Berlin auf dem Weg zu einem leistungsfähigen Bürgeramt
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat beauftragt jährlich (erstmals zum 30. Juni 2018, damals Rote Nummer 1403 A) über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten. Nun liegt ein zweiter Bericht vor (Rote Nummer 1403 B).
Im April 2019 sind die in einer Verwaltungsvorschrift des Senats festgelegten Regelungen zur einheitlichen Terminbereitstellung durch die Berliner Bürgerämter in Kraft getreten. Diese Standards wurden gemeinsam mit den Bezirksverwaltungen entwickelt, der Rat der Bürgermeister hatte der Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Die Regelungen sehen unter anderem ein durch die Bezirke zu gewährleistendes Mindestangebot an Terminen vor. Daneben sind alle bezirklich vorhandene Terminkapazitäten den Bürgerinnen und Bürgern auf sämtlichen verfügbaren Zugangskanälen (Internet, Bürgertelefon 115, vor Ort im Bürgeramt) berlinweit bereitzustellen. Diese gesamtstädtisch einheitliche Bereitstellung ist Voraussetzung dafür, das gesamtstädtische Ziel einer Anliegenerledigung binnen 14 Tagen nachhaltig gewährleisten zu können. Wie das Bild oben zeigt, klappt das inzwischen gut. Heute gäbe es bspw. in genau 14 Tagen einen Termin um bspw. eine Wohnung anzumelden.
Gesamtstädtisches Qualitätsmanagement etabliert
Mit der durch den Senat beschlossenen Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens wurde für die Ämter für Bürgerdienste ein gesamtstädtisches Qualitätsmanagement (QM) eingeführt. Politisches Steuerungsgremium dieses Qualitätsmanagements ist ein Lenkungskreis Bürgerdienste, der sich in seiner ersten Sitzung am 2. Mai 2019 gebildet hat. Aufgabe des Lenkungskreises Bürgerdienste ist es unter anderem, gesamtstädtische Qualitätsziele vor deren Festlegung durch die zuständige Senatsverwaltung zu beraten. Der Lenkungskreis Bürgerdienste hat in seiner ersten Sitzung eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung kundenorientierter, messbarer Qualitätsziele bis August 2019 beauftragt. Die Ergebnisse sind Gegenstand der nächsten Sitzung des Lenkungskreises Bürgerdienste. Diese anhand von Indikatoren messbaren Qualitätsziele bilden die wesentliche Grundlage für die berlinweite Qualitätsentwicklung und Steuerung der Ämter für Bürgerdienste. So sind bei Zielwertunterschreitungen gegensteuernde Maßnahmen auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene zu ergreifen.
Ausbau des digitalen Serviceangebots der Bürgerdienste
Nach der online-Statusabfrage für Ausweisdokumente sind für 2019 weitere Weichen gestellt. Seit Februar 2019 können Kundinnen und Kunden den Status zum Stand der Herstellung von beantragten Ausweisdokumenten online oder telefonisch über die 115 abrufen. Damit besteht eine verbesserte zeitliche Planbarkeit für den Besuch im Bürgeramt zur Abholung.
Folgende weitere online-Dienstleistungen werden in 2019 wie folgt realisiert:
- Online-Antragstellung auf einfache, gebührenpflichtige Meldebescheinigungen (Ende 2019/Anfang 2020): Der Zeitplan für die Realisierung dieser Dienstleistung musste angepasst werden. Zugunsten einer effektiveren und kostengünstigeren Arbeitsweise im Land Berlin bei der Bearbeitung online gestellter Anträge wurde im Projekt eine zentrale Zuständigkeit vorgeschlagen. Die hierfür erforderliche Zuständigkeitsregelung ist derzeit in Vorbereitung. Die Inbetriebsetzung der online-Dienstleistung ist nach rechtlicher Grundlagenschaffung möglich. Die Zeitplanung erlaubt nach aktuellem Stand die Inbetriebsetzung Ende 2019/Anfang 2020.
- Online-Voranzeige für Geburten und Sterbefälle durch Krankenhausbetriebe und Bestatter (ab dem 4. Quartal 2019): Die Erstellung eines Prototypen auf Basis bestehender Fachspezifikationen ist abgeschlossen. Die Möglichkeit zur online-Voranzeige von Geburten- und Sterbefällen über den Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) bedingt aktuell die Entwicklung einer technischen Schnittstelle zwischen dem Basisdienst an das in den Standesämtern eingesetzten Fachverfahrens Autista. Auch hier wurde die Projektplanung an die technische Realisierbarkeit angepasst. Ab dem 4. Quartal 2019 ist der Testbetrieb mit einem Berliner Bestattungsunternehmen und einem Berliner Krankenhausbetrieb sowie bis zu drei Berliner Standesämtern vorgesehen. Mit der Möglichkeit, Geburten und Sterbefälle online vorab anzuzeigen werden Standesämter in die Lage versetzt, Beurkundungen weitestgehend vorzubereiten bis die rechtlich zwingend vorgeschriebene Vorlage von Nachweisen erfolgt ist.