Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Nachhaltigkeit – lokale Agenda 21

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Wuhle, Beerenpfuhl und Blaue Perlen: Wann geht es endlich voran?

Trotz jahrelanger Diskussionen und immer neuen Ankündigungen kommt die Renaturierung der Wuhle weiter nicht voran. Neuste “Ausrede”: die Bildung einer neuen Regierung in Brandenburg (Drucksache 19/25501). Die Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050 konnte bislang nicht abschließend beschlossen werden, da zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg in rechtlich-fiskalischen Fragen bei der künftigen Abwasserentsorgung bislang kein Konsens erzielt wurde. Damit verknüpft ist die Frage, ob das Klärwerk Münchehofe auszubauen ist. Das ist für die Wuhle wichtig, da eine teilweise Überleitung von gereinigtem Abwasser in die Wuhle das Ziel ist.

Auch in der Hönower Weiherkette wird sich 2026 und 2027 nur am Beerenpfuhles etwas tun. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) setzen dort das Pilotprojekt „Regenwasserzuführung Beerenpfuhl“ um. Das Baugeschehen startet in Q3/2026. Ziel ist die dauerhafte Stabilisierung des Wasserhaushalts, um die fortschreitende Verlandung zu stoppen und den Pfuhl als Amphibienlaichgewässer (u. a. für Moorfrosch und Wechselkröte) sowie Habitat für wassergebundene Vogelarten zu sichern. Es erfolgt dazu eine Abkopplung von ca. 24.000 m² versiegelter Fläche (Dächer und Hofflächen der Zerbster Straße) vom öffentlichen Regenkanalnetz. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahmen ist für Q3 2027 vorgesehen.

Die Blauen Perlen – ein Programm des Berliner Ökokontos für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen – sollen ab 2027 als Pilotprojekt den Gewässerkomplex Schleipfuhl-Feldweiher in Marzahn-Hellersdorf aufwerten. Was genau der Senat auf meine Anfrage (19/25501) geantwortet hat, ist im Folgenden dokumentiert.

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Digitale Barrierefreiheit: Gute Ansätze, fehlende Steuerung

Seit Sommer 2023 sind die Berliner Behörden offiziell selbst für die Erstellung von Gebärdensprachvideos verantwortlich. Was wie ein Schritt in Richtung Eigenständigkeit klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Rückzug des Senats aus seiner Steuerungsverantwortung. Der Prozess begann mit der Entscheidung, den Vertrag mit externen Dienstleistern auslaufen zu lassen. Doch anstatt eine strukturierte Übergabe zu organisieren, beschränkte sich der Senat auf das Bereitstellen von Vorlagen, FAQs und Schulungen. Grundlegende Fragen – wie viele Mitarbeitende betroffen sind, wie sie geschult werden und welche Erfahrungen die Behörden sammeln – bleiben unbeantwortet, wie die Antwort auf eine schriftliche Anfrage meiner Kollegin Catrin Wahlen und mir zeigt (Drucksache 19/25275).

Immerhin legt die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit die Berliner Barrierefreiheitsstandards für IKT zentral und verbindlich fest. Mit dem Berliner Style-Guide gibt es zudem ein Designsystem, das sich an gängigen Industriestandards wie den europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit (bspw. EN 301 549) und UX-Standards (bspw. EN ISO 9241) orientiert. Seit Januar 2026 stellt sie allen Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung das KI-Tool summ ai zur Übersetzung in Leichte und Einfache Sprache zur Verfügung. Für redaktionelle Belange sind die jeweiligen Fachverwaltungen zuständig. Viele Berliner Behörden nutzen zudem die landesweite Lizenz für barrierefreie PDFs – allerdings fehlen in der Auflistung die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Spandau und Marzahn-Hellersdorf.

