Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin Demokratie Jugend Marzahn - Hellersdorf 

Mehr Demokratie im Bezirk wagen!

Die Frage von “mehr Demokratie” ist gerade in Berlin immer wieder Thema. So erlebt Berlin am 13. Februar 2011 den dritten Volksentscheid. Diesmal ist die vollständige Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe das Ziel (Ich unterstützt das Anliegen des Berliner Wassertischs! Nehmen auch Sie an der Abstimmung teil und stimmen Sie mit JA!).

Doch welche Möglichkeiten gibt es bereits? Gerade viele lebensnahe Entscheidungen im Kiez werden von den Bezirken getroffen. Und schon heute bieten die bestehenden Regelungen gute Möglichkeiten Anliegen in den politischen Prozess einzubringen. Wie es gehen kann, ist im Folgenden kurz dargestellt.

EinwohnerInnenantrag

Mit einem EinwohnerInnenantrag kann jedeR ab 16 Jahren die Bezirksverordnetenversammlung dazu „zwingen“ sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag bei der BVV, der aus dem Begehren und einer Begründung besteht. Außerdem müssen mindestens 1% der im Bezirk gemeldeten Personen unterschrieben sein. In Marzahn-Hellersdorf wären das 2215 Menschen.

Adressen und Muster für Unterschriftenbögen, sowie nocheinmal alle Infos zum EinwohnerInnenantrag gibt es hier.

Da der EinwohnerInnenantrag zwar die Debatte in der BVV erzwingen kann, jedoch kein Instrument direkter Demokratie ist und die tatsächliche Entscheidung nicht verbindlich beeinflusst, können BürgerInnenentscheide eine effektivere Möglichkeit sein, sie sind jedoch auch mit höheren Hürden und mehr Aufwand verbunden.

BürgerInnenentscheid

So kann durch ein BürgerInnenentscheid ein Beschluss der BVV durch eine Abstimmung der Wahlberechtigten des Bezirks ersetzt werden.

Voraussetzung hierfür ist ein BürgerInnenbegehren, welcher ein Antrag auf ein BürgerInnenentscheid zu einem bestimmten Thema ist, den mindestens 3% der Wahlberechtigten des Bezirks unterschrieben haben. Um erfolgreich zu sein, müssen bei der Abstimmung des BürgerInnenentscheids mindestens 15% der Wahlberechtigten abstimmen und hiervon die Mehrheit dem Anliegen zustimmen. Dann ist ein Beschluss der BVV unnötig, da der BürgerInnenentscheid dieselbe Wirkung hat.

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