Neue AV Wohnen: entlastet einkommensschwache Mieter*innen
Die gemeinsame Pressemitteilung zur heute vom Senat beschlossenen Neufassung der Ausführungsvorschrift Wohnen gibt es hier.
Die heute beschlossene Neufassung der AV-Wohnen ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die soziale Spaltung der Stadt. Durch die Einbeziehung der in der Single-Hauptstadt Berlin besonders begehrten kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmeter sowie der mittleren Wohnlagen sind die Richtsätze der AV-Wohnen spürbar angestiegen und entsprechen jetzt eher den Realitäten in Berlin.
Durch die neuen Richtsätze sind die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen. Insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern bedeutet das, dass sie ihre Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlen müssen.
Es ist erklärtes Ziel der Koalition, die soziale Spaltung der Stadt zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Wir begrüßen daher ausdrücklich den sogenannten “Umzugsvermeidungszuschlag”. Jeder Umzug der dadurch vermieden werden kann, sichert die soziale Mischung in unseren Kiezen.
Ganz besonders freut uns, dass mit der Neuregelung der AV-Wohnen die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren gestärkt wurden. Die neue AV Wohnen ist ein gemeinsamer Erfolg dieser Koalition und ein großer Schritt auf dem Weg hin zu einer sozialen Stadt für alle.