Lock-in-Effekt verhindern durch Open Source- Software
Wer einmal proprietäre Software in der Verwaltung eingeführt hat, kommt oft nur schwer wieder davon los: Datenformate passen nicht zu anderen Systemen, Schulungen und Prozesse sind auf einen Anbieter zugeschnitten, ein Wechsel wird teuer und riskant. Genau das ist der Lock-in-Effekt – und er kostet die öffentliche Hand nicht nur Geld, sondern auch Verhandlungsmacht. Bislang scheuten viele Vergabestellen davor zurück, Ausschreibungen gezielt auf Open Source zu beschränken – aus Sorge, das sei vergaberechtlich unzulässig. Eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags räumt mit dieser Unsicherheit nun auf.
Die Ausarbeitung „Vergabeverfahren zur Bereitstellung, Entwicklung und Änderung von Computersoftware“ (WD 7 – 3000 – 010/26) stellt klar: Eine pauschale OSS-Pflicht ist zwar unzulässig, eine sachlich begründete Beschränkung ist aber möglich, sofern sie transparent und verhältnismäßig ist und eine Alternativklausel („oder gleichwertig“) enthält.
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