Quartiersmanagements in Marzahn: Senat darf Bezirks bei der Verstetigung nicht allein lassen
Das Fortbestehen der beiden Quartiersmanagementgebiete in Marzahn-Nord (Drucksache 18/14853) und Marzahn-Mitte (Drucksache 18/14854) stand seit einiger Zeit in Frage. Nun hat der Senat mir in einer Antwort bestätigt, dass die Förderung der beiden Gebiete zum 31.12.2020 beendet (verstetigt) werden soll.
Angesichts der weiter erschreckenden Werte bei den Einschulungsuntersuchungen 2016/17 darf der Bezirk bei einer solchen Verstetigung nicht allein gelassen werden. Die Bekämpfung von Armut und hier insbesondere Kinder- und Familienarmut muss eine gesamtstädtische Aufgabe bleiben. Insbesondere in den Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf liegt der Anteil von Mädchen und Jungen aus sozial schwierigen Familien bei über 30 Prozent. Am höchsten ist er mit 34,4 Prozent in Hellersdorf-Nord, gefolgt von Marzahn-Nord (32,2 Prozent), Marzahn-Mitte (31,5 Prozent) und Hellersdorf-Ost (29,9 Prozent).
Der Senat macht es sich angesichts der angespannten Haushaltslage in Marzahn-Hellersdorf zu leicht, einfach zu sagen: “Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden.” Ich werden mich im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2019/2020 dafür einsetzen, dass der Bezirk die dafür notwendigen Mittel auch bekommt. Es wäre fatal wenn die mit den Quartiersmanagementgebieten aufgebaute soziale Infrastuktur wegfallen würde.
Frage 1: Welche Ergebnisse hat das Gutachten zur Perspektive des Quartiersmanagements in Marzahn NordWest?
Frage 1: Welche Ergebnisse hat das Gutachten zur Perspektive des Quartiersmanagements Mehrower Allee?Gegenstand des Gutachtens war die Überprüfung der Verstetigungsreife, also der Zielerreichung des Programms Soziale Stadt im Quartiersmanagement-Gebiet Marzahn NordWest / Mehrower Allee und damit verbunden eine Empfehlung für oder gegen eine Beendigung der Förderung bis 31.12.2020. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die im QM-Gebiet seit 2005 erreichten Fortschritte in den Bereichen Aktivierung und Übernahme von Verantwortung durch Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Initiativen und Netzwerke, das Vorhandensein und die Qualifikation sozialer Einrichtungen als potentielle Ankerorte sowie die Organisation des Bezirks in der Summe eine Verstetigung bis Ende 2020 nahelegen.
Frage 2: Welche Vereinbarungen gibt es bisher zur konkreten Umsetzung der möglichen Verstetigung des entsprechendes QM-Verfahrens?
Die QM-Teams sind seit 2017 gehalten, in den zweijährlich zu erstellenden und vom Bezirksamt zu beschließenden Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepten (IHEK) ein eigenes Kapitel zur Verstetigungsperspektive zu verfassen. Insbesondere sind hier auch die Fachämter des Bezirks um Zuarbeit gebeten. Der Bezirk ist von Anfang an Partner und Akteur im QM-Verfahren.
Kern der nun beginnenden zweieinhalbjährigen Überleitungsphase ist die Erstellung und Umsetzung gebietsspezifischer Aktionspläne, die analog der IHEK durch die Steuerungsrunde in Abstimmung mit dem Quartiersrat und dem Bezirk erarbeitet und vom Bezirksamt beschlossen werden. Die Aktionspläne enthalten dann die konkreten Vereinbarungen. Als zielführend haben sich in der Vergangenheit die Eckpunkte „Ankerpunkt als Ort für nachbarschaftliche Aktivitäten“, „Koordination und Vernetzung der Akteure im Quartier“, „Verfügungsfonds“ und „zentraler bezirklicher Ansprechpartner“ für das Quartier erwiesen.
Frage 3: Welche organisatorische und finanzielle Unterstützung erhält das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, um die Anschlussfinanzierung von Leuchtturmprojekten sicherzustellen?
Das Programm Soziale Stadt ist es zeitlich begrenztes Förderprogramm für sozial benachteiligte Quartiere. Mit Erreichen der im IHEK formulierten Ziele bzw. Umsetzung der dort benannten Projekte entfällt der weitere Förderbedarf. Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden. Dieser Prozess wird von den zuständigen Gebietskoordinatorinnen und Gebietskoordinatoren fachlich begleitet, liegt aber in der Zuständigkeit des Bezirks. Weiterhin pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen engen fachlichen Austausch insbesondere mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und unterstützt bei der Suche nach möglicherweise geeigneten Landesprogrammen. Auch kann im Einzelfall nach Beendigung des Programms Soziale Stadt die Beantragung von Mitteln aus dem Programm „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Frage kommen.
Frage 4: Wie kann es Senat und Bezirksamt gemeinsam gelingen, die jahrelang aufgebauten Strukturen des Quartiersmanagements in die bezirkliche Regelstrukturen zu überführen?
Hierzu gibt es positive Beispiele aus den 2015 bzw. 2016 entlassenen QM-Gebieten Wrangelkiez, Reuterplatz, Sparrplatz und Magdeburger Platz. Der Prozess wird durch die Steuerungsrunde und das QM-Team begleitet. Das Gelingen hängt jedoch stark vom gemeinsamen Engagement ab.