Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Zuschuss für Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften

In einem Bericht für die Haushaltsberatungen informiert der Senat über Planungen für einen Zuschuss für die Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Um die Weiterbildung zur Fachkraft weiterhin attraktiv zu gestalten, soll den Pflegehilfskräften während der Weiterqualifizierung zur Fachkraft deshalb ein Zuschuss i.H.v. 500 €/Monat gewährt werden, welchen sich der Arbeitgeber und Ausbildungsträger auf der einen Seite und das Land Berlin auf der anderen Seite jeweils zur Hälfte teilen.

Der Titel 68148 wurde im Kapitel 0930 für den Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet, um Zuschüsse für einkommensorientierte Förderung gewähren zu können. Ein Instrument zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs ist die Weiterqualifizierung von Pflegehilfskräften zu Pflegefachkräften. Bislang wird ein Großteil dieser Weiterqualifizierungen in der Altenpflege als berufsbegleitende Ausbildung (ca. 40%) wahrgenommen.

Aufgrund der einschneidenden Veränderungen, die die neue generalistische Ausbildung mit sich bringt, wird ab 01.01.2020 jedoch neben der Ausbildung voraussichtlich nur noch eine berufliche Tätigkeit als Pflegehelferin/Pflegehelfer in Höhe von max. 10 Stunden/Woche möglich sein. Es ist deshalb davon auszugehen, dass viele Weiterbildungswillige sich gleich für eine Vollzeit-Ausbildung entscheiden werden. Stellt man ihr altes Gehalt als Pflegehelfer*in, das sie bislang bekommen haben, der Ausbildungsvergütung gegenüber, die sie dann während der Vollzeit-Weiterbildungsmaßnahme erhalten, bedeutet dies für sie im Schnitt eine finanzielle Einbuße von 500 Euro/Monat. Es steht zu befürchten, dass diese finanzielle Verschlechterung, die sie über Jahre hinnehmen müssten, viele potentiell geeignete Kandidat*innen von der Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme abhalten könnte.

Um die Weiterbildung zur Fachkraft trotzdem weiterhin attraktiv zu machen, soll den Pflegehilfskräften während der Weiterqualifizierung zur Fachkraft deshalb ein Zuschuss i.H.v. 500 €/Monat gewährt werden, welchen sich der Arbeitgeber und Ausbildungsträger auf der einen Seite und das Land Berlin auf der anderen Seite jeweils zur Hälfte teilen. Für das Land Berlin entstehen damit Kosten i.H.v. 3.000 € pro Weiterbildungsabsolventin/ Weiterbildungsabsolvent pro Jahr.

Diese einkommensorientierte Förderung soll jedoch nur solchen Weiterbildungsabsolventinnen/Weiterbildungsabsolventen zuteil werden, die nicht über das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Im ersten Ausbildungsjahr 2020 wird von 1.833 Schülerinnen und Schülern (SuS) ausgegangen. Hiervon sind ca. 50 % aus dem Bereich der früheren Altenpflege, die nach den bisherigen Erfahrungen wiederum mit ca. 40 % die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren würden.

Mithin wird für 2020 mit 366 SuS gerechnet, die unter diese Unterstützung fallen würden: 366 SuS * 3.000 € = 1.098.000 €. Aufgrund des Ziels aus dem Berliner Pakt für die Pflege, die Zahl der Ausbildungsplätze in einem ersten Schritt deutlich zu erhöhen mit dem Ziel der Verdoppelung, und sie dann dem Bedarf anzupassen, wird zunächst von einer Erhöhung der Ausbildungsplätze von 500 Plätzen pro Jahr ausgegangen. Entsprechend nehmen im Jahr 2021 voraussichtlich ca. 2.333 SuS die Ausbildung auf, hierunter wieder 466 unter der Annahme der finanziellen Unterstützung. Da die Weiterqualifizierung drei Jahre dauert, werden auch die 366 SuS, die die Ausbildung im Jahr 2020 begonnen haben, die Unterstützung weiterhin in Anspruch nehmen, so dass für das Jahr 2021 von ca. 832 Unterstützungsbedürftigen auszugehen ist: 832 SuS * 3000 € = 2.496.000 €.

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung finden derzeit noch rechtliche Prüfungen statt, so dass hierzu noch keine konkrete Aussage getroffen werden kann.

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