Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Parkraumbewirtschaftung, technische Ausstattung und App Ordnungsamt Online

Seit langem beschäftigt mich die Arbeit der Berliner Ordnungsämter. Aktuell habe ich den Senat gefragt, ob Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online bspw. auch illegale Müllablagerungen oder Falschparkende melden könnten (Drucksache 18/17404).

Die Antwort des Senates ist eindeutig: “Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.” So richtig glücklich macht mich die Antwort aber nicht. Ich sehe doch diverse Synergieeffekte, wenn die Mitarbeiter*innen die ja viel unterwegs sind, dabei die Augen offen halten.

Daneben hat mich die technische Ausstattung interessiert. Demnach stehen den Mitarbeiter*innen mobilen Datenerfassungsgeräte zur Verfügung. Ob perspektivisch die Integration in Standardhardware geplant ist, ließ der Senat unbeantwortet.

1. Wie ist der Umgang der Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online (bitte für die jeweiligen Bezirke angeben)?

2. Werden die Mitarbeiter*innen angehalten oder motiviert im Rahmen ihrer Arbeit Meldungen über die App Ordnungsamt Online abzugeben (bspw. Mängel an Gehwegen hinsichtlich der Barrierefreiheit, Schäden an Straßenbäumen oder bei gefährlichem Falschparken)?

Die in der Parkraumüberwachung eingesetzten Außendienstkräfte (PRK) sind nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Umweltzone in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten zuständig, siehe auch § 1 der Verordnung zur Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte der Außendienste der bezirklichen Ordnungsämter (Ordnungsdiensteverordnung) vom 1. September 2004. Weder ihr Anforderungsprofil noch die Finanzierung aus den Wirtschaftsplänen der Bezirke mit einer zweckgebundenen Aufgabenbeschreibung bieten einen Spielraum für die Wahrnehmung anderer Aufgabenstellungen. Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.

3. Welche technische Ausstattung steht den Mitarbeiter*innen zur Verfügung (bitte um Auflistung für die jeweiligen Bezirke)?

Gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und Ausstattung der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter verfügen die in der Parkraumüberwachung eingesetzten Dienstkräfte über ein mobiles Datenerfassungsgerät (MDE) inklusive Digitalkamera und Handy. Diese Ausstattung ist landeseinheitlich für alle Bezirke geregelt.

4. Welche Planungen zur Weiterentwicklung der technischen Ausstattung gibt es? Ist möglich zur Aufgabenerfüllung auf Standard-Hardware wie Smartphones zu setzen und damit bspw. auch ohne weiteres Apps der Berliner Verwaltung einsetzen zu können?

Alle für die Aufgabenwahrnehmung der Parkraumüberwachung notwendigen Applikationen (z.B. zur Abfrage der Daten des Handyparkens) stehen den PRK-Kräften über ihre mobilen Datenerfassungsgeräte/Diensthandys zur Verfügung.

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