Senat nimmt Planung für Wuhlerenaturierung endlich wieder auf
Ich habe den Senat zur Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) an der Wuhle befragt. Die gute Nachricht: endlich geht es weiter. Für die geplanten Maßnahmen an Wuhle und Neuer Wuhle wird derzeit die Vorplanungsunterlage erstellt. Weitere Planungsphasen und Genehmigungsverfahren werden folgen. Die schlechte Nachricht: Der jahrelange Stillstand durch die IGA-Planungen führt zu einem aktuell in Aussicht gestellten Baubeginn im Jahr 2023.
Ich werde mich im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass es hier zu einer Beschleunigung kommt. Ich erwarte von der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz, dass ein Baubeginn vor Ende der ersten Verlängerungsphase im Jahr 2021 erfolgt. Die EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie sieht vor, dass 15 Jahre nach Inkrafttreten (im Jahr 2000) ein gutes ökologisches Potential sowie ein guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer europaweit erreicht werden. Die 15 Jahre waren im Jahr 2015 erreicht. Die erste Verlängerungsphase läuft bis 2021 (eine zweite bis 2027). Zu diesem Zeitpunkt mit den Bauarbeiten begonnen zu haben, wäre ein wichtiger Erfolg für die bündnisgrüne Umweltverwaltung.
Die vollständigen Antworten der Schriftliche Anfrage Nr. 18/16001 können sie folgend nachlesen.
Frage 1: Wie bewertet der Senat den aktuellen Zustand der Wuhle mit Blick auf die Zielvorgabe der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL), für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial herzustellen?
Die Wuhle teilt sich in zwei Wasserkörper auf, die getrennt gemäß Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) bewertet werden. Während der Oberlauf der Wuhle als natürliches Gewässer insgesamt derzeit nur einen „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand erreicht (Note 4), hat der stark veränderte Abschnitt im Unterlauf ein „mäßiges“ ökologisches Potenzial (Note 3). Die Bewertung richtet sich nach der schlechtesten der drei untersuchten Biokomponenten. (wirbellose Fauna, Fische, Wasserpflanzen/Algenaufwuchs). Im Oberlauf ist das die benthische Flora (Wasserpflanzen und Diatomeen), im Unterlauf die wirbellose Fauna. Der chemische Status (organische Spurenstoffe, Metalle) ist im Oberlauf „gut“ und im
Unterlauf „mäßig“. Der nährstoffreiche Oberlauf ist gekennzeichnet durch flächige Fadenalgenwatten im Sommer oder zeitweises Trockenfallen. 2018 würde die Bewertung der Fische deutlich schlechter ausfallen. Der nährstoffärmere Unterlauf profitiert durch den Zufluss durch eisenhaltiges Grundwasser, ist aber durch den Uferverbau und große Querbauwerke arm an naturnahen Lebensräumen und dünn besiedelt. Die Neue Wuhle wird als künstlicher Wasserkörper mit den aktuellen Bewertungsverfahren mit Note 3 (Tendenz 4) bewertet.Frage 2: Welche Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL wurden seit Abschluss der ersten Renaturierungsphase 2008 an der Wuhle durchgeführt?
Weitere investive Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL befinden sich derzeit in der Planung. Auf der Grundlage des Gewässerentwicklungskonzepts wurde nach 2008 die Gewässerunterhaltung an der Wuhle zur Verbesserung des ökologischen Zustands sukzessive angepasst. Neben den Arbeiten gemäß den Vorgaben des § 40 des Berliner Wassergesetzes wurde z.B. Totholz als Strukturelement eingebracht. Mahd und Krautung der Sohle erfolgen als Stromrinnenmahd. Die Mahd der Böschungen wird wechselseitig durchgeführt, wobei die Belange des Naturschutzes (Großer Feuerfalter, Lila-Gold Feuerfalter) berücksichtigt werden.”
Frage 3: Wann ist nach Auffassung des Senats mit der Umsetzung der weiteren Umgestaltung der Wuhle nach WRRL zu rechnen?
Für die unter 4 beschriebenen Maßnahmen an Wuhle und Neuer Wuhle wird derzeit die Vorplanungsunterlage erstellt. Es folgen die weiteren Planungsphasen und Genehmigungsverfahren. Nach gegenwärtigem Stand ist mit der Bauausführung ab Ende 2023 zu rechnen.
Frage 4: Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind bereits geplant oder bereits absehbar? (Bitte Zeitplan beifügen.)
Die im Gewässerentwicklungskonzept auf der Grundlage der vorhandenen Defizite, der Restriktionen sowie des Gewässertyps abgeleiteten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:
- Bauliche Einengung/Einbau wechselseitiger Bermen zur Erhöhung der
- Fließgeschwindigkeit und Strömungsdiversität
- Einbringen von Totholz als besiedelbare Uferstruktur
- Wiederherstellen/Verbessern der ökologischen Durchgängigkeit
- Sohlanhebung zur Verzahnung von Gewässer und Aue
- Neutrassierung zur Ermöglichung eigendynamischer Entwicklung
- Herstellung von Sekundärauen
- Einbau von Bermen zur Abflussretention
- Ufernahe naturnahe Gehölzbepflanzung zur Beschattung und Verbesserung der
UferstrukturDer Zeitplan zur Umsetzung wird in den nächsten Planungsphasen erstellt.
Frage 5: Bis wann plant der Senat die Zielvorgaben der WRRL für die Wuhle vollständig umzusetzen?
Nach Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen, mit deren Abschluss nach gegenwärtigem Stand bis 2027 zu rechnen ist, werden die gewässerstrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein, damit sich die dem Gewässertyp entsprechende Biozönose ansiedeln kann. Die Wiederbesiedlung hängt vom Vorkommen entsprechender Arten im Einzugsgebiet ab. Der zeitliche Rahmen kann nicht verlässlich vorhergesagt werden. Weitere Voraussetzungen zur Erreichung der Zielvorgaben der WRRL sind eine gute Wasserqualität sowie die Annäherung an natürliche Abflussverhältnisse. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind Inhalt des Gewässergütebauprogramms für Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem des Senats in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben.
Frage 6: Wieviel Geld wurde bisher in die Renaturierung der Wuhle investiert und mit welchen erforderlichen Summen rechnet der Senat bis zur vollständigen Renaturierung?
Bisher sind in den Jahren 2004 bis 2010 für die ökologische Aufwertung der Alten Wuhle und der Neuen Wuhle Ausgaben in Höhe von 8.951.304,96 € geleistet worden. Hiervon aus Landesmitteln (Kapitel 1255, Titel 72345) Mitteln des Umweltentlasungsprogramms (UEP-Fördermitteln) (Kapitel 1130, Titel 88304): 4.231.202,944.720.106,02€. Eine weitere Investition ist in der aktuellen Finanzplanung 2017 bis 2021 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 € mit einem ersten Ansatz im Haushaltsjahr 2021 bei Kapitel 0740, Titel 72333 („Ausbau der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick“) vorgesehen. Für Vermessungs- und Planungsleistungen (Gewässerentwicklungskonzept, Vorplanung)
wurden weitere rd. 560 T€ ausgegeben.