Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

Immer wieder sprechen mich Berliner*innen an, die bemerken, dass die Entsorgung von Müll im öffentlichen Straßenraum zu lange dauert. Dabei lassen sich Unterschiede je nach Art des Mülls feststellen. Während Hausmüll relativ schnell (durch die BSR) entsorgt wird, dauern illegale Ablagerungen von Bauschutt teilweise mehr als 4 Wochen. Ich habe den Senat zu den Ursachen befragt (Drucksache 18/17403).

Das Ergebnis: Müll im öffentliche Straßenland wird zeitnah von der BSR entsorgt. Für die reibungslose Abwicklung sorgt eine technische Schnittstelle zwischen dem System Ordnungsamt-Online und der BSR. Länger dauert es wenn es sich um eine Grünanlage oder illegalen Bauschutt handelt. Denn “illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben”. Zahlen zu den unterschiedlichen Zeiten der Bearbeitung kann der Senat aber nicht nennen, denn “eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren”.

Wo liegt das Problem: Für den Fall, dass die BSR nicht “zuständig” ist, bleibt die Arbeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Diese sind personell in den meisten Bezirken unterbesetzt. Wenn es dann heißt: “Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen”, erscheint das nicht sehr effizient.

Im Rahmen der weiteren Debatte um die personellen Ausstattung der Bezirke sowie der Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat (bzw. Landesunternehmen), müssen die Abläufe auf den Prüfstand. Ziel muss sein, dass Müll (egal welche Art) wie es heute bei Hausmüll durch die BSR Realität ist, zeitnah beseitigt wird und hierfür nötige technischen Meldeschnittstellen und Rahmenverträge geschaffen werden. Dazu muss eine Erfolgsmessung im entsprechenden Fachverfahren Anliegenmanagementsystem geschaffen werden.

1. Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen bezirklichen Ordnungsämter, Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) und der BSR, wenn Bürger*innen über Ordnungsamt-Online (oder die entsprechende App) illegale Ablagerung von Hausmüll bzw. Bauschutt melden (bitte ggf. für jeden Bezirk angeben)?

Vorbemerkung: Dem Senat liegen zu der Frage 1 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden die Daten und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Bezirksämter wiedergegeben. Meldungen von illegaler Ablagerung von Hausmüll bzw. Bauschutt insbesondere in Waldgebieten und auf Privatgrundstücken werden von den bezirklichen Ordnungsämtern sogleich an die Berliner Forsten, an Vermögensträger und Grundstückseigentümer bzw. bei Sondermüll mit eventuell umweltschädlichen Substanzen an das Umwelt- und Naturschutzamt abgegeben. Insofern wird in nachfolgender Tabelle auf die das bezirkliche Ordnungsamt betreffende Zuständigkeit für das öffentliche Straßenland (folgend SL genannt) und
die das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) betreffende Zuständigkeit für Grünflächen (folgend GF genannt) Bezug genommen und der Prozess zur Beseitigung der illegalen Ablagerungen dargestellt.

2. Mit welchen weiteren Dienstleister (neben der BSR) gibt es Rahmenverträge, um eine schnelle Beseitigung von Hausmüll bzw. Bauschutt sicherzustellen (bitte ggf. für jeden Bezirk angeben)?

Da der Senat über keine eigenen Erkenntnisse verfügt, werden hier die Angaben aus den einzelnen Bezirken wiedergegeben und zur besseren Darstellung in Tabellenform abgebildet. In der überwiegenden Zahl ergeben sich hauptsächlich Verträge mit der BSR. Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen.

3. Trifft es zu, dass die Entsorgung von Hausmüll über die bestehende Schnittstelle des Fachverfahrens zur BSR deutlich schneller als durch die bezirklichen SGA erfolgt? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant bzw. wären nötig, um die SGA in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in vergleichbarer Qualität wie die BSR zu erfüllen?

4. Welche Möglichkeiten bietet das Backend von Ordnungsamt-Online um die Bearbeitungszeiten zwischen der Beseitigung von Hausmüll sowie von Bauschutt in den jeweiligen Bezirken zu vergleichen (wenn möglich bitte um Vergleich der durchschnittlichen Bearbeitungszeit zwischen den beiden Anliegen für alle Bezirk angeben)?

Im Fachverfahren Anliegenmanagementsystem (AMS) ist eine Schnittstelle zur BSR enthalten. Hierüber können die Aufträge medienbruchfrei an die BSR abgegeben werden, die Erledigungsmeldung erfolgt durch die BSR ebenfalls über die Schnittstelle direkt in das Fachverfahren. Diese Schnittstelle könnte von jedem Amt, welches an das Fachverfahren angebunden ist, genutzt werden. Derzeit sind alle Ordnungsämter der Bezirke angebunden. Eine Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das Fachverfahren AMS ist grundsätzlich technisch möglich und in einigen Bezirken schon erfolgt. Eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren.

5. Woher kommt die Unterscheidung zwischen Hausmüll und Bauschutt in der Beseitigung nach einer Meldung über Ordnungsamt Online und welche Gründe gibt es diese Aufgabenteilung beizubehalten?

Bei den öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen sind für die Beseitigung von nicht zum Straßenkehricht gehörenden Abfällen (illegale Abfallablagerungen wie z.B. Hausmüll, Bauschutt und Sperrmüll) die Ordnungsämter der Bezirke zuständig. Diese beauftragen in der Regel die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) mit der Beseitigung und Entsorgung der Abfallablagerungen. Wenn die Verursacher der Abfallablagerungen nicht zu ermitteln sind und unbekannt bleiben, wird die Beseitigung aus einem Haushaltstitel
Sonderreinigungen bezahlt, der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwaltet wird. Illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben. Für die Beseitigung dieser illegalen Bauabfälle beauftragen die Bezirke grundsätzlich private Unternehmen. Weil die Erstattung der Entsorgungskosten aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht aus dem Haushaltstitel für die sogenannte Stadtabrechnung möglich ist, erfolgt die Kostentragung hierfür aus Haushaltsmitteln der Bezirke.

6 Gedanken zu „Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

  • Es ist sehr gut, dass Partnerfirmen helfen, dem herumliegenden Hausmüll und Bauschutt Herr zu werden. Bei uns in Harsewinkel lag schon länger nichts mehr herum. Sogar nach einem Verkehrsunfall wurde die Straße gereinigt.

  • Der ganze illegal entsorgte Müll ist ein echtes Problem in Berlin….

  • Renate Müller

    Die gelbe Tonne wird seit Wochen nicht mehr abgeholt.Die Hausverwaltung hat sich mit der BSR auseinandergesetzt,leider ohne Erfolg.Die blaue Tonne(Alba) wird ohne Probleme geleert. Ich zahle monatlich meine Gebühr und es tut sich nichts.
    Vielleicht können sie helfen. Gruß R.Müller

  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bauschutt. Gut zu wissen, dass man diesen ordnungsgemäß entsorgen muss. Ich werde mal einen Experten für Bauschutt kontaktieren.

  • Wir hatten bei uns auch eine illegale Ablagerung von Bauschutt. Ich weiß nicht, wie es immer dazu kommen kann. Bei Bauprojekten holt man sich doch so gut wie immer einen Containerdienst.

  • Danke für diesen Beitrag zum Thema Entsorgung. Gut zu wissen, dass man den Hausmüll und den Bauschutt stets trennen sollte. Ich werde die Entsorgung lieber einem Profi überlassen.

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