Franz-Carl-Achard-Grundschule: Auslegung des B-Plans XXIII-32A-1
Nachdem der Abriss der Franz-Carl-Achard-Grundschule gerade noch rechtzeitig gestoppt werden konnte und die Schüler*innen seit Beginn des Schuljahres wieder in ihrer Schule lernen können, stehen nun die Planungen für die Sanierung auf der Tagesordnung. Hierzu gibt es aktuell einen Aufruf zur Beteiligung an der Änderung des bestehenden Bebauungsplans XXIII-32-a-1. Der alte Plan, sah den Bau der neuen Turnhalle auf dem bisherigen Sportplatz in der Waplitzer Straße vor. Im neuen Plan, wurde zusätzlich zur Turnhalle, auch ein weiteres Schulgebäude vorgesehen. Dieser Schulneubau soll als modularer Ergänzungsbau (MEB) entstehen.
Warum plant das Bezirksamt einen modularer Ergänzungsbau (MEB)? Wesentlich dafür ist die Planung zur Erweiterung auf 3,5 Klassenzüge. Mit einem Verzicht darauf wäre eine Diskussion über einen Verzicht des MEB erfolgversprechender. Persönlich finde ich auch einen Ergänzungsbau in Holzbauweise überdenkenswert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes XXIII-32a-1 für das Grundstück Waplitzer Straße 11 A im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bis Freitag, 2. Dezember 2016 öffentlich aus.
Wo kann der Entwurf eingesehen werden? Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Foyer, 4. Etage, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung bereitgehalten.