Was zur Debatte im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz zum Antrag Service verbessern: Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit deutlich wurde, bestätigt sich hier: Was fehlt, ist eine gesamtstädtische Steuerung. Der Senat kann nicht benennen, wie viele Mitarbeiter*innen geschult werden, Evaluationen finden nicht statt – so laufen Maßnahmen und Tools ins Leere und helfen am Ende nicht den Betroffenen.

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Die Sozialstaatskommission hat geliefert – und jetzt?

Ende Januar 2026 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihren Abschlussbericht an Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. In 26 Empfehlungen skizziert sie, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Der Bericht geht in die richtige Richtung – hat aber auch Risiken und Nebenwirkungen. Und viele Fragen bleiben offen.

Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen mit einheitlichen Anlaufstellen, bessere Erwerbsanreize durch geringere Anrechnung von Einkommen, Rechtsvereinfachungen durch Pauschalierungen und einheitlichere Begriffe sowie eine umfassende Digitalisierung der Sozialverwaltung – inklusive eines einheitlichen Antragsportals und verstärktem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das klingt gut. Einheitliche Anlaufstellen und weniger Bürokratie sind längst überfällig. Auch bessere Erwerbsanreize sind richtig. Aber: Bei Pauschalierungen und Kürzungen steckt der Teufel im Detail. Wer vereinfacht, muss aufpassen, dass dabei nicht einzelne Gruppen schlechtergestellt werden.

In einer neuen Folge des ISÖ-Podcast „Fortschritt” vergleichen Wolfgang Strengmann-Kuhn und Michael Opielka die Empfehlungen der Kommission mit ihrem Vorschlag eines Integrierten Steuer-Transfer-Systems (ISTS) – einem Modell, das Steuern und Sozialleistungen systematisch zusammenführt.

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Berlins Verwaltung und Microsoft Office: Eine verpasste Chance

Im Dezember 2025 verkündete Schleswig-Holstein, dass 80 Prozent der Arbeitsplätze auf quelloffene Office-Alternativen umgestellt worden seien. Berlin hingegen bleibt erneut hinter seiner eigenen Open-Source-Strategie zurück und antwortet lapidar: „Eine Umstellung von Microsoft-Office auf eine Alternative ist dem Senat nicht bekannt.” (Drucksache 19/25211)

Dabei läge eine Chance auf der Hand: Im Oktober 2026 läuft der Support für Microsoft Office 2021 aus. Die rund 5.320 Arbeitsplätze, die dann laut Berliner IKT-Architekturrichtlinie 2.0 ohnehin aktualisiert werden müssen, könnten auf eine souveräne quelloffene Alternative umgestellt werden.

Der Berliner Senat sollte seine eigene Open-Source-Strategie ernst nehmen und für die Berliner Verwaltung wenigstens ein zusätzliches Open-Source Office bereitstellen. Dies wäre ein erster Schritt, die Open-Source-Strategie mit Leben zu füllen. Wir schlagen darüber hinaus vor, dafür ein klares zeitliches Ziel zu setzen: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein. Ohne Ambitionen und ohne messbare Ziele werden Chancen nicht genutzt.

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Berlin 2035: Digital, Open Source und Souverän

Anfang 2026 präsentierte der Senat eine Open-Source-Strategie ohne Ambitionen und ohne messbare Ziele. Das reicht nicht. Mit unserem Antrag „Berliner Open-Source-Gesetz” (Drucksache 19/2963) schlagen Bündnis 90/Die Grünen vor: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein.

Wer proprietäre Software einsetzt, macht sich abhängig – mit realen Konsequenzen: Als die USA 2025 Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof verhängten, verlor dieser zeitweise den Zugriff auf sein Microsoft-E-Mail-Postfach. Bundestag und Bundesministerien zahlen jährlich rund 200 Millionen Euro allein für Microsoft-Lizenzen. Für eine öffentliche Verwaltung ist das ein strukturelles Risiko. Open Source kehrt das Verhältnis um: Der Quellcode bleibt unter demokratischer Kontrolle. Wir wollen, dass Berlin entscheidet, wie seine IT weiterentwickelt wird – nicht Microsoft oder Oracle. Gleichzeitig stärkt das die lokale IT-Wirtschaft und fördert die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Start-ups und anderen Bundesländern.

