Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen zum Hartz-IV-Anderungsentwurf
Anlässlich der Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drs.: 17/3404 – 1,74 MB) am 22.11.2010 übermittelt der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag seine Stellungnahme.
Darin heißt es unter anderem:
1. Das Netzwerk Grundeinkommen fordert die sofortige Streichung der Paragraphen 31 und 32 im SGB II, da die dort vorgesehenen Sanktionen grundrechtliche Erfordernisse verletzen.
2. Das Netzwerk Grundeinkommen stellt fest, dass die Bedarfsgemeinschaftsregelung im SGB II und SGB XII grundrechtswidrig ist. Sie ist daher sofort aufzuheben.
3. Das Netzwerk Grundeinkommen schließt sich der Forderung des Bündnisses für mindestens 500 Euro Regelsatz an.
4. Das Netzwerk Grundeinkommen fordert eine eindeutige und verfassungskonforme Regelung für den gleichen Zugang von MigrantInnen und AsylbewerberInnen zu den Leistungen für die Absicherung deren Existenz und Teilhabe.Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde mit dieser eklatanten Grundrechtsverletzung endgültig Schluss machen – eine Grund- oder Mindestsicherung ist dazu nicht in der Lage, weil ihr Charakter als bedürftigkeitsgeprüftes Transfersystem Stigmatisierungen und Diskriminierungen mit der Folge verdeckter Armut bewirkt.