Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bündnisgrünes Konzept für eine Kindergrundsicherung

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Diese Zahl ist aktuell, erschreckend – und sie hat sich seit vielen Jahren nicht geändert. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat sich daher erneut für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen und ein entsprechendes Konzept vorgelegt.

Mit dem Bündnisgrünen Konzept für eine Kindergrundsicherung (PDF) wird die Familienförderung für einkommensarme Familien so einfach, wie sie bislang nur für wohlhabende Familien ist. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung, um Eltern die Laufarbeit von einer zu nächsten Behörde abzunehmen, ihnen mehr Zeit für ihre Kinder zu lassen und dabei alle Kinder aus der verdeckten Armut zu holen.

Soziale Rechte sind Menschenrechte und keine Almosen. Sie sind auch daran zu messen, wie schwierig oder leicht sie einlösbar sind. Bei der Existenzsicherung von Kindern liegt hierbei noch einiges im Argen. Es ist Zeit für einen Kulturwandel im Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Aufgabe des Staates ist es dafür zu sorgen, dass armutsbekämpfende und existenzsichernde Leistungen bei allen ankommen, die sie brauchen – und dazu auch das eigene Verwaltungshandeln grundsätzlich zu überdenken. Deshalb wollen Bündnis 90/Die Grünen den Bezug der Kindergrundsicherung für alle Eltern und ihre Kinder revolutionär einfach machen.

Wenn sie wollen, können Eltern zukünftig auf einer digitalen Serviceplattform oder auch gleich per App auf dem Smartphone die Kindergrundsicherung zur Geburt des Kindes beantragen. Dabei können sie darin einwilligen, dass für sie automatisch geprüft wird, ob und in welcher Höhe ihnen neben dem Garantie-Betrag der GarantiePlus-Betrag zusteht. Denn die Informationen über das Einkommen der Eltern sind verschiedensten öffentlichen Stellen, wie den Rentenversicherungskassen, Einkommenssteuerbehörden, Besoldungsämtern für Beamte oder den Trägern der Grundsicherungskassen längst bekannt. Sie müssten lediglich für den Zweck der Antragstellung berücksichtigt und zusammengeführt werden.

Damit werden Familien davon befreit, seitenweise Anträge auszufüllen und diverse Nachweise zu erbringen. Die Serviceplattform soll nicht nur der Beantragung dienen, sondern auch Transparenz darüber schaffen, welche Daten zwischen den verschiedenen Behörden und der Familienkasse ausgetauscht werden, um die Anspruchshöhe der Kindergrundsicherung zu berechnen. Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung erforderlicher personenbezogener Daten, Fragen der notwendigen Speicherungsdauer und des Datenaustauschs unter den Behörden sowie antragsbezogener Kommunikation zwischen Bürger und Behörde müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht in den betroffenen Fachgesetzen geregelt werden.

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