Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mobilität

Öffentlicher Nahverkehr sowie Straßen-/Fuß- und Radverkehr

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Keine Verbesserung beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Sicht

Das Thema Verkehrssicherheit beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf-Süd wird immer wieder an mich herangetragen. Zuletzt im Juni 2025 wurde ein 74-jähriger Fußgänger beim Überqueren von einem Transporter erfasst und lebensgefährlich verletzt. Anlass genug um mal zu fragen was Senat und Bezirksamt planen, um das Überqueren für Fußgänger*innen zu erleichtern (Drucksache 19/24183).

Die Antwort ist uneinsichtig: “Es ist […] keine besondere Gefährdung zu erkennen. Der sich dennoch im November 2024 ereignete tragische Verkehrsunfall einer Seniorin wurde von der Verkehrsunfallkommission eingehend betrachtet. Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser mit einer Veränderung der örtlichen Infrastruktur hätte verhindert werden können.” Auch alle bekannten Wünsch an konkreten Orten besser über die Straße zu kommen, scheinen keinen Eindruck zu machen. So heißt es: “Dem Senat sind Wünsche bekannt, am Knotenpunkt Chemnitzer Straße/Heerstraße den dort vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) durch eine Lichtzeichenanlage zu ersetzen. Die vorhandene FGÜ-Regelung mit einer Mittelinsel bietet jedoch eine ausreichende Sicherheit beim Queren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-86 wird die Notwendigkeit einer LSA-Regelung am Knoten Chemnitzer Straße / Am Niederfeld geprüft. Das Ergebnis hierzu ist dem Senat jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus prüft die […] Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ […] zurzeit den Standort Chemnitzer Straße / Mieltschiner Straße, inwiefern dort eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich und möglich ist. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Kurz: Verbesserungen sind nicht absehbar. Bereits Anfang 2024 hatte ich eine nach einem sicheren Überweg in Höhe der Bushaltestelle Achardstraße gefragt. Auch dieser wurden abgelehnt. Immerhin für die Zeit nach 2029 gibt es ein wenig Hoffnung.

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Sauberkeit am Bahnhof Mahlsdorf lässt zu wünschen übrig – neuer Aufzug für 2029 geplant

So richtig zufriedenstellend ist der allgemeine Zustand des Bahnhofs Mahlsdorf nicht. Insbesondere Zugänge und Aufzüge sind immer wieder in einem unsauberen Zustand. Hinzu kommt eine teilweise starke Geruchsbelästigung. Ich habe daher den Senat gefragt, was aus dem „ganzheitlichen Konzept“ zur Aufwertung des Bahnhofs Mahlsdorf geworden ist. Die Antwort ist ernüchternd. So gibt es Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch eines Aufzugs, neue Monitore, geplantes Dach 2034), die jedoch kein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Konkret heißt es kurz: die Aufenthaltsqualität und die Barrierefreiheit am S Bahnhof Mahlsdorf sei verbessert worden (Drucksache 19/24135).

Wie erleben sie Sauberkeit und Barrierfreiheit rund um den Bahnhof Mahlsdorf? Schreiben Sie mir.

Immerhin soll nach meiner Anfrage der Allgemeine Außendienst des Ordnungsamts zukünftig regelmäßig Sauberkeit und Ordnung kontrollieren. Bereits vorher wurden von der BSR zusätzliche Papierkörbe wurden aufgestellt. Zu dem Zustand der Aufzüge teilte die zuständige Deutsche Bahn AG mit, im Jahr 2025 wiesen die Aufzüge eine Verfügbarkeit von 97,8 Prozent auf. Im Jahr 2024 waren es 97,2 Prozent. Die Instandsetzung von Defekten erfolge im Rahmen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie Ressourcen der Hersteller und Dienstleister in vereinbarten Fristen. Darüber hinaus erneuere die Deutsche Bahn AG Anlagen im Rahmen definierter Austauschprogramme. 2024 ist Mahlsdorf bereits mit neuen und somit moderneren Zuginformationsmonitoren ausgestattet worden.

