Anwendungsfälle für den Berlin Data Hub

Die Berliner Verwaltung soll befähigt werden, Daten systematisch als Entscheidungs- und Innovationsressource zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird der Data Hub Berlin als erste zentrale Berliner Dateninfrastruktur aufgebaut, die ein vernetztes, datenbasiertes Arbeiten ermöglicht. Bei dem Data Hub Berlin handelt es sich um eine skalierbare und modular aufgebaute Urbane Datenplattform, die mit anderen föderalen, nationalen und europäischen Datenräumen interoperabel ist (Rote Nummer 0132, Bericht 028b, S. 47).

Seit Mitte 2024 wird die Entwicklung des „Berlin Data Hub“ durch die Gruppe Smart City und Datenmanagement in der Senatskanzlei Berlin gesteuert und auf zwei Pfaden vorangetrieben. Einerseits wird im Rahmen eines Testbetriebs eine prototypische Plattforminstanz als Proof of Concept durch die Technologiestiftung Berlin (TSB) aufgebaut und entwickelt. Diese basiert auf dem Open-Source und modular aufgebauten Technologie-Stack CIVITAS CORE des Vereins Civitas Connect e.V.. Anfang Mai hat das Data Hub Team der TSB die Datenplattform erfolgreich in Betrieb genommen. Derzeit läuft die Umsetzung von fünf ersten Use Cases in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirke. Für 2026 ist eine erneute Projektförderung für die Technologiestiftung Berlin zur Umsetzung komplexerer Use Cases geplant.

Parallel dazu beauftragte die Senatskanzlei im März 2025 einen externen Dienstleister, um ein Konzept für die Überführung des Prototyps in den Echtbetrieb und in das Berliner Landesnetz zu erarbeiten. Dabei werden die bereits in der Vergangenheit erbrachten Bemühungen des Landes zur Etablierung eines Data Hubs sowie die Ergebnisse einer im Juli 2024 durch den Bereich Smart City und Datenmanagement durchgeführten senatsweiten Bedarfs- und Anforderungsabfrage berücksichtigt. Die Finalisierung des Konzepts ist für Dezember 2025 geplant. Aus diesem Konzept werden weitere notwendige Aufgabenfelder und Meilensteine für 2026/2027 abgeleitet.

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Kein VBB-Tarif für die Seilbahn an den Gärten der Welt

Die Anerkennung von VBB-Tickets für die Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf ist vom Tisch. Dies hat mir der Senat auf eine aktuelle Anfrage bestätigt (Drucksache 19/23797). Selbst die 1 Million Euro im Haushalt haben nicht gereicht das Ziel zu erreichen. Das Geld wurde einfach in den regulären Betrieb der Seilbahn gesteckt. Ob das gegen das Haushaltsgesetz verstößt ist unklar. Immerhin wurde darin klar festgelegt: „Die Kosten der Akzeptanz von VBB-Fahrausweisen bei der Seilbahn Kienberg werden bei Kapitel 0750, Titel 68203 in Höhe von 1 Mio. Euro/Jahr nachgewiesen (Zuschuss an die Grün Berlin GmbH“)”.

Auch für die Zukunft ist der Senat klar: Die Anerkennung von Einzelfahrausweisen oder Zeitfahrkarten (wie z. B. der VBB-Jahreskarte) des VBB ist derzeit technisch nicht umsetzbar. Es gibt daher keine Planungen für eine Integration in den VBB-Tarif für die nächsten Jahre. Auch im neuen Entwurf für den Landeshaushalt fehlt das Geld und eine entsprechende Vorsorge. Damit ist das Vorhaben von SPD und CDU aus dem Wahlkampf endgültig gescheitert.

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