Unfallträchtigste Kreuzungen in Marzahn-Hellersdorf
Im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Berliner Mobilitätsgesetzes sollen mindestens zehn, im Folgejahr mindestens 20 und danach jährlich mindestens 30 der nach dem Merkblatt der Unfallkommission ermittelten gefährlichsten Knotenpunkte mit den höchsten Häufungen an Unfällen mit verletzten beziehungsweise schwerverletzten Personen so verändert werden, dass die Gefahrenquellen bestmöglich beseitigt werden und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sichergestellt ist. Zum Glück liegen diese Unfallschwerpunkte nicht in Marzahn-Hellersdorf. Trotzdem ist es auch bei uns wichtig die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Hierzu habe ich den Senat nach den Unfallträchtigste Kreuzungen in Marzahn-Hellersdorf jeweils mit Beteiligung von Fußgänger*innen (Drucksache 18/16681) und Radfahrenden (Drucksache 18/16680) gefragt.
Für die Einmündung Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße wurde bereits am 25. Oktober 2006 durch die Verkehrslenkung Berlin eine Lichtzeichenanlage mit Radfahrersignalisierung angeordnet. Die Lichtzeichenanlage bzw. deren Bau befindet sich derzeit in der Bestellung. Aus den Antworten weitere Unfallschwerpunkte sowie die jeweiligen Ursachen hervor. Demnach kommt der Senat zum Schluss, dass an den aufgeführten jeweils zehn Kreuzungen bzw. Einmündungen aus polizeilicher Sicht kein straßenverkehrsbehördlicher Regelungsbedarf, der über die bestehenden Regelungen bzw. die bereits angeordneten oder schon umgesetzten Maßnahmen hinausgeht. Dass es bei uns im Bezirk viele Bereiche gibt, die von Radfahrer*innen gemieden werden, da sie sich im Verkehr nicht sicher fühlen, geht aus den Zahlen nicht hervor.
Unfallträchtigste Kreuzungen für Radfahrer*innen (Drucksache 18/16680)
Frage 2: Welche Maßnahmen sind nach Betrachtung der aufgetretenen Unfallschwerpunkte an den bezeichneten Orten zur Hebung der mittel- bis langfristigen Verkehrssicherheit geplant?
Die zehn Kreuzungen bzw. Einmündungen in Marzahn-Hellersdorf mit den meisten Unfällen unter Beteiligung von Radfahrenden stellen unter Berücksichtigung der Anzahl der Unfälle, der Unfallursachen sowie der Unfallfolgen keine Unfallschwerpunkte dar. Die Berliner Polizei überwacht die Örtlichkeiten im Rahmen des täglichen Dienstes nach Maßgabe freier Kapazitäten und eigener Schwerpunktsetzung. Für die Einmündung Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße wurde bereits am 25. Oktober 2006 durch die Verkehrslenkung Berlin eine Lichtzeichenanlage mit Radfahrersignalisierung angeordnet. Die Planung und der Bau der Lichtzeichenanlage wurden daraufhin durch die Unfallkommission veranlasst. Die Einmündung liegt in einem Wasserschutzgebiet. Ein in diesem Zusammenhang erforderliches Regenentwässerungskonzept und dessen nicht gegebene Finanzierung führten vorerst zu einem Planungsstopp beim Bau der Lichtzeichenanlage. Der Bezirk konnte erst im Jahr 2017 bei den Berliner Wasserbetrieben eine Einzelfallgenehmigung für eine temporäre Lösung der Regenentwässerung erwirken. Die Planungen für die Lichtzeichenanlage wurden wieder aufgenommen, deren Bau befindet sich derzeit in der Bestellung. An den aufgeführten zehn Kreuzungen bzw. Einmündungen besteht aus polizeilicher Sicht kein straßenverkehrsbehördlicher Regelungsbedarf, der über die bestehenden Regelungen bzw. die bereits angeordneten oder schon umgesetzten Maßnahmen hinausgeht. Orte, die sich im Rahmen statistischer Auswertungen als besonders unfallträchtig darstellen, werden durch den zuständigen Polizeiabschnitt gezielt z.B. in Form von Geschwindigkeits- und Verkehrssonderkontrollen, Präventionsaktionen sowie auch im Rahmen des täglichen Streifendienstes überwacht bzw. betreut.
Zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit erfolgen zudem regelmäßige Ortsbesichtigungen durch die Berliner Polizei gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Hierbei werden straßenverkehrsbehördlich anzuordnende Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen von Hinweis- und/oder Gefahrenzeichen, die Einrichtung von Radfahrwegen, Schutzstreifen für den Radverkehr oder bedarfsgesteuerten Lichtzeichenanlagen, besprochen. Die Umsetzung der präferierten Maßnahme wird nach Anhörung der Berliner Polizei durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet und veranlasst.
Unfallträchtigste Kreuzungen für Fußgänger*innen (Drucksache 18/16681)
Frage 2: Welche Maßnahmen sind nach Betrachtung der aufgetretenen Unfallschwerpunkte an den bezeichneten Orten zur Hebung der mittel- bis langfristigen Verkehrssicherheit geplant?
Die zehn Kreuzungen bzw. Einmündungen in Marzahn-Hellersdorf mit den meisten Unfällen unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden stellen unter Berücksichtigung der Anzahl der Unfälle, der Unfallursachen sowie der Unfallfolgen keine Unfallschwerpunkte dar. Die Berliner Polizei überwacht die unter Antwort zu 1 benannten Örtlichkeiten jedoch im Rahmen des täglichen Dienstes nach Maßgabe freier Kapazitäten und eigener Schwerpunktsetzung. Für die Kreuzung Glambecker Ring / Blumberger Damm / Mehrower Allee ist das straßenverkehrsbehördliche Anhörungsverfahren zum Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage abgeschlossen. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird nach Abschluss der Abstimmungen zu den verkehrstechnischen Unterlagen zur Schaltung erfolgen. Die Kreuzung Havemannstraße / Märkische Allee wurde bereits im Jahr 2012 durch die Unfallkommission gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin und der Berliner Polizei untersucht. Im Ergebnis wurde noch im selben Jahr die Fahrbahn neu markiert, neue Furten für Radfahrende wurden eingerichtet sowie eine Signalzeitüberprüfung der Lichtsignalanlage vorgenommen. Im Kreuzungsbereich Irmfriedstraße/Garzauer Straße/Cecilienstraße wurde bereits im Jahr 2015 der vorhandene Fußgängerüberweg umgebaut. Als weitere Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit zu Fuß Gehender ist im März 2017 die Einrichtung von Haltverboten durch die Verkehrslenkung Berlin angeordnet und im selben Monat noch vom Bezirk umgesetzt worden. An den unter Antwort zu 1 aufgeführten Kreuzungen bzw. Einmündungen besteht aus polizeilicher Sicht kein straßenverkehrsbehördlicher Regelungsbedarf, der über die bestehenden Regelungen bzw. die bereits angeordneten oder schon umgesetzten Maßnahmen hinausgeht. Orte, die sich im Rahmen statistischer Auswertungen als besonders unfallträchtig darstellen, werden durch die Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts gezielt z.B. in Form von Geschwindigkeits- und Verkehrssonderkontrollen, Präventionsaktionen sowie auch im Rahmen des täglichen Streifendienstes überwacht bzw. betreut.
Zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit erfolgen zudem regelmäßige Ortsbesichtigungen durch die Polizei Berlin gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Hierbei werden straßenverkehrsbehördlich anzuordnende Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen von Hinweis- und/oder Gefahrenzeichen, Fußgängerüberwege, bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlagen oder die bauliche Einrichtung von Querungshilfen für zu Fuß Gehende in Form von Gehwegvorstreckungen, besprochen. Die Umsetzung der präferierten straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wird nach Anhörung der Polizei Berlin durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet und veranlasst.