Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Gleiches Rentenrecht in Ost und West

Auch nach mehr als 20 Jahren nach der Vereinigung gibt es in Deutschland immer noch ein
getrenntes Rentenrecht. Schwarzgelb hatte im Koalitionsvertrag versprochen, in dieser
Legislaturperiode ein einheitliches Rentenrecht einzuführen. Passiert ist nichts. Außerdem gibt es
immer noch einige nicht gelöste Probleme im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung im Zuge der
Vereinigung. Auch dazu hat die Bundesregierung nichts gemacht. In einem Antrag an den Bundestag haben wir Grünen unsere Positionen noch einmal zusammengefasst.

Sowohl die Angleichung des Rentenwertes in Ost und West als auch die offenen Fragen der Rentenüberleitung sind seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Doch auch nach mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten.

Die Überleitung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht war eine sehr komplexe Aufgabe – singulär und ohne Vorbild. Für die große Mehrheit der Rentner hat sie erhebliche Vorteile gebracht. Ungeachtet dessen fühlen sich aufgrund der bestehenden Regelungen viele Menschen in ihrer Lebensleistung nicht anerkannt.

Neben der Vereinheitlichung der Bezugsgrößen der Rentenversicherung in Ost und West müssen nun auch endlich die offenen Fragen der Rentenüberleitung abschließend geklärt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht aufgrund von Leistungsausweitungen für einzelne Betroffenengruppen die getroffenen Systementscheidungen wieder rückgängig gemacht werden und neue Abgrenzungsfragen und Rentenüberleitungsprobleme geschaffen werden.

Es gibt kein Patentrezept, das allen Einzelfällen gerecht werden kann. Dennoch gilt es, im Rahmen der Schaffung eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes die bisherigen Regelungen einer Prüfung zu unterziehen und die offenen Fragen bezüglich einzelner Personen- oder Berufsgruppen einer abschließenden und befriedenenden Klärung zuzuführen. Beispielsweise stellt ein „Härtefallfonds“ ein geeignetes Mittel dar, die infolge der Rentenüberleitung verursachten sozialen Verwerfungen abzumildern.

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