Soziale BürgerInnenrechte stärken: Hartz IV-Bürokratie korrigieren – nicht den Rechtsweg einschränken
Immer mehr Menschen nutzen erfolgreich die Chance sich gerichtlich gegen die Fehler der Hartz IV-Bürokratie zur Wehr zu setzen. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung die Ursachen zu bekämpfen, statt soziale BürgerInnenrechte zu opfern. Dazu muss die Hartz IV-Bürokratie grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Die aktuellen Pläne der Bundesregierung Hartz IV-EmpfängerInnen den Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu erschweren ist ein Skandal. Viele von ihnen sind auf Prozesskostenhilfe (PKH) angewiesen. Sie steht Personen mit geringem Einkommen zu, damit sie sich eine Rechtsvertretung leisten können. Diese Möglichkeit soll ihnen nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf teilweise genommen werden. Dabei gingen 2011 laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein und fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.
Den Versuch die wachsenden Probleme der Hartz IV-Bürokratie auf diesem Wege zu verschleiern lehne ich ab. Dafür sind aus meiner Sicht jedoch nicht etwa die MitarbeiterInnen in den Jobcentern verantwortlich, sondern ein Gesetz mit vielen inneren Widersprüchen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen sowie eine suboptimale Verwaltungsstruktur. So führt die bestehende Rechtslage zwangsläufig zu vielen fehlerhaften und vor allem unverständlichen Bescheiden.
Ich fordere die Bundesregierung auf die sozialen BürgerInnenrechte zu achten und bis zur Beseitigung der gröbsten Misstände ein Sanktionsmoratorium auszusprechen. Mit der gewonnenen Zeit können die MitarbeiterInnen der Jobcenter die Hartz IV-EmpfängerInnen besser unterstützen.