Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mobilität

Öffentlicher Nahverkehr sowie Straßen-/Fuß- und Radverkehr

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Mobilität in Marzahn-Hellersdorf auf der Agenda im Berliner Abgeordnetenhaus

Mobilität in Marzahn-Hellersdorf ist gerade “großes” Thema im Berliner Abgeordnetenhaus. Mit Anträgen von meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion für mehr Straßenbahnen (Vorgang 19/1154), einen Beirat für die Ortsumfahrung Ahrensfelde (Vorgang 19/1152) sowie die Nachrüstung der östlichen Bahnhöfe der U5 mit Aufzügen und Einsatz des BVG Muva-Aufzugersatzes (Vorgang 19/1153) werden diversen Anliegen auf die parlamentarische Agenda der kommenden Plenarsitzung gesetzt.

Konkret geht es in den Anträgen um Aufnahmen der Planungen im Straßenbahnnetz für den Lückenschluss Mahlsdorf – Hellersdorf sowie für die Trasse Marzahn – Hohenschönhausen (Wuhletalstraße), die Einberufung eines Bürgerbeirats (Planungsbeirat) für eine zeitgemäße Umplanung der Ortsumfahrung Ahrensfelde sowie zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit auf den östlichen U-Bahnhöfen der U5 durch die Nachrüstung von Aufzügen an den Bahnhöfen Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße sowie die Erweiterung des Gebiets des BVG Muva-Aufzugersatzes auf die östlichen Bahnhöfe der U5.

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Mehr Sicherheit auf Schulwegen in Marzahn-Hellersdorf

Anlässlich des Schulstartes habe ich mich nach dem Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen erkundigt (Drucksache 19/16341). Demnach werden und wurden in 2023 folgende Maßnahmen finanziert: FGÜs in der Marzahner Promenade, in der Janusz-Korczak-Straße 19/Fritz-Lang-Straße sowie in der Janusz-Korczak-Straße 6/Cottbuser Straße dazu Mittelinseln in der Janusz-Korczak-Straße/ Fritz-Lang-Platz, Louis-Lewin-Straße/ Adele-Sandrock-Straße (LÜFT-Teile) sowie der Kaulsdorfer Straße/Deutschhofer Allee.

Bereits angeordnete Maßnahmen sind die FGÜ Kemberger Straße i. H. nördliche Blumberger-Damm-Brücke sowie die Mittelinseln Köpenicker Straße 109/Straubinger Straße und in der Bitterfelder Straße/Walter-Felsenstein-Straße. Maßnahmen mit gestelltem Antrag auf Anordnung sind die FGÜ’s Heesestraße/ Schwabenallee, Marzahner Chaussee/Reiler Straße sowie Brodauer Straße/Adolfstraße (Schulbus-Haltestelle) und die Gehwegvorstreckung Peter-Huchel-Straße/ Bodo-Uhse-Straße (vor der dreieins-Grundschule)).

Aus der Antwort geht auch im Details hervor, an welchen Standorten wurden in Marzahn-Hellersdorf seit dem Jahr 2001 bislang Querungshilfen gebaut wurden.

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Mehr Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit

Zum Thema Tempo 30 wenden sich immer wieder Anwohner*innen an mich. Gerade in den Nebenstraßen im Siedlungsgebiet, in der Umgebung von ÖPNV-Haltestellen, Stadtteilzentren und anderen sozialen Einrichtungen ist das Rasen insbesondere für Kinder und ältere Menschen eine Gefahr. Doch Senat und Bezirk sind bei der Anordnung neuer Tempo 30 Gebiete unnötig zurückhaltend. Dabei bietet Tempo 30 eine Reihe von Vorteilen für die Sicherheit und Lebensqualität. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird das Unfallrisiko erheblich verringert. Langsameres Fahren ermöglicht den Fahrern eine bessere Reaktionszeit und verkürzt den Bremsweg, was insbesondere für Fußgänger und Radfahrer von großer Bedeutung ist. Studien haben gezeigt, dass Tempo 30 die Anzahl und Schwere von Verkehrsunfällen deutlich reduziert. Dazu kommt, dass die Einführung von Tempo 30 den Lärmpegel reduzieren kann.

Aus einer aktuellen Anfrage geht nun hervor, dass in ganz Marzahn-Hellersdorf nur auf 2 Abschnitten eine Ausweisung von Tempo 30 geprüft wird: Neue Grottkauer Straße zwischen Hellersdorfer Straße und Uckermarkstraße sowie Dahlwitzer Straße/Schongauer Straße (Drucksache 19/16340). Das ist zu wenig! Senat und Bezirksamt müssen mehr Anstrengungen unternehmen, Tempo 30 in allen Nebenstraßen und Wohngebieten einzuführen. Unsere Straßen und Gehwege müssen für alle sicher sein.

Zuletzt haben sich Bündnis 90/Die Grünen für Tempo 30 auf verschiedenen Straßen eingesetzt.

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Grabensprung-Brücke über die U5

Nachdem ich 2021 nach dem Zustand der Brücke über die U5 gefragt hatte, antwortet mir der Senat: “Als laufende Unterhaltungsmaßnahmen sind partielle Ausbesserungen des Korrosionsschutzes und die Erneuerung der bituminösen Fugenvergussmasse im Gehwegbelag vorgesehen.” Da bis heute keine wirklichen Verbesserungen zu erkennen sind, habe ich nochmal nachgefragt (Drucksache 19/16294).

Die Antwort zeigt, dass es kein Problembewusstsein gibt. Zwar bestätigt der Senat, dass die Füllstabgeländer des Bauwerkes vereinzelt Korrosionsschäden aufweisen. Eine Instandsetzung der Geländer ist trotzdem nicht vorgesehen. Die Beseitigung der lokalen Korrosionsschäden erfolgt weiter “nur” im Zuge der laufenden Bauwerksunterhaltung.

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Update zum Planungsstand der Schienen-TVO (Nahverkehrstangente)

Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf setzen sich seit Jahren dafür eingesetzt, die Schienen-TVO (Nahverkehrstangente) auf den Weg zu bringen.

Nun hat der Senat über die nächsten Schritte auf dem langen Weg zum Bau der Schienen-TVO (Nahverkehrstangente) in Biesdorf informiert (Drucksache 19/16271). Demnach ist die Trassierungsstudie für eine südliche Nahverkehrstangente (NVT) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) abgeschlossen. Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung nachgewiesen.

Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann aber erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen. So wurde im Mai 2023 die Bearbeitung einer fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.

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Fortschrittsbericht “Fahrrad Berlin” für 2022

Der Senat hat zu Ende Juni den Fortschrittsbericht „Fahrrad Berlin“ für 2022 vorgelegt. Seit 2019 erscheint der Fortschrittsbericht jährlich und legt die wesentliche Entwicklungen im Radverkehr dar. Klares Ergebnis: die Zahl von Radfahrenden in Berlin steigt deutlich, wie die Fahrradbarometer zeigen.

Die Maßnahmen und Erhebungen im Radverkehr sind im Fortschrittsbericht jährlich jeweils nach Bezirken sowie Berlinweit aufgeschlüsselt. Zusätzlich sind die Daten und der jeweilige Projektstand der Maßnahmen in der verwaltungsübergreifenden Datenbank, betriebenen von der infraVelo , erfasst und sind hier nach ihrem jeweiligen Umsetzungstand nachzulesen.

Der Radfortschrittsbericht von 2022 berichtet, dass im Jahr 200 insgesamt 26,5 Kilometern neu gebauter Strecke für sicheren Radverkehr umgesetzt wurde. Dabei lag erfreulicherweise im vergangenen Jahr der größte Teil der fertiggestellten Strecken außerhalb des S-Bahn Rings (15,9% gegenüber 10,5%). In Marzahn-Hellersdorf wurden leider nur 800 Meter Radverkehrswege fertiggestellt und damit ähnlich wenig wie im Jahr 2021.

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Wie steht’s um den L33-Ausbau und den Erhalt der Hönower Weiherkette

In letzter Zeit wurde ich immer wieder nach dem Stand der Planungen für die L33 gefragt. Noch im Jahr 2020 hieß es: “Der Landesbetrieb Straßenbau Brandenburg hat die Planungen für den weiteren Ausbau der L33 überarbeitet. Die Unterlagen werden in diesem Jahr ausgelegt.” Dies ist bekanntermaßen nicht erfolgt. Die Frage ist: wie lange bleibt das so? Der Senat hat mir inzwischen bestätigt, dass auch ein neuer Termin “Mitte 2023” nicht realistisch ist (Drucksache 19/15880).

Damit bleiben die konkreten Planungen weiter in den Schubladen der Ämter in Brandenburg. Ein paar konkrete Hinweis hat der Senat trotzdem mitgeteilt. Demnach kommt es entlang der „Hönower Weiherkette“ zu unvermeidbaren geringfügigen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet. Das betrifft am Bauanfang den Bereich am Knotenpunkt Stendaler Straße (Eingriff von ca. 12,00 m), den Knotenpunktbereich Louis-Lewin-Straße (Eingriff von ca. 32,00 m) und am Bauende einen Bereich am Hausseegraben (Eingriff von ca. 8,00 m). Wie gering die Eingriffe wirklich sind, werden wohl die genauen Karten zeigen. Ob ein Eingriff von 32 am Knotenpunktbereich Louis-Lewin-Straße wirklich unvermeidlich ist, stelle ich aber schon mal in Frage.

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Mehr Verkehrssicherheit und Tempo 30 auf der Cecilienstraße

Das Thema Verkehrssicherheit und Lärmschutz auf der Cecilienstraße hat mich auf verschiedenen Wegen erreicht. Unter anderem setzt sich der Mieterbeirat des Cecilienviertel für Tempo 30 im Abschnitt zwischen Wuhle und Hans-Fallada-Straße ein. Auf der einen Seite befinden sich unter anderem eine Kita und andere soziale Einrichtungen. Die Überquerung ist bisher nicht ganz ungefährlich, die nächste sichere Möglichkeit weit weg. Dazu ist die Lärmbelastung angesichts der Straßenschäden recht hoch.

Der Senat hat mir nun mitgeteilt, dass die Cecilienstraße größtenteils in Betonbauweise mit ensprechendem Fugenbild gebaut wurde und aufgrund der Vielzahl der Fugen wird keine Reduzierung des Lärms durch das Herabsetzen der Geschwindigkeit erwartet wird (Drucksache 19/15942).

Immerhin wird der Standort aufgrund erneuter Anträge auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges erneut in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ behandelt.

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Weiter kein medienbruchfreier Anwohnerparkausweis in Berlin

Wer in Berlin wohnt und ein Auto besitzt braucht dafür auch einen Parkplatz. In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig und es gibt einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung analog weiter.

Im Sommer 2022 habe ich auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Noch im Dezember 2022 konnte der Senat hier keine Antwort geben. Ein neuer Bericht für den Ausschuss gibt nun Auskunft: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Eine Änderung der maßgeblichen bundesrechtlichen Norm ist jedoch unabdingbar. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

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