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Kein Fortschritt bei den Planungen für die Nahverkehrstangente (Schienen-TVO)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Senat über den Sachstand zur Nahverkehrstangente (NVT oder auch Schienen-TVO) berichtet (Bericht an den Mobilitätsausschuss). Die Nahverkehrstangente soll eine Schienenverbindung vom Berliner Osten (Springpfuhl/Biesdorf-Süd) zum Flughafen­korridor schaffen und so die stark belasteten radialen S-Bahn-Strecken entlasten und neue Umsteigebeziehungen im Südosten Berlins ermöglichen. So richtig voran kommen die Planungen aber nicht.

Die bisherigen Planungen umfassen eine Trassierungsstudie (2021–2023), fahrplan­technologische Untersuchungen (2023), einen Systementscheid (2024) und eine betriebswissenschaftliche Prüfung (2024). Seit Mai 2025 läuft die Wirtschaftlichkeits­betrachtung, die Grundlage für den Senatsbeschluss zur Fortführung bildet. Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden; ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.

Besonders kritisch ist das Verhältnis zur Tangentialverbindung Ost (TVO), die im selben Korridor verläuft. Zwar gilt die parallele Realisierung laut Senatsverwaltung als technisch möglich, doch zwingt die Straßenplanung zu Trassenverschiebungen der NVT und kann Kosten sowie Nutzen-Kosten-Relation verschlechtern. Damit droht die TVO-Trasse die Förderfähigkeit und Zukunft der NVT zu gefährden. Bündnis 90/Die Grünen fordern vom Senat daher, die Planungen der Nahverkehrstangente in den Mittelpunkt zu stellen. Eine zügige Realisierung der Nahverkehrstangente hat absolute Priorität. Wenn die TVO dem im Weg steht, müssen die Planungen der TVO gestoppt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ informiere ich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung.
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der Entwurf des Berliner Landeshaushalts 2026/2027.
Außerdem stelle ich zwei neue Anträge meiner Fraktion vor: „Flex:Unit gegen Personalmangel“ (Drucksache 19/2630) und „Beirat für digitale Nutzer*innenfreundlichkeit“ (Drucksache 19/2629).

Viel Spaß beim Lesen!

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Kein VBB-Tarif für die Seilbahn an den Gärten der Welt

Die Anerkennung von VBB-Tickets für die Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf ist vom Tisch. Dies hat mir der Senat auf eine aktuelle Anfrage bestätigt (Drucksache 19/23797). Selbst die 1 Million Euro im Haushalt haben nicht gereicht das Ziel zu erreichen. Das Geld wurde einfach in den regulären Betrieb der Seilbahn gesteckt. Ob das gegen das Haushaltsgesetz verstößt ist unklar. Immerhin wurde darin klar festgelegt: „Die Kosten der Akzeptanz von VBB-Fahrausweisen bei der Seilbahn Kienberg werden bei Kapitel 0750, Titel 68203 in Höhe von 1 Mio. Euro/Jahr nachgewiesen (Zuschuss an die Grün Berlin GmbH“)”.

Auch für die Zukunft ist der Senat klar: Die Anerkennung von Einzelfahrausweisen oder Zeitfahrkarten (wie z. B. der VBB-Jahreskarte) des VBB ist derzeit technisch nicht umsetzbar. Es gibt daher keine Planungen für eine Integration in den VBB-Tarif für die nächsten Jahre. Auch im neuen Entwurf für den Landeshaushalt fehlt das Geld und eine entsprechende Vorsorge. Damit ist das Vorhaben von SPD und CDU aus dem Wahlkampf endgültig gescheitert.

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Medienbruchfreier Anwohnerparkausweis nicht vor Mitte 2026

Was andere Städte schon lange können, soll in Berlin noch mindestens 8 Monate brauchen. Die medienbruchfreie Digitalisierung der Verfahren für einen Anwohnerparkausweis. Dies geht aus einem Bericht zum Doppelhaushalt 2026/2027 hervor (Rote Nummer 0132, Bericht 087, S. 205).

Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden. Bereits im Mai diesen Jahres habe ich mich nach dem Vorhaben erkundigt (Drucksache 19/22417). So richtig viel ist also seitdem nicht passiert. Das ist angesichts der laufenden Haushaltsberatungen unverständlich. Wenn Fragen zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in diesem Rahmen nicht gelöst werden, wann dann?

Immerhin hat die SenMVKU gemeinsam mit dem LABO ein Fachkonzept für die Einführung digitaler Bewohnerparkausweise erstellt. Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen am gegenwärtigen Fachverfahren VOIS I PAM sowie der entsprechenden PAMOnlinekomponente. Die damit verbundenen Kosten sind bekannt. Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden zur Identifizierung sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sind jedoch noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Ab Auftragserteilung der SenMVKU ggü. dem LABO und der dortigen Beauftragung der Anpassungen am Fachverfahren ist grundsätzlich von 8 Monaten auszugehen, bis der digitale Bewohnerparkausweis tatsächlich eingeführt werden kann. Vor den Sommerferien 2026 ist also mit einer Umsetzung nicht zu rechnen.

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MUVA: Senat lässt mobilitätseingeschränkte Personen im Regen stehen

Mobilität am Stadtrand bleibt auf der Streichliste des Berliner Senats. Nach bereits der innovative Rufbus MUVA abgeschafft wurde, steht nun auch das Angebot für “mobilitätseingeschränkte Personen” auf der Kippe. Zuletzt konnten Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen MUVA als öffentliches Mobilitätsangebot nutzen. Der Rufbus fährt aktuell noch zu allen Haltestellen im Umkreis von 5km vom Abfahrtspunkt. Aber MUVA kann wohl nur noch bis Ende des Jahres als Zubringer zu Gesundheitsstandorten wie dem Krankenhaus Kaulsdorf genutzt werden. Mit MUVA können “mobilitätseingeschränkte Personen” bisher bequem zu Krankenhäusern oder sonstigen Praxen & Kliniken in ihrer Nähe fahren.

Eine aktuelle Anfrage macht wenig Hoffnung auf einen Fortbestand (Drucksache 19/23195). Ein im Ergebnis wirtschaftlicheres Angebot soll daher durch die Konzentration auf die im Gesetz benannte Zielgruppe und den dort benannten, konkreten Zweck erreicht werden, sowie durch die erfolgreiche Einbindung bereits vorhandener Beförderungsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen – insbesondere des Berliner Taxigewerbes mit seinen aktuell 151 Inklusionstaxen. Ob eine Integration weiterer Flotten von Dritten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die genannten großen Rollstühle, muss im weiteren Verfahren eruiert werden.

Das aktuelle Angebot stellt für Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten dar. Dieses Angebot wieder abzuschaffen ist ein trauriger Rückschritt für mobilitätseingeschränkte Personen und widerspricht dem immer wieder angekündigten Ausbau des ÖPNV-Angebotes auch am Stadtrand.

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Linksabbiegerampel für Kreuzung Pilgramer Straße, Landsberger Straße und Alt-Mahlsdorf

Die Kreuzung Pilgramer Straße / Landsberger Straße / Alt-Mahlsdorf wird künftig mit einer separaten Ampel für Linksabbieger ausgestattet. Dies hat der Berliner Senat auf Nachfrage bestätigt (Drucksache 19/23072). Damit wird ein Wunsch aus der Nachbarschaft umgesetzt. An der vielbefahrenen Kreuzung kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Unfällen, insbesondere beim Abbiegen nach links. Die neue Ampelschaltung soll den Verkehr besser regeln, kritische Situationen entschärfen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen.

Die Entscheidung des Senats ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit in Mahlsdorf. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung liegt derzeit noch nicht vor.

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Verlängerung der Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf erst 2035?

Die Verlängerung der Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Kaulsdorf wird offenbar auf die lange Bank geschoben (Drucksache 19/23025). Auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung antwortet der Senat: “Eine Umsetzung der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand ab Mitte der 2030er-Jahre vorgesehen.” Immerhin wird der Projektauftrag nach Aussage der DB AG aktuell finalisiert. Das Bauprojekt ist als Teil der Rahmenvereinbarung „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin“ vorgesehen. Aber der genannte Zeitplan muss nochmal auf den Prüfstand.

Der aktuelle Zustand mit dem Tunnel ist eine Zumutung; insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen. Die Aussicht in den kommenden 10 Jahren keine Verbesserung zu erleben, darf nicht das letzte Wort bleiben. Ich werde mich dafür einsetzen, die Maßnahmen früher umzusetzen. Immerhin hat das Land Berlin bereits 2018 die Verlängerung der vorhandenen Fußgängerüberführung bei der DB Station & Service AG bestellt. Gleichzeitig ist klar: die Unterhaltung des Tunnels durch die DB AG darf nicht weiter vernachlässigt werden. Ein Mindestmaß an Hygiene sollte auch in den kommenden Jahren möglich sein.

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