Stasiüberprüfung noch zeitgemäß? – JA!
In der heutigen Plenarsitzung fragte ich den Senat, ob dieser die Aufarbeitung von Tätigkeiten für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR für erledigt hält. Die Antwort war deutlich. NEIN! Die Arbeit der Stasiunterlagenbehörde geht weiter. Auch fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer wieder neue Erkenntnisse. Für mich stellt die Überprüfung keine Verurteilung o.ä. dar. Sie trägt dem Interesse der BürgerInnen Rechnung, über evtl. frühere Tätigkeiten Kenntnis zu erlangen.
Hintergrund der Frage, ist eine Abschlussinformation der Vorsteherin für die BVV Marzahn-Hellersdorf aus der hervorgeht, dass sich viele Verordnete – entgegen eines Beschlusses der BVV – einer Überprüfung verweigert haben. Ich finde es schade, dass – nach meiner Interpetation der Zahlen insbesondere Verordnete der PDS – sich ihrer Verantwortung entziehen.
Hier der Auszug aus den Plenarprotokoll:
Stefan Ziller (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage den Senat:
1. Hält der Senat 20 Jahre nach der Wiedervereinigung die Aufarbeitung
der früheren Tätigkeiten von Abgeordneten, Verordneten, Senats- und
Bezirksamtsmitgliedern für das ehemalige Ministerium für
Staatssicherheit der DDR für erledigt?
2. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen
Frage die Tatsache, dass die Zählgemeinschaft aus CDU und Die Linke in
der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf die Umsetzung des
Beschlusses der BVV zur Stasi-Überprüfung aller Verordneten mit eben
dieser Begründung verweigert?
Präsident Walter Momper: Der Staatssekretär Freise, bitte schön!
Staatssekretär Ulrich Freise (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ziller! Ihre
Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Punkt 1: Nein. Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz über den
Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik im Land Berlin zuletzt um weitere fünf Jahre bis zum 30.
November 2012 verlängert. Das Gesetz sieht die Vorlage eines Berichts
des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus spätestens
12 Monate vor seinem Außerkrafttreten vor, aus dem hervorgeht, wie die
gesetzlich festgelegten Aufgaben des Landesbeauftragten zukünftig
erfüllt werden können und ob hierfür eine erneute Verlängerung der
Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes erforderlich ist. Auf Vorschlag des
Senats wurde der amtierende Landesbeauftragte am 27. November 2007 in
seinem Amt bestätigt. Seine
Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Aus all dem ersehen Sie, dass der Senat die Aufarbeitung der
Machenschaften der Staatssicherheit keineswegs für
abgeschlossen hält.
Zu 2: Der betreffende Beschluss der BVV Marzahn- Hellersdorf stellte
eine Selbstverpflichtung dieser BVV dar. Dem Senat steht es nicht zu,
diesen für den eigenen Verantwortungskreis getroffenen Beschluss
einschließlich dessen Durchführung zu bewerten. Es ist so, dass eine
solche Überprüfung, die Umsetzung eines solchen Beschlusses, das
Einverständnis der Betreffenden und zu Überprüfenden voraussetzt. Sie
ist von einigen Abgeordneten der BVV verweigert worden. Aus meiner
Kenntnis ist dies aus unterschiedlichen Motiven heraus
geschehen, unter anderem, weil etliche der Abgeordneten in der
Vergangenheit bereits überprüft wurden. Wir haben dies aus unserer Sicht
nicht weiter zu bewerten.
Präsident Walter Momper: Danke schön, Herr Staatssekretär. – Es gibt
eine Nachfrage des Kollegen Ziller.
Stefan Ziller (Grüne):
Vielen Dank für die Beantwortung. Ihr letzter Satz macht mich ein wenig
stutzig. Halten Sie die Argumentation, die oft von der Linkspartei
verwandt wurde, wonach Überprüfungen bereits erfolgt seien, für
zielführend und einen Grund, sich nicht weiter überprüfen zu lassen?
Schließlich gewinnt die Stasiunterlagenbehörde immer wieder neue
Erkenntnisse. Eine einmalige Überprüfung ist nicht Sinn der Arbeit. Dies
belegt auch die Verlängerung um weitere fünf Jahre. Wäre mit der nur
einmaligen Überprüfung alles erledigt, hätte man nicht
verlängern müssen.
Präsident Walter Momper: Herr Staatssekretär Freise, bitte schön!
Staatssekretär Ulrich Freise (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):
Herr Abgeordneter Ziller! Ich habe mich gerade schon dahin gehend
geäußert, dass es eine Motivforschung wäre, die einzelnen Motive
derjenigen Abgeordneten eruieren zu wollen, die die Zustimmung
verweigert haben, eine erneute Überprüfung vornehmen zu lassen.
Ich habe Verständnis dafür, wenn einzelne Abgeordnete, die
möglicherweise mehrfach eine solche Überprüfung erlebt haben und zuvor
ihr Einverständnis gegeben haben, dieses nicht erneut durchführen lassen
wollen. Es steht jedem Abgeordneten – das ist der Hinweis, den ich hier
zu geben habe – frei, seine Zustimmung zu geben.