Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin
Bürokratieabbau, digitale Verfahren, „Once-Only“-Prinzip: Hinter der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern steckt ein Paket von mehr als 200 Einzelmaßnahmen, das Bund und Länder am 4. Dezember 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. Auf meine Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand in Berlin antwortet der Senat bei mehreren Maßnahmen ausweichend: Bei der elektronischen Verkündung als Regelfall und bei den Genehmigungsfiktionen heißt es lediglich, die „nötigen Schritte“ würden noch „geprüft“ – mit Verweis auf das Lieferdatum Ende 2026. Auch für den Wechsel auf die gemeinsame Bund-Länder-E-Rechnungsplattform gibt es trotz feststehender Zielplattform noch keinen verbindlichen Zeitpunkt.
Konkreter wird es bei anderen Punkten: Weil im Berliner Verwaltungsverfahrensrecht auf das Bundesrecht verwiesen wird, muss Berlin die Ablösung der Schriftform durch die Textform nicht gesondert ins Landesrecht übernehmen – geprüft wird nur noch, wo Fachgesetze weiterhin eine strengere Form vorschreiben sollen. Als „Vorreiterrolle“ nennt der Senat die am 23. Juni 2026 beschlossene Vergabestrukturreform, mit der Berlin auch die Entwicklung des digitalen Marktplatzes Deutschland mitgestaltet. Beim Once-Only-Prinzip verweist der Senat auf seine Abhängigkeit von noch zu schaffenden bundesweiten Standards, und das Konzept für den eigenen „Berliner Digitalcheck“ soll erst im August 2026 vom Senat beschlossen werden. Nachzulesen ist das alles in der Drucksache 19/26678 des Abgeordnetenhauses.
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