Wie weit Berlin davon noch entfernt ist, zeigt der aktuelle Zustand: Lediglich fünf Fachverfahren laufen unter Open-Source-Lizenz. Der Senat konnte bis zuletzt nicht einmal vollständig benennen, welche Software überhaupt quelloffen ist – und musste eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage nachträglich korrigieren (Drucksache 19/24134, Nachtrag). Gleichzeitig ist Berlin noch immer auf Facebook und Instagram aktiv, nutzt aber kein freies Netzwerk wie Mastodon (Drucksache 19/24861) – während Schleswig-Holstein längst einen eigenen Server betreibt.

Das Ziel 2035 schafft Planbarkeit – und ist die logische Konsequenz aus dem, was Berlin schon längst wollte, aber nie verbindlich gemacht hat. Die Grundlagen dafür sind gelegt: Der IT-Planungsrat hat Ende 2025 neue Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Open-Source-Software beschlossen, mit openCode existiert eine Plattform zur Veröffentlichung und rechtlichen Prüfung von Quellcode. Was jetzt fehlt, ist der politische Wille, diesen Schritt auch zu gehen.

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Verwaltung lernt Service: Ein Beirat für digitale Nutzer*innenfreundlichkeit

Digitale Verwaltungsleistungen sollen Zeit sparen – doch zu oft scheitern sie an komplizierten Formularen oder unklaren Abläufen. Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit, der die Verwaltung dabei unterstützt, online Leistungen einfacher und zugänglicher zu gestalten (Drucksache 19/2629). Neben der Beratung des Senats, soll der Beirat selbstständig Verwaltungsleistungen in Hinsicht auf Nutzendenfreundlichkeit prüfen und zu einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung von digitalen Angeboten beitragen.

Neben dem Beirat aus Expert*innen fordern wir vom Senat, eine sogenannte „Pattern Library“ zu erarbeiten. Am besten, Berlin schließt sich dem Projekt aus Schleswig-Holstein an, dem Kern:UX. Diese Designvorlagen sind standardisiert, barrierefrei, Open Source und erlauben so eine schnelle, nutzerfreundliche Entwicklung von neuen digitalen Verwaltungsleistungen.

Im Oktober letzten Jahres legte eine schriftliche Anfrage von Cathrin Wahlen und mir offen, dass es für die Top-100-Dienstleistungen keine Informationen zur Barriefreiheit gibt. Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung wird aber nur funktionieren, wenn sie verständlich und nutzerfreundlich ist.

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Noch immer kein wirklicher Fortschritt bei der Renaturierung der Wuhle

Trotz jahrelanger Diskussionen und immer neuen Ankündigungen kommt die Renaturierung der Wuhle weiter nicht voran. Zwar wurden inzwischen statische Untersuchungen an der Heesestraße-Brücke abgeschlossen und darauf aufbauend sechs ökologische Maßnahmen in die Vorplanung genommen – darunter der Rückbau von Bauwerken am Wuhlesee, der Einbau von Bermen zur Erhöhung der Strömungsvielfalt sowie die Förderung der Auenvernässung im Griesinger Park. Doch mehr als Vorüberlegungen gibt es nicht. Eine tatsächliche Umsetzung ist erst nach Abschluss der Vorplanung frühestens ab 2026 in Aussicht gestellt (Drucksache 19/23568).

Bis dahin bleibt es bei kleineren Unterhaltungsmaßnahmen, wie sie zuletzt am Wuhleteich oder am Biesdorf-Marzahner-Graben durchgeführt wurden. Die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird Berlin so nicht erfüllen können – selbst mit Baubeginn 2026 wäre die ökologische Entwicklung bis 2027 nicht abgeschlossen. Auch die Frage einer möglichen Abwassereinleitung aus dem Klärwerk Münchehofe bleibt weiterhin offen: Ob ein Ausbau des Klärwerks notwendig ist, ist ungeklärt. Damit ist auch der Bau einer Druckleitung, deren Kosten mit 60–90 Mio. Euro veranschlagt werden, weiterhin ohne Finanzierung.

Wer also hoffte, dass es nach Jahren der Verzögerung endlich greifbare Fortschritte gibt, wird erneut enttäuscht. Die Renaturierung der Wuhle bleibt auf unbestimmte Zeit verschoben. Schon im Februar hatten wir auf den fehlenden Fortschritt hingewiesen. Leider zeigt sich nun: Der Eindruck trügt nicht – der Senat bleibt weitgehend untätig.

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Bürger*innenrat zum Thema Hitzeschutz für Marzahn Nord

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein unsere Demokratie auch durch Bürger*innenräte weiterzuentwickeln. Einen solchen ruft nun das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ins Leben. Als Modellkommune des Beteiligungsprojektes „Klima trifft Kommune“ soll das Thema Hitzeschutz in Marzahn-Nord das Thema werden. Per Losverfahren werden 30 BürgerInnen ausgewählt, die gemeinsam den Bürger*innenrat bilden. Dieser soll aktiv mitentscheiden, wie klimaangepasste Maßnahmen zum Schutz vor Hitze im Ortsteil Marzahn-Nord gestaltet werden. Ziel sei Empfehlungen zu erarbeiten, wie die vom Berliner Senat voraussichtlich ab 2026 bereitgestellten Gelder für Hitzeschutz effektiv und bedarfsgerecht eingesetzt werden sollen. Die Teilnehmenden des Bürgerrat werden so ausgewählt, dass sie die Vielfalt der Bevölkerung abbilden – etwa nach Alter, Geschlecht und weiteren sozio-demografischen Merkmalen. In einer Einwohnerbefragung vor Ort werden die Ideen des Bürgerrats bewertet und priorisiert. Das Bezirksamt verpflichte sich dazu, die Ergebnisse als Grundlage seiner Entscheidungen über konkrete Maßnahmen zu nutzen.

Ich freue mich, dass mit den Projekt auch die Vorarbeit der Bürgerinitiative „Demokratie. Gerechtigkeit. Bürgerräte Marzahn-Hellersdorf“ nun Früchte trägt. Einige Vorschläge zum Ablauf sollten noch im Sinne der Bürgerinitiative angepasst werden. Aber wichtig ist, dass auch in Marzahn-Hellersdorf das “neue” Instrument eines “Bürger*innenrates” erprobt wird und aus den Pilotvorhaben in Marzahn Nord für weitere Bürger*innenräte gelernt wird.

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Fünf neue Bänke für den Pfarrhufenanger

Im letzten Jahr hat mich der Wunsch aus der Nachbarschaft erreicht, auf dem breiten und begrünten Fußweg im Pfarrhufenanger Bänke aufzustellt werden. Bereits damals gab es positive Rückmeldungen aus dem Bezirksamt. Im Dezember hat sich dann auch das Bezirksparlament Marzahn-Hellersdorf für den Vorschlag ausgesprochen (Drucksache: 2132/IX).

Ich habe das Frühjahr zum Anlass genommen nach der Umsetzung zu fragen. Und siehe da: parallel zu meiner Frage, wurden bereits Bänke aufgestellt. Die Antwort war dementsprechend kurz: “Das zuständige Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin teilt mit, dass die Aufstellung von fünf Bänken entlang des Pfarrhufenangers bereits erfolgt sei.”

Ich freue mich, dass die Initiative der Nachbarschaft doch recht schnell zu einem Erfolg geführt hat. Danke an dieser Stelle auch an das Bezirksamt!

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