Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

1. Wie wird die gemeinsame Beschlusslage der Bezirke, nach der vorgesehen ist, Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen, aktuell umgesetzt?

Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachstehenden Antworten aus den Bezirken verwiesen. Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.

2. Mit welchen Ergebnissen wurden die Überlegungen abgeschlossen, wie eine anonymisierte und zusammenfassende Auswertung von Meldungen im Rahmen von „Ordnungsamt-Online“ rechtssicher erfolgen kann, um eine Veröffentlichung im Webportal des Fachverfahrens oder auch über das Berliner Datenportal zu ermöglichen? Damit könnten z.B. Fallzahlen nach Zeitraum, Status, Stadtraum, Bezirk und Kategorie vorgefertigt abrufbar oder auch durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erstellbar gemacht werden (Drucksache 18/12478).

Eine detaillierte Planung wurde erarbeitet und seitens des Softwareherstellers liegt ein Orientierungsangebot vor. Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen soll bis Ende 2018 erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Titels 0500/81230 (Weiterentwicklung „Ordnungsamt-Online“).

3. Wie ist der Stand der Umsetzung der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“?

Der Softwarehersteller hat die vereinbarten Änderungen im IT-Verfahren umgesetzt. Zur Zeit wird der erforderliche Test- und Freigabeprozess durchgeführt. Organisatorische Abstimmungen mit den Bezirken laufen, die erforderlichen Schulungen für die Mitarbeitenden in den Straßen- und Grünflächenämtern werden zur Zeit geplant. Entsprechend der aktuellen Zeitplanung soll das IT-Verfahren den Straßen- und Grünflächenämtern ab September 2018 zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung, ab wann das IT-Verfahren konkret in den Ämtern zum Einsatz kommt, obliegt den Bezirken. Bisher haben 8 Bezirke mitgeteilt, dass das IT-Verfahren in den dortigen Straßen- und Grünflächenämtern zum Einsatz kommen soll.

4. Wie viele Meldungen von Mängeln und Problemen im öffentlichen Raum wurden im Jahr 2017 sowie in den Monaten Januar bis April im Jahr 2018 über die Website https://ordnungsamt.berlin.de gemeldet, sind erledigt bzw. sind noch in Arbeit (Bitte um Auflistung nach Bezirk und Monat, Stand Monatsende: neue Fälle | Fälle erledigt | Fälle in Bearbeitung)?
5. Wie viele Meldungen von Mängeln und Probleme im öffentlichen Raum wurden bis Jahr 2017 sowie in den Monaten Januar bis April im Jahr 2018 über die Mobile App “Ordnungsamt-Online” gemeldet, sind erledigt bzw. sind noch in Arbeit (Bitte um Auflistung nach Bezirk und Monat, Stand Monatsende: neue Fälle | Fälle erledigt | Fälle in Bearbeitung)?

Nachstehend werden die monatlich eingegangenen Meldungen für das Jahr 2017 sowie für den Zeitraum Januar-Mai 2018, aufgeschlüsselt nach den Bezirken sowie dem jeweiligen (Bearbeitungs-)Status am Monatsende („offen“, d. h. in Bearbeitung, oder „erledigt“), für die Vertriebwege „Internet“ (Website) und „Mobile App“ aufgeführt. Auf die unterschiedlichen Arbeitsweisen in den Bezirken (siehe Antwort zu Frage 1) wird verwiesen. Für einen Vergleich zwischen den Bezirken kann diese Auswertung daher nur bedingt herangezogen werden.

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