Stefan Ziller

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Ein Tempo 50 zu viel? Sicherer Schulweg zur Friedrich-Schiller-Grundschule

An der Ecke Donizettistraße /An der Schule also genau dort, wo es zur Vorderseite der Friedrich-Schiller-Grundschule geht gilt aktuell Tempo 50 statt Tempo 30. Das macht erstens keinen Sinn und den Schulweg auf keinen Fall sicherer. Daher habe ich beim Senat mal nachgefragt, ob das Schild nicht einfach weg kann (Drucksache 19/19460). Stattdessen würde dann wie bisher schon vor und nach dem Schild Tempo 30 gelten.

Die Antwort klingt nach einer Chance auf Umsetzung: “Da die Position des Verkehrszeichens 274-50 StVO (50 km/h) am jetzigen Standort gleichwohl einen falschen Eindruck erwecken könnte, wird die in diesem Fall zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine förmliche Ausweitung der 30-km/h-Strecke sowie entsprechend veränderte Schilderstandorte prüfen sowie das für eine angepasste Anordnung erforderliche Anhörungsverfahren starten”.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Sicherheit des Schulwegs zur Friedrich-Schiller-Grundschule?

Es sind dem Senat keine Sicherheitsdefizite der entsprechenden Schulwege bekannt.

Frage 2: Aus welchem Grund muss an der Ecke Donizettistraße – An der Schule in Richtung Fritz-Reuter-Straße, also genau dort, wo es zur Vorderseite der Friedrich-Schiller-Grundschule geht, kurz vor der Kurve die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h erhöht werden?

Frage 3: Was spricht dagegen, das Tempo 50 Schild an der Stelle zu entfernen und die Tempo 30 Zonen rund um die Grundschule, also davor (Donizettistraße) und danach (Straße an der Schule im weiteren Verlauf) zu verbinden?

Frage 4: Welche Schritte wären seitens der Verwaltung nötig, um das Vorhaben in die Realität umzusetzen?

Die Fragen 2 bis 4 werden wegen Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erfolgte auf dem betreffenden Straßenabschnitt nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung zur Sicherung des unmittelbaren Bereichs vor der genannten Schule. Aufgrund der jeweils im Verlauf der abknickenden Vorfahrt sehr eng angelegten Radien für das Abbiegen nach links und nach rechts ist auf dem relevanten Abschnitt der Straße An der Schule eine Geschwindigkeit von 50 km/h dabei ohnehin faktisch nicht erreichbar, so dass dieser Abschnitt bislang nicht explizit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung beschildert wurde. Da die Position des Verkehrszeichens 274-50 StVO (50 km/h) am jetzigen Standort gleichwohl einen falschen Eindruck erwecken könnte, wird die in diesem Fall zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine förmliche Ausweitung der 30-km/h-Strecke sowie entsprechend veränderte Schilderstandorte prüfen sowie das für eine angepasste Anordnung erforderliche Anhörungsverfahren starten